! Kündigung ! Was steht mir zu ?

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  • Andre1109
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  • ! Kündigung ! Was steht mir zu ?

    Hallo Leute !

    Ich brauche mal eure Hilfe.
    Meine Mutter wurde nach 20 Jahren gekündigt.
    Jetzt weiß Sie nicht ob alles rechtens ist oder ob ihr noch eine Abfindung oder ähnliches zustehen. Ist die Kündigungsfriest i.O. ???
    Meine Mutter ist 60 Jahre und es sind noch viele jüngere im Betrieb.
    Könnt jemand helfen ?

    Zu den Fakten :

    Die Kündigung lautet:

    hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist zum 31.10.2009.
    Die Kündigung erfolgt ausschließlich aus betriebsbedingten Gründen.
    Datum 12 August 2009

    Meine Mutter arbeitet als Textilarbeiterin in Teilzeit

    Danke Andre1109

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andre1109 ()

  • WIKI sagt dazu.....

    Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

    1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

    (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

    1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
    2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

    Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
  • hallo Andre
    mal ein frage hat der betrieb deiner mutter keinen betriebsrat
    da könnte man dann mal nachfragen ob die kündigung auch nach sozialen gesichtspunkten gerechtfertigt ist
    kann mir nicht vorstellen das deine mutter nach 20 jahren die einzige sein soll die betriebsbedingt nicht mehr beschäftigt werden kann oder soll
    es wäre doch vieleicht auch möglich sie in einer anderen niederlassung weiter zu beschäftigen oder
  • Danke euch !

    Aus sozialen Gesichtspunkten ist meine Mutter warscheinlich nicht zu kündigen aber Sie möchte auch nicht mit einen Anwalt dagegen angehen.
    Wie ältere Leute sind möchte Sie keinen Ärger und akzeptiert die Kündigung.
    Es ist natürlich nicht richtig aber ich kann Sie nicht überreden einen Anwalt zu nehmen. Dienstag muß Sie zum Personalchef und dann werden wir mal sehen.
    Ich danke euch und melde mich später noch mal.

    Andre1109
  • Hallo
    ein Anwalt kann klagen, aber nicht den Arbeitsplatz retten. Der AG kann ja seine Begründungen solang nachbessern bis sie durch ist die Kündigung. Besser ist es sich an die Gewerkschaft zu wenden, weil die erfahren sind mit solchen Verhandlungen und politischen Druck ausüben werden was ein Anwalt nicht kann. Der DGB vertritt zudem die Mitglieder der Gewerkschaften durch Anwälte die nur mit der Rettung von Arbeitern beschäftigt sind und nicht wie ein anderer Anwalt auch mal auf der Gegenseite steht...
    Interessant wäre die Situation der betriebsbedingten Kündigung zu durchleuchten. Es ist nicht glaubhaft das ein Betrieb dieser Größe eine einzige Arbeitskraft aus betriebsbedingten Gründen entlassen muß. Vor Gericht genügt es nicht das der AG die Meinung entsprechend vertritt sondern er muß beweisen das es so ist wie er behauptet. Kann er es nicht handelt es sich um eine Kündigung ohne Grund....er kann dann nur ausweichen und eine Kündigung aussprechen die in der betroffenen Person begründet ist. Dazu droht ihm wieder das er das nicht beweisen kann, weil er tatsächlich dies nur als Vorwand betreibt... Zudem, wenn es so wäre das nicht nur eine Person betriebsbedingt gekündigt wird, kann die Gewerkschaft einen Interessenausgleich anstreben und auch feststellen das wenn innerhalb eines Zeitraumes weitere betriebsbedingte Kündigungen erfolgen, die jetzt betroffenen mit in die Regelungen des nachträglich festgelegten Interessenausgleiches fallen werden. Auch das wird ein Anwalt nicht leisten.

    Manche Gewerkschaften nehmen die Mitglieder auf wenn drei Mitgliedsbeiträge bezahlt werden und somit Rechtsschutz ab sofort gegeben werden kann. Das ist aber nicht so einfach zu erreichen. Ich kann nur jedem raten Mitglied einer starken Gewerkschaft zu sein und Parteien nicht zu wählen die gegen die Gewerkschaften taktieren. Das wäre genauso wie wenn man eine Partei wählt die dem Privatmann eine anwaltschaftliche Vertretung verbieten wollen würde.

