Neues Sexualstrafrecht in Deutschland

  • Diskussion

  • lks92
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  • Neues Sexualstrafrecht in Deutschland

    Also, ich weiß nicht, ob ich jetzt im richtigen Forum bin, aber ihr solltet euch unbedingt mal das ansehen. Sagt mir mal eure Meinung dazu.

    Meine Meinung:
    Der Artikel kommt einem eigentlich wie Science Fiction vor, ich meine, das kann doch nicht sein, dass 16 Jährige Sexualstrafrechtlich genau so behandelt werden wie 4 Jährige!!!
    Gegen diese lang etablierten und wohlbegründeten Standards verstößt der Vorschlag in grotesker Weise, indem der Rechtsbegriff „Kind" jede Person unter achtzehn Jahren bezeichnet

    Total be******en!!!
  • Is das als Aprilscherz gedacht???
    Ich mein, ich find es schon schlimm, dass 12jährige damit anstinken gehen, wie oft sie schon Sex hatten, auch wenn die sicher nich wissen worums dabei überhaupt geht und was man beachten sollte!
    Aber ne Gefängnisstrafe für ALLE "Kinder" unter 18? Wollen die die Gefängnisse mit 12jährigen aufpolstern??? Vorallem für 4 Jahre, wer soll denn dann für die die Schule fertig machen??? >> noch mehr Arbeitslose "Kriminelle"... > man braucht ja für Bewerbungen oder ähnliches ein Polizeiliches Führungszeugnis. Und wer stellt bitteschön jemanden ein, der in so jungen Jahren schon mal hinter den Schwedischen saß?!?!?!

    Also bitte... Wer auch immer sowas durchsetzen will, kanns ja gerne mal probieren. Aber mehr als Gelächter und Ignoranz wird der jenige ja wohl kaum damit erreichen...
  • Die Quelle ist zu ungenau und reißerisch, als das man die als Diskussionsgrundlage verwenden könnte. 80% davon sind dummes Gewäsch über irgendwelche richterlichen Beschlüsse in Amerika, die Deutschland einen Pups angehen. Außerdem geht es derzeit "nur" um "Aufreizende Schriften" aka "Kinderpornos", die von "Kindern" hergestellt werden.

    Siehe dazu auch Hier. Selbes Thema bessere Quellen!

    DragonFly44
    Dieser Beitrag wurde zusammengeschwäbelt und könnte verwirrend auf Menschen wirken!


    User helfen Usern:
  • @Falves: Da steht Zusatz: November 2008 Ganz oben

    Der Artikel ist zwar beängstigend, aber etwas zu reißerisch, um allzu ernst genommen zu werden.
    Diese Vorstellung mit dem Aufknüpfen an der Laterne, stell ich mir in extremen religionsfanatischen Gebieten in den USA vor, aber doch nicht im einigermaßen zivilisierten Deutschland:
    Und nicht zu vergessen – wenn Sie beide (Sie und ihr Sohn) dann entlassen werden, sind Sie auf der Kinderschänderliste, die soeben Herr Rüttgers, seines Zeichens Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, gefordert hat. Die Lokalzeitung wird sie schnell ausgemacht haben und dann sind Ihre beiden Fotos an jeder Laterne – und wenn Sie etwas Pech haben, hängen Sie dann auch bald an einer solchen.

    In den USA wurden bereits mehrere Fälle von Lynchjustiz gegen bekannt gemachte ehemalige Gefängnisinsassen wegen Sexualvergehen registriert.

    Wenn Sie dann spüren, wie sich der Strick um Ihren Hals zuzieht und sich bewusst werden, in ein paar Sekunden geht Ihnen endgültig die Luft aus, dann haben Sie noch einen Moment Zeit, einen freundlichen Dank per Geistesblitz an die Poltikerkaste zu übermitteln, die Ihnen das eingebrockt hat, weil sie von ihren Untaten ablenken und die Aufmerksamkeit auf Kinderschänder wie Sie lenken musste.
  • Hallo,

    wo kämen wir da nur hin, wenn die ganzen 18-21 jährigen angezeigt würden, weil sie mit einer gehen die 16 ist? Mir wollte letztens eine weißmachen sie sei 18, habe aber rausgekriegt, dass sie erst 15 ist!
    Anderer Punkt: Oralsex unter Strafe stellen - da kann ich nur darüber lachen
    Hier wird versucht das sexuelle Verlangen so lange zu unterdrücken bis man sich mit 18 die Seele aus dem Leib vögeln kann. Dass das nicht gut geht, kann sich wohl jeder denken.
    Und um eine Sache klarzustellen: ich verabscheue Kinderpornos! Das Gesetz hilft wohl soviel wie die strengeren Waffengesetze, die Amokläufe verhindern sollen.

    gruß
    Nico
    [size=1][font="Fixedsys"][/size]
  • shedevil schrieb:

    Is das als Aprilscherz gedacht???...

