Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung

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    hallo freunde das hat mich echt gefreut:bing:

    karlsruhe stoppt vorratsdatenspeicherung
    Die Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden.


    Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form ist Geschichte: Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz. Das derzeitige Gesetz sei nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich sei die Speicherung aber möglich.



    Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter entschieden, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

    Die Richter gaben damit drei Verfassungsbeschwerden statt. Telekommunikationsanbieter sind seit 2008 per Gesetz verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet für ein halbes Jahr zu speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.




    Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. Die Vorratsdatenspeicherung sei zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.
    Gegenargumente überzeugen

    Das Gericht hatte aus der Rekordzahl von knapp 35.000 Beschwerden von Bürgern und Politikern einige exemplarisch ausgewählt, um zu prüfen, ob die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass das Gericht diese anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten allerdings kritisch sieht, machte Verfassungsrichter Johannes Masing bereits bei der Einführung in die mündliche Verhandlung klar: Polizei und Geheimdienste könnten mit den Daten feststellen, "wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat", sagte Masing damals.

    Das Gericht hatte sich zudem von den kritischen Ausführungen der bestellten Sachverständigen beeindruckt gezeigt. So hatte etwa die Vertreterin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, davor gewarnt, dass mit den Verbindungsdaten sensible Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. Die derzeit 110 Millionen Handys in Deutschland seien künftig bis auf wenige Meter genau ortbar und würden damit alle automatisch zu "Ortungswanzen", sagte Kurz.
    Unnötige Instrumente?

    Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, können alle typischen Straftaten wie etwa der Handel mit Kinderpornografie oder das Ausspähen von Online-Bankkonten auch ohne die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich aufgeklärt werden. Gegen Internetkriminalität sei die Polizei bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar 2008 erfolgreich vorgegangen. So lag die Aufklärungsquote des Bundeskriminalamtes für Straftaten mit dem sogenannten "Strafmittel Internet" im Jahr 2007 immerhin bei 82,9 Prozent.

    quelle n-tv

    gruß farmer