    Liebe Grüße
    Carmen
  • Hallo Andre,

    ich kann Dir nur raten, gehe mit ihr zu einem Anwalt und hoffe, dass Ihr eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht habt oder Gewerkschaftsmitglied, dann kostet es nichts und könnt nur gewinnen bzw. mehr herausholen!

    Viele Firmen nutzen derzeit die Ahnungslosigkeit und das "Nichtklagentrauen" der (vor allem älteren) Angestellten schamlos zu eigenen Vorteil aus und kommen oft damit durch.
    Stichwort: Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang.

    Außerdem, wenn sie die Kündigung einfach akzeptiert, wird sie auch Probleme/Rückfragen vom Arbeitsamt bekommen und sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit, das sie nicht gegen die Kündigung vorgegangen ist!

    Außerdem ist die Verhandlungsposition mit einem eigenen Anwalt auf jeden Fall besser, egal ob es um die Rechtsmäßigkeit der Kündigung oder die Höhe einer eventuellen Abfindung geht.

    Gruß
    Totom
  • 1. Frage: Existiert in dem Betrieb ein Betriebsrat?

    - wenn ja, musste die Kündigung deiner Mutter zur Anhörung durch den BR und sie sollte sich die Stellungnahme des BR besorgen.

    2. Frage: Wenn es keinen BR gibt: Hat Sie sich die Gründe der "betriebsbedingten" Kündigung beim Arbeitgeber eingeholt? Die müsste Sie sich besorgen um prüfen zu lassen ob es sich überhaupt um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

    3. Rat: Auf jedenfall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und die Kündigung prüfen lassen. Im Zweifelsfall eine Kündigungsschutzklage anstreben... Sie bekommt dadurch ihren Job wahrscheinlich nicht wieder, aber die Chance auf eine Abfindung in erkläglicher Höhe durch einen Vergleich erscheint hier sehr sehr hoch und warum sollte sie darauf verzichten?


    Den "Ärger" nich scheuen!!! Sie hat mit dem Arbeitgeber eh nix mehr zu tun, der wollte sie ja offenbar weswegen auch immer los werden!

    Zusatz:

    Außerdem, wenn sie die Kündigung einfach akzeptiert, wird sie auch Probleme/Rückfragen vom Arbeitsamt bekommen und sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit, das sie nicht gegen die Kündigung vorgegangen ist!



    Das stimmt so nicht, das Arbeitsamt akzeptiert solche Art Kündigungen. Sperren gibt es nur, wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hätte oder aber selbst gekündigt hätte. ;)
  • Möglichst direkt zum RA, Kündigungsschutzklage einreichen.

    Da das Arbeitsklima durch die Kündigung zerrüttet ist, wird sie ob mit oder ohne Klage nicht mehr in der Firma arbeiten werden.

    Die Klage ist aber wichtig für:
    Abfindung, was nach 20 Jahren und mehr nicht wenig sein wird
    Arbeitsamt, wegen eve. Sperren

    Und wichtig: Gerechtigkeit, denn so darf man als Arbeitgeber nicht mit den Mitarbeitern umgehen!!

    Außerdem, wie heißt es so schön?

    Rache ist süß !!! :D
  • Carmen schrieb:


    ein Anwalt kann klagen, aber nicht den Arbeitsplatz retten.


    Das kann eine Gewerkschaft auch nicht.

    Carmen schrieb:


    Besser ist es sich an die Gewerkschaft zu wenden, weil die erfahren sind mit solchen Verhandlungen und politischen Druck ausüben werden was ein Anwalt nicht kann.


    Bei einem 200-MA-Betrieb wird sich die Politik wohl kaum für ein Einzelschicksal interessieren.

    Carmen schrieb:


    sondern er muß beweisen das es so ist wie er behauptet. Kann er es nicht handelt es sich um eine Kündigung ohne Grund


    Jetzt wird es interessant. Selbstverständlich hat der AG das Vorliegen eines betriebsbedingten Grundes zu beweisen. Allerdings muss man hierbei wissen, dass das Arbeitsgericht NICHT die wirtschaftliche Entscheidung hinter einer Kündigung, z. B. Abteilungsschließung oder Umstrukturierung beurteilt, sondern lediglich die konkrete Kündigung, z. B. ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder die Kündigung gegen die Sozialauswahl nach § 1 III KSchG verstößt.