    Das glaub ich kaum, shedevil!

    Sintharas schrieb:

    ...Der Artikel ist zwar beängstigend, aber etwas zu reißerisch, um allzu ernst genommen zu werden...

    Darüber wiederum ließe sich streiten, wie ernst es den Herrn Politikern nun wirklich ist...

    Sintharas schrieb:

    ...mit dem Aufknüpfen an der Laterne...

    Ja, ja, ich weiß schon, dass die Beispiele aus den USA bringen, die mit Deutschland wenig zu tun haben. Das finde ich ehrlich gesagt auch etwas unpassend, hab aber sonst keine verständlichere Quelle gefunden.

    N1GHT-R1D3R schrieb:

    ...ich verabscheue Kinderpornos!...

    Da kann ich dir nur zustimmen N1GHT-R1D3R, weil da ja oft auch Gewalt mit im Spiel ist.
  • In Österreich gibt es schon ein solches Gesetz (<>18). Völlig verblödet sowas.

    Man muss (sollte) immer die tatsächliche Situation sehen. Zwischen Kindesmissbrauch und sexuellen Handlungen mit unter 18-jährigen gibt's wohl grosse Unterschiede.
    Die Diskussion hier wird leider nichts bringen oder ändern.
  • Eigentlich brauchen wir solche Gesetze nicht, die vorhandenen sind ausreichend, müssten nur auch entsprechend angewendet werden. Aber das Verhindern ja psychologische Gutachten, die jedem Perversling irgend eine Krankheit andichten statt ihn zu verknacken.
    Wenn die Kirche noch die Möglichkeit bekommt, bei Gesetzen ihren Senf dazu zu geben, landen wir bald wieder im Mittelalter und haben die Inquisition zurück. Siehe: Papst verbietet Verhütung oder Schwagerschaftsabbruch selbst bei Todesgefahr für die Mutter. Ich frage mich, in welchem Jahrhundert der lebt.
    Gruß freemanIII

    PS: Was die Beispiele aus den USA betrifft, vergesst nicht, daß bisher leider jeder Dreck von denen auch bis zu uns geschwappt ist!
  • @Freeman, und schon schweifen wir zur völlig veralteten Kirche ab...
    Ich hab prinzipiell wenig gegen die katholische Kirche, aber wie sie sich in diesen Sachen und Verhütung anstellt.... Absolut untragbar...
    Da wünscht man sich eine derart strenge Trennung zwischen Kirche und Staat, wie sie in Frankreich gebräuchlich ist. Das weltliche Reich den weltlichen Institutionen!

    @femi: Seit Wann haben wir in Ö ein derartiges Gesetz? Ich muss wohl wieder mal die Strafgesetzbücher wälzen...*g*

    Fest steht, dass diese Bevormundung durch den Staat Schwachsinn ist...
    Wenn da einmal ein radikaler Katholik den Richterhammer in der Hand hat, gibts reiehnweise volle Jugendstrafanstalten. Und dann über den niedrigen Bildungsstand derer, die von der Schule "gegangen wurden" ablästern, ich sehs schon kommen...

    Aus Biologischer Sicht ist das auch Schwachsinn...
    Der Mensch hat schließlich keinen genetisch bedingten Schalter, durch den man am 18. Geburtstag automatisch von 0 auf 100 geht.
  • Meiner Meinung nach sollte "Vater Staat" sich erstmal darum kümmern, das Sexualstraftäter RICHTIG bestraft werden.

    Wenn man sieht, wieviele Vergewaltiger wieder aus dem Knast rauskommen (gutes Gutachten) und dann über das nächste Kind / Frau herfallen, komme ich ans ******...

