sorry wenns der falsche Themen bereich sein sollte.
Ich hab da eine Spezielle Frage.
Also.
Was versteht denn die Regierung unter einem Jahreswagen???
Ich wollte mir einen BMW 520d, Erstzulassung: 30.01.2008
Zulegen.
Sooo nun meine Frage, ist das noch ein Jahreswagen??? In der Beschreibung des Verkäufers steht drin, das es ein Jahreswagen ist und auch so gehandhabt wird.
Ich trau dem ganzen aber nicht ganz.
Deshalb würde ich gerne eine Definition eines Jahreswagens für die Abwrackprämie haben. Z.z. fahre ich einen 13 Jahre alten Golf :löl:
Und der übersteht den TÜV demnächst nicht mehr
Hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg
Fernet
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