    Carmen schrieb:


    Ich kann nur jedem raten Mitglied einer starken Gewerkschaft zu sein und Parteien nicht zu wählen die gegen die Gewerkschaften taktieren. Das wäre genauso wie wenn man eine Partei wählt die dem Privatmann eine anwaltschaftliche Vertretung verbieten wollen würde.


    Diese billige Werbung muss man ja nicht weiter kommentieren.

    @topic:
    Leider geht aus deinem Posting nicht genau hervor, welcher Tarifvertrag einschlägig ist. Ein Tarifvertrag kann, wie auch aus dem Gesetzestext ersichtlich, Kündigungsfristen vorsehen, die von den gesetzlichen Mindestfristen abweichen. Mir erscheint die hier gesetzte Frist allerdings als ziemlich kurz, insb. im Vergleich zu der gesetzlichen Frist, die wohl 7 Monate zum Monatsende betragen dürfte (sofern wirklich eine über 20jährige Beschäftigung vorliegt).

    Wie hier angesprochen, kann ein klärendes Gespräch vllt etwas helfen. Ansprechpartner Betriebsrat ist natürlich auch möglich; es wäre hier interessant gewesen, wie der Betriebsrat sich gem. § 102 BetrVG zu der Kündigung geäußert hatte.

    Anscheinend will deine Mutter ja nicht kämpfen; dies wäre ihr allerdings durchaus anzuraten. In einem klärenden Gespräch mit einem Anwalt könnte man die Erfolgschancen ja abwägen (Kostenrisiko besteht: in der ersten Instanz trägt jede Seite die eigenen Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht!).

    Mein dringender Rat ist aber: Keine Zeit verlieren!! Wenn deine Mutter NICHT reagiert und keine Kündigungsschutzklage einreicht, ist die Kündigung gem. §§ 4, 7 KSchG sogar wirksam, wenn sie sozialwidrig sein sollte! Deine Mutter hat somit 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, Klage einzureichen!

    Interessant wäre an dieser Stelle auch, ob der AG angeboten hat, im Falle des Unterlassens einer Kündigungsschutzklage angeboten hat, gem. § 1a KSchG eine Abfindung zu zahlen.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von krassdaniel ()

  • Hallo,

    bei betriebsbedingter Kündigung ist in allen Fällen schon mal eine Abfindung drin, da würde ich auf allen Fällen den Rat bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft ( falls Mitglied ) suchen.

    1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr sagt der Gesetzgeber, vielleicht kann man sich ja aussergerichtlich auf eine höhere Summe einigen, den die Weiterführunge des Arbeitsverhältnisses nach einem Rechtsstreit ist in keinem Fall zu empfehlen.
  • Moinmoin,

    zu dem bisher gesagten kann ich nur noch hinzufügen, das selbst wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglied ist und auch keine Rechtschutzversicherung hat, kann man sich von einem Anwalt gegen Beratungsgebühr (und die ist meistens nicht hoch!) beraten lassen.

    Einfach mal einen Anwalt für Arbeitsrecht anrufen!

    Da der Themenstarter Andre sich seit einer Woche nicht mehr gemeldet und hier nirgends steht, wann die Kündigung zugestellt wurde, hast sich vielleicht alles schon erledigt, da die drei Wochenfrist vorbei ist und somit die Kündigung akzeptiert wurde!
    (Ob rechtens oder nicht, interessiert dann niemanden mehr wirklich)