    Oder wieviele Frauen kommen jahrelang mit der Tat nicht klar, und die Täter (wenn die in den Knast gehen) kommen nach kurzer Zeit wieder raus.
    Ich kenne 2 Frauen die haben über 10 Jahre nach einer Vergewaltigung noch Alpträume.
    In beiden Fällen sind die Täter zu 3 Jahren verurteilt worden und kamen nach 2 Jahren wieder raus....


    Das freiwillige sexeln von Minderjährigen untereinander sollte generell straffrei bleiben.
    Wenn einer von beiden 18-21, der/die andere 16 und älter ist, ist es auch noch ok, die Jugend von Heute ist eben was weiter als die Jugend vor 15-20 Jahren.

    Wenn aber nen 30 jähriger (oder älter) sich an ne 15jährige ran macht, sollte man dem mal kräftig auf die Finger klopfen...


    Thema Kirche:
    Diese Mittelalterliche Einrichtung sollte längst abgeschaft werden...
    Predigen was von Zölibat, aber fast jeder Pfarrer hat ne "Putzhilfe" die bei ihm wohnt...
    Oder wo machen Mönche Urlaub? Im Kloster... aber garantiert nicht nur zum gemeinsamen beten.
    Oder wo sind Nonnen, wenn die mal für nen Jahr ins Ausland (Brasilien, Afrika etc) gehen?
    Irgendwo in nem anderen Kloster, gut versteckt und warten bis der Nachwuchs da ist....

    Die Katholische Kirche ist für mich nur ne staatlich genehmigte Sekte, für die der Staat sogar Geld eintreibt...
  • Tag zusammen.

    Der Artikel ist völliger Quark ...

    Denn:

    Wie einige der Vorredner schon sagten ... der Artikel ist völlig unseriös und stellt z.T. abenteuerliche Vergleiche mit anderen Rechtsordnungen und -noch geiler- den Meinungen von Flugbegleitungsgesellschaften (?!) dar.

    Hier:

    regelt der § 176 des StGB in seinem Absatz 1, wer ein Kind ist ...

    Schaut euch den Link an ... ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren.

    Jetzt behauptet der Verfasser in seinem Artikel, dass die Definition von Kind geändert werden wird ...

    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden.


    -> Kinder seien nämlich jetzt alle unter 18jährigen

    -> wäre schlecht, denn dann würde der § ja wieder auf alle unter 18jährige passen

    ... und führt netter Weise als Beweis die Änderung des StGB (und anderer Gesetze) das entsprechende Änderungsgesetz aus dem Bundesgesetzblatt an

    Schaut mal rein ... ist ein wenig gewöhnungsbedürftig ... aber selbst mit der Suchfunktion und dem Wort "Kind" ... werdet ihr nur folgendes finden:

    [...]


    7. § 176 wird wie folgt gefasst

    [...]

    8. § 182 wird wie folgt geändert

    [...]

    -> da steht dann jeweils, was wie geändert wird ... und ja ... da wird ein wenig was geändert ...

    -> aber nicht drinne steht, dass das Wort Kind nun anders im Gesetz definiert wird


    Im Gegenteil ... auf der Seite 2151 steht sogar, dass § 100a Abs. 2 Nr.1 g der Strafprozessordnung neben dem Wort "kinderpornographischer" auch das Wort "jugendpornographischer" eingeführt werden soll bzw. wurde.

    - - -

    Also richtig ist, dass der Gesetzgeber bei Kinderpornographie (und Jugendpornographie) nun keinen Spaß mehr versteht.

    Völlig falsch ist, dass dies irgendwelche strafrechtlichen Auswirkungen auf das Sexualverhalten von Jugendlichen und über 18jährigen hat ... egal, in welcher Konstellation ...

    Wo jetzt das Problem liegt ... hab ich nicht so ganz verstanden ...

    - - -

    Ein letzer Vergleich ...

    1. § 184d StGB

    Wer [...] Pornos verbreitet, auf denen eine Person zwischen 14 und 18 Jahren Darsteller ist ...

    ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    2 § 223

    Wer einem anderen eins auf die 12 haut ...

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    - - -

    Seiner Freundin ne Ohrfeige geben ist also tendenziell mit höherer Strafe belegt, als einen Porno mit ihr zu drehen und ihn danach nem anderen zu zeigen ...

    Und jetzt guckt euch noch mal an, was der Spinner in seinem Block fürn Szenario vorhersagt ...

    - - -

    Gruß vom
    Hobbyesel

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