Bislang hat es doch nur ein paar uploader erwischt,oder? Falls man doch gelogt würde na und.
Ein Album bei einen Hoster downloaden oder eine CD im Supermarkt klauen ist strafrechtlich gesehen doch das gleiche.Das Verfahren würde wegen Geringfügigkeit eingestellt,oder.Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit, § 153 Abs. 1 StPO:fuck:
Was meint ihr!?
Schöne Feiertage noch !!!
garm
Holt die Jungs nach Hause !!!
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