    Gruß
    totom
  • Lieber krassdaniel,
    leider erkenne ich nicht den Sinn Deiner Augenwischerei! Willst Du helfen?
    Also:
    Die Gewerkschaft könne den Arbeitsplatz nicht retten? Das, mein lieber, ist in der Praxis täglich widerlegt worden! Jetzt nicht mehr möglich? Der Anwalt setzt sich nicht mit dem Geschäftsführer zusammen um zu verhandeln und die Belange des Betriebes zu ergründen. Die Gewerkschaft macht das wenn sinnvoll. Mit politischem Druck meinte ich nicht das die CDU oder SPD auf einmal als Interessenvertreter einer gekündigten Person auftritt, sondern das die Gewerkschaft viele Mittel hat die ein Anwalt nicht hat. Sie kann zum Bsp. an die Presse gehen oder in einer Betriebsversammlung, die sie einberufen kann, für Aufklärung und somit Druck für die Geschäftsleitung sorgen. Kann Dein Anwalt eine Betriebsversammlung einberufen? Geht Dein Anwalt in die Öffentlichkeit, wenn er erkennt das ein Interessensausgleich bevorstehen könnte und somit die Gefahr für mehrere Arbeitsplätze besteht? Dies sind nur einige Möglichkeiten die man ergreifen kann wenn ein Arbeitgeber nur stur ist. Dies kann Dein Anwalt nicht ergreifen und er will es auch nicht! Er will klagen und Geld verdienen...
    Ich seh die Möglichkeit das dies nicht die letzte Kündigung war oder auch nicht die erste! Das bietet die Chance einen Interessenausgleich zu starten und dem AG die blauen Augen umzufärben. Das kann nur eine Gewerkschaft leisten.
    Und zur Beweislage, kann ich Dir nur sagen das eine betriebsbedingte Kündigung auch im wirtschaftlichen Bereich glaubhaft gemacht werden muß, wenn es vor Gericht angezweifelt wird. Anzweifeln kann man das nicht mit nichts in der Hand. Kann, wird Dein Anwalt die Unternehmenszahlen einsehen? Hmmmm? Die Gewerkschaft hat das Recht dazu zusammen mit dem Betriebsrat und dessen Wirtschaftsausschuß diese Zahlen auf Glaubwürdigkeit zu untersuchen! Bei entsprechendem Ergebnis kann dies vor Gericht angebracht werden.
    Ich denke das ist die beste Werbung für Gewerkschaften und nicht Deine bösartige Unterstellung mir gegenüber!

    Das Problem ist doch immer das selbe:
    Ein Klugscheißer sollte darauf achten das es Klug ist was er von sich gibt und das er Recht hat, sonst ist er nur ein Aufschneider zum Schaden anderer!
    Nachtrag:
    Die Gewerkschaft tritt für die Interessen der Arbeiter, nicht nur der betroffen Person ein. Das bietet die Möglichkeit das der gesamte Vorgang durch die Gewerkschaft geführt wird und nicht durch den auf den Arbeitsplatz angewiesenen. Das erhöht die Chance nach einem Urteil die Beschäftigung zu ermöglichen, weil der Buhmann die Gewerkschaft ist und nicht der Arbeiter der seinen AG verklagt hatte! Zudem ist die Gewerkschaft die einzige Möglichkeit die es realistisch schaffen kann ohne zu klagen den Arbeitsplatz zu retten. Nur Durch Verhandlungen.... Eine Klage ist aus Sicht der Gewerkschaft das allerletzte Mittel!
    Liebe Grüße
    Carmen

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • Kündigung nach 20 Jahren

    Hallo,
    Ich habe den ganzen Thread mal schnell überflogen und kann nur mein Bedauern vorweg senden.
    Ich denke mal du hast es bisweilen auch heruasgelesen, dass dir bzw. deiner Mutter, alle Schreiber hier raten, sich Qualitativen Beistand ran zu holen.

    Jeder Betrieb in dieser Größe kennt sich leider nur zu gut aus und weiß wie man etwas am besten durchsetzen kann. Die Unvernunft bzw. Unwissenheit vieler Abreiter wird einfach vorrausgesetzt.
    Holt euch einen vom Betriebsrat, einen Anwalt für Arbeitsrecht oder macht auch schlau bei der IG Metall Innung oder IHK. Es gibt viele Anlaufstellen zum anfragen. (Soweit ich weiß gehört die Textilbranche seit Jahren zur IG Metall, ansonsten bitte korrektur)

    Eine Abfindung gibt es bestimmt evtl.auch noch obendrein. 20 Jahre, das kann sich durchaus schon lohnen.
    Holt euch einen Fachlichen Beistand und seit nicht so dumm und gebt klein bei. 20 Jahre Erfahrung in dem Beruf sind nicht von der Hand zu weisen.

