für alle die seit dem jahr 2000 ein Haus gebaut und sich einen Wasseranschluss haben legen lassen( ist wohl der Normalfall....) gibt es ein interessantes Urteil des EuGh:
"Auch für Wasseranschlüsse darf nur der ermäßigte MwSt-Satz von 7 % berechnet werden. Es wurden aber in der Vergangenheit 16% bzw. 19% berechnet. Dies ist rückwirkend ab 2000 zu erstatten!!
Es gibt also Geld zurück!:D
Siehe auch Artikel in Focus-online:
Wasseranschluss: Steuergeschenk für Hausbauer - Bauen - FOCUS Online
Gruß
arracis