Arbeitszeugnis bewerten.

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  • Fresh D.
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    Hallo Leute,

    meine Mutter hat dieses Arbeitszeugnis bekommen. IMHO ist das ein "sehr gut" aber eine zweite Meinung ist ja nie verkehrt. Also welche Note würdet ihr dem Zeugnis zuordnen und was würdet ihr vlt noch verändern lassen?



    lg

    Fresh D.
    • Aufgabenaufzählung scheint mir typisch für eine Position in der Buchhaltung, der Hinweis auf die eingesetzte Software ist ebenso üblich.
    • "hervorragenden und fundierten Fachkenntnisse": Ist auch so gemeint = gutes Fachwissen des Mitarbeiters
    • "setzte.... stets kompetent und ergebnisortientiert im Tagesgeschäft um" stets deutet auf sehr gute Leistung hin, Ergebnisorientierung bedeutet, dass gewissenhaft und ohne Trödeleien gearbeitet wird. Allerhöchstens kritisch ist die Verengung auf das Tagesgeschäft = operative Arbeit, da so die strategische Ebene ausgeblendet wird. Allerdings: Da es sich um eine Sachbearbeitungsposition handelt, gehören strategische Aspekte regelmäßig auch nicht zur Aufgabe und Erwartungshaltung.
    • "sehr schnelle Auffassungsgabe...sofort" auch bei schwierigen Aufgaben gute Leistungen erbracht, hohe Handlungsfähigkeit
    • "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" stets + vollsten = Note 1 / sehr gut!
    • "Unternehmensinteressen....loyal" = arbeitet tatsächlich für das Unternehmen und nicht nur für die eigene Tasche und ihre eigenen Interessen, Vertrauen auch in sensiblen Bereichen (z. B. Kasse!)
    • "freundliches Wesens und ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sehr geschätzt": Note 1 / sehr gut, richtige Reihenfolge der Personengruppen. Sprachlich wäre verbesserungsfähig, aufgrund der doppelten Nennung "Mitarbeiter" statt "Kollegen" zu verwenden.
    • "bedauern sehr" = ist auch so gemeint, vor allem i. V. m. Nennung des Kündigungsgrundes (Verschleierung des Grundes deutet regelmäßig Negatives an)
    • "stets sehr gute Leistungen" = stets + sehr gut = Note 1
    • "für die Zukunft alles Gute" = Zumindest Note zwei, Erfolgswunsch fehlt, ist aber auch nicht zwangsläufig notwendig (...und weiterhin viel Erfolg). Ist vllt. aufgrund der verhältnismäßig kurzen Beschäftigungsdauer unangebracht/unpassend.


    Alles in allem ein Zeugnis, dass sich sehen lassen kann. In Anbetracht der kurzen Beschäftigungsdauer ist die Länge auch ok. Der Kündigungsgrund kommt eindeutig hervor und deutet nicht auf Fehlverhalten o. ä. des Mitarbeiters hin. Insgesamt zumindest eine 2+ mit der Tendenz zu 1.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Ich stimme den Vorpostern vollumfänglich zu.

    Allerdings wird in der Buchhaltung eine korrekte Arbeitsweise verlangt und in der Regel auch ein diesbezüglicher Bezug im Zeugnis erwartet.

    Dieser Bezug fehlt.

    Ansonsten würde ich das Zeugnis auch mit einer 2+ bewerten.