    Grüße Diabolo01
    Viel Glück
    Frage nicht woher ich komme, sondern erfreue dich das ich da bin.


  • Carmen schrieb:

    Lieber krassdaniel,
    leider erkenne ich nicht den Sinn Deiner Augenwischerei! Willst Du helfen?


    Ich habe, im Gegensatz zu deinem unfundierten Gebrabbel, einen konkreten Weg zur Lösung aufgezeigt.

    Carmen schrieb:


    Das Problem ist doch immer das selbe:
    Ein Klugscheißer sollte darauf achten das es Klug ist was er von sich gibt und das er Recht hat, sonst ist er nur ein Aufschneider zum Schaden anderer!


    In deinen Postings wird deine Weltsicht ganz klar: Wir befinden uns nach wie vor im 19. Jahrhundert. Der patriarchische Unternehmer beutet seine Arbeitnehmerschaft aus, die in beinahe sklavischer Manier in den Fabriken 16 Stunden am Tag für einen Hungerlohn schuftet. Und da erdreistet es sich das Kapitalisten-Arschloch auch noch, eine arme Frau zu kündigen.

    Du verkennst damit die Sachlage: Wir wissen doch gar nicht, ob die Kündigung begründet und rechtmäßig ist. Du gehst vehement davon aus, dass sie nicht rechtmäßig ist und stellst das Unternehmen unter den Generalverdacht, dass einfach nur eine ältere Mitarbeiterin rausgeworfen wird.

    Du sprichst immer vom Interessenausgleich - wir wissen doch gar nicht, inwieweit hier eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG vorliegt. Das ist doch die wahre Augenwischerei! Hoffnungen machen, wo eine Sachlage überhaupt nicht einschlägig ist!
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Ich gehe von gar nichts aus!
    Wenn alles ok ist mit dieser Kündigung, ist es damit beendet. wenn nicht dann gibt es mehrere Möglichkeiten.
    Es wäre sehr wünschenswert wenn Du auf den Pfad der Sachlichkeit kommen könntest.

    Im übrigem verdanken über 400 Arbeitnehmer meiner Wenigkeit, das sie ihren Arbeitsplatz nicht verloren hatten! Soviel zur Praxis.

    Carmen

    Nachtrag:
    § 112a BetrVG
    Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen

    Vierter Teil (Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer)
    Sechster Abschnitt (Wirtschaftliche Angelegenheiten)
    Zweiter Unterabschnitt (Betriebsänderungen)


    (1) Besteht eine geplante Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 allein in der Entlassung von Arbeitnehmern, so findet § 112 Abs. 4 und 5 nur Anwendung, wenn 1.
    in Betrieben mit in der Regel weniger als 60 Arbeitnehmern 20 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens 6 Arbeitnehmer,
    2.
    in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 250 Arbeitnehmern 20 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 37 Arbeitnehmer
    ,
    3.
    in Betrieben mit in der Regel mindestens 250 und weniger als 500 Arbeitnehmern 15 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 60 Arbeitnehmer,
    4.
    in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens 60 Arbeitnehmer

    aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden sollen. Als Entlassung gilt auch das vom Arbeitgeber aus Gründen der Betriebsänderung veranlasste Ausscheiden von Arbeitnehmern auf Grund von Aufhebungsverträgen.

    (2) § 112 Abs. 4 und 5 findet keine Anwendung auf Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach seiner Gründung. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist.

    Ich kann mir nicht vorstellen das ein Betrieb mit über 200 Beschäftigten aus betriebsbedingten Gründen nur 1 Arbeiter entlassen muß!

    Es ist jedoch gängige Praxis, Arbeitnehmer Etappenweise zu entlassen um die Hoffnung zu haben das kein Interessensausgleich ausgelöst wird. Das kann eine Gewerkschaft vorbeugend der Geschäftsführung klar machen, das dies nicht so einfach werden wird.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • @ Carmen: So lange hier keiner weiß ob dieser Betrieb überhaupt einen Betriebsrat hat, ist es müßig sich über das BetrVG zu unterhalten.

    Zumal die Anzahl, die du selbst zitierst, hier ja offenbar nicht erreicht wurde und es damit keinen erzwingbaren Sozialplan geben würde ;)

    Auch eine Gewerkschaft (und bevor Du nun ausflippst: ICH bin Gewerkschaftsmitglied!) kann in einem solchen Fall rein gar nichts tun. Sie ist im Grunde immer erst dann im Boot wenn es um Tarifverträge etc geht...

    Im Sinne von "realer Lebenshilfe" wäre der Dame auch hier damit nicht geholfen.

    Sollte man dennoch Interesse haben, dass Für und Wider von Gewerkschaften zu diskutieren, dann würde ich die Öffnung eines neuen Threads empfehlen ;)
  • In meinem Betrieb galt kein Tarifvertrag und dennoch mischte die Gewerkschaft IGM mit. Wie erklärst Du das? Die Gewerkschaft hat das Recht ihre Mitglieder zu vertreten. Außerdem braucht der Betriebsrat die Gewerkschaft. Die Gewerkschaft aber nicht unbedingt. Sie wird sich aber in der Praxis tatsächlich raushalten, wenn kein Betriebsrat besteht.

    Die Entlassungen innerhalb eines Zeitraumes, aus den gleichen betriebsbedingten Gründen, können nachträglich einen Interessensausgleich auslösen! Woher ich das weiß? Weil ich es so erlebt hatte anno 2000. das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch wenn kein Betriebsrat vorhanden ist! Es wird nur in den seltensten Fällen beachtet!

    Geht es hier tatsächlich um Rechthaberei oder um Hilfe? Was bringt es Euch eine reelle Möglichkeit kaputt zu reden? Es geschieht so täglich...

    Die Dame wird selbst entscheiden welchen Weg sie gehen wird und ob sie überhaupt gehen wird.

    Aber bitte äußert keine falschen Ratschläge die ihr auf Vermutungen begründet! Dieser Preis ist für den Betroffenen zu hoch!

    Egal was wir hier schreiben, wenn sie zur Gewerkschaft geht, wird sie entsprechend der Sachlage beraten und es wird ihr geholfen. Wenn sie zum Rechtsanwalt geht wird geklagt und lediglich geschaut ob sie eine Abfindung bekommt.
    Die Abfindung ist mit gewerkschaftlichem und eventuell betriebsratlichem Druck wahrscheinlicher.
    Liebe Grüße
    Carmen

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • also mit 60 Jahren müsste man eigentlich schon davon ausgehen, daß man sich auskennt. Sie muss halt in ihrem Vertrag mal nachschauen was da drin steht.
    Eigentlich stünden ihr schon eine Abfindung zu nach so langer Zeit, aber dazu muss sie einen fachmännischen Rat einholen.
    Erkundigt euch mal beim Arbeitsgericht. Da gibt es bestimmt eine Stelle wo man sich kostenlos beraten lassen kann.
    Bei uns hier in München ist das jedenfalls so.
  • Danke euch allen für die guten Tips !

    Es hat ein wenig gedauert bis ich mich wieder melde, da es auch noch Leute gibt die Arbeiten und kein Internetanschluß auf der Baustelle haben. :D

    Folgendes ist der aktuelle Stand :
    Es wurden insgsamt 6 Arbeiter entlassen.
    Die Kündigungsschutzklage muss bis zum 02.09 eingerreicht werden.
    Der Betrieb hat natürlich einen Betriebsrat (bei der größe), jedoch ist das interesse nicht so groß. Die Firma hat eine Abfindung von 3000€ angeboten.
    Das hört sich gut an aber es werden alle gleich behandelt d.h. Mitarbeiter mit 7 Jahren Betriebszugehörigkeit bekommen die selbe Summe wie z.B. meine Mutter.
    Für 7 Jahre ist die Abfindung natürlich großzügig aber für 20 :baeh:
    Wir bzw. meine Mutter hat sich aus dem Freundeskreis einen ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden als Berater und Interessenvertreter "besorgt".
    Der trifft sich in dieser Woche noch mit dem Arbeitgeber und versucht eine Einiegung zu erreichen. Sollte dies nicht klappen wird die Küngigungsschutzklage eingereicht und dann geht´s ab :hot:

    Melde mich ende der Woche noch einmal was bei rausgekommen ist.
    Danke euch
    Andre1109