Abmahnung bekommen

  • Frage

  • padesi
  • 6399 Aufrufe 20 Antworten

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  • Abmahnung bekommen

    Hi,
    habe gestern eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen. Habe über bittorrent einen mp3-Sampler runtergeladen, passierte angeblich am 31.10.2009. Weil ich im November 09 schon mal so eine Sache hatte und ich seitdem nichts mehr runtergeladen hab, meine Frage: wie lange muss ich damit rechnen das so eine Sache nicht mehr kommt. Gib es da eine Frist wo man sozusagen auf der sicheren Seite ist.

    Gruß padesi
  • Verjähren tut das vielleicht nach 5 Jahren. 2 Jahre musst du mindestens damit rechnen, dass noch was ins haus geflattert kommt. Ich hatte mal einen Fall mit 1,5 Jahren.

    MfG xlemmingx
    Posted via Mobile Device
  • padesi schrieb:

    wie lange muss ich damit rechnen das so eine Sache nicht mehr kommt. Gib es da eine Frist wo man sozusagen auf der sicheren Seite ist.

    Gruß padesi

    Hi ,



    Beantwortet das deine Frage ?
    Übrigens die Verjährung dauert 3 Jahre , Stichtag 31.12.
    Mfg
  • Danke für die Antworten.
    Was mir aufgefallen ist, das bei der ersten Abmahnung die Anwaltskanzlei die Vollmacht vom Rechteinhaber vor dem feststellen der Logdaten bekommen hat. Bei der zweiten Abmahnung liegt das Datum der Vollmacht ein Monat danach. Nach dem Motto, ich hab hier eine schöne Logdatei welcher Künstler auf der CD möchte mitmachen bei der Abmahnwelle.

    Gruß
    padesi
  • ich würde darauf nicht reagieren, wenn die noch nicht mal mit richtigen Zeitangaben ein Anschreiben erstellen können.
    Vor allem,das würde mir komischi vorkommen bzw. damit ist ja das die Abmahnung schon unglaubwürdig erst die Vollmacht sofort und in einem 2. heißt es 1 Monat danach.

    Gruß

    asm3286
  • padesi schrieb:

    Daher bin ich zuversichtig das es bei den Kosten von meinem Anwalt bleibt.

    Keine schlechte Entscheidung aber das hättest du dir sparen können ich meine für die Mod UE was er geschrieben hat was du selbst machen könntest zahlst du ihm je nach Streitwert bis zu 500€ pro Abmahnung :eek: und wenn es ernst wird
    noch teuerer .
    Mfg.
  • Nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung ist es ohne Anwalt sicher nicht getan, ihr Geld wollen die trotzdem. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat die so etwas abdeckt oder mit dem Anwalt einen FP ausmacht ist das definitiv die beste und sicherste Methode.
  • Genau , Festpreis vorher aushandeln ansonsten wird nach 1.3 Geschäftsgebühr ( RVG ) abgerechnet was viele sicherlich vorher nicht wissen.
    Was die Rechtsschutzversicherung angeht , es gibt einfach keine :D jo Leute richtig gelesen es gibt in D keine Rechtschutzversicherung die Urheberrechtfälle
    deckt , höchstens Erstberatungsgespräch . Deshalb heisst es auch Abmahnwahn , somit kann der Abmahnanwalt machen was er will , zB. nette Abmahn Summen generieren angeblich nach Licenseanalogie usw......
    Mfg
  • Zweistein schrieb:

    nein kann er nicht. der streitwert wurde nunmal so festgelegt

    Von wem ? Wie kommts das N & L für ein Lied 450€ (Abmahnung) verlangen , Schutt & Waetke 300€ und Bindhart und Fiedler 800.
    Wie kommts eigentlich zum Streitwert von 10.000,00 EUR für 1 bis 3€ teueren Song und nur 13.000,00 für 1400€ teuere Software . Nach welcher Licenseanologie und wie generieren sich die Streitwerte ? Für meiste Anwälte
    sind die Summen ein Rätsel , klär hier bitte alle auf .

    Mfg
  • Gtrleo schrieb:

    somit kann der Abmahnanwalt machen was er will



    warum verlangt kanzlei x dies aber kanzlei y das ?

    das sind angebote zur außergerichtlichen streitbeilegung. das kann jeder anders handhaben.


    @ Zweistein , somit bestätigst du das was ich schon geschrieben habe.
    Da es keine Rechtschutzversicherung für sowas gibt haben die Freundliche die Narenfreiheit und machen sogenannte Angebote so atraktiv das ca. 75% aller Abgemahnten nicht zahlen.
    Ist halt ein Geschäftsmodell und nichts weiter !!!
    Lesen -> turn-piracy-into-profit


    Zu den Streitwerten : Diese kommen nicht von Gerichten ! Der Rechteinhaber und der Abmahnanwalt würfeln die zusammen , wird natürlich höher angesetzt damit die Gegenseite mal bisle runterdrücken kann . Diese werden von Gerichten in einem Musterprozess bestätigt und von anderen Abmahnanwälten als Referenz genommen :D
    Mfg.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • ähm. du weisst wovon du redest ? der streitwert wird durch ein gericht festgelegt, wenn man klagen würde.

    der anwalt kann einem letztendlich alles anbieten. ob man darauf eingeht ist eine andere frage.

    wenn du mir bei meinem auto eine scheibe einschlägst, kann dir mein anwalt auch anbieten, dass man für eine zahlung von 3500 € den streit ausgerichtlich beilegen könnte.

    und das eine rechtschutzversicherung nicht zahlt ist auch klar. bei vorsätzlichen verstössen zahlt niemals eine versicherung. egal worum es geht.
  • Zweistein schrieb:

    ähm. du weisst wovon du redest ? der streitwert wird durch ein gericht festgelegt,

    Überprüft und bestätigt ! Der Streitwert kommt aber nicht vom Gericht .
    Beispiel :
    Du erfindest was und patentierst .
    Ich clone es und verkaufe ohne Rechte zu haben.
    Bei dir entsteht Schaden und du willst mich abmahnen.
    Die Gerichte haben keine Ahnung wodrum es hier geht und um welche Summe es handelt.
    Du als Rechteinhaber gehst zum Anwalt , der beauftragt Gutachter um dein durch mich entstandenen Schaden zu ermitteln.
    Streitwert wird nach Licenseanalogie generiert , es wird geklagt und Streitwert vorgelegt.
    Gericht überprüft durch unabhängige Gutachter auf richtigkeit und bestättigt den Streitwert.

    Zweistein schrieb:

    und das eine rechtschutzversicherung nicht zahlt ist auch klar. bei vorsätzlichen verstössen zahlt niemals eine versicherung. egal worum es geht.

    Vorsätzlich ? So einfach ist das nicht !!!
    Denke an ungesicherten/gehackten W-Lan
    Denke an deine Kumpels die mal mit deinem Anschluss ganz schnell was gesaugt/geupt haben.
    Denke an deine Kinder die mal was gesaugt haben.
    und , und....
    Du als Anschlussinhaber (der auch immer haftet) kriegst das garnicht mit !
    Ist das dann immer noch vorsätzlich ? Nö ! Trotz dem zahlt keine Versicherung.

    Und wenn du versuchst selbst deine Unschuld zu beweisen passiert dir sowas:

    kein Anspruch auf Schadensersatz

    Die Welt ist so gerecht oder ? :D
    Mfg
  • Wenn du beschuldigt wirst jemandem was kaputt gemacht zu haben......
    Übernimmt deine Versicherung die Anwaltskosten ?

    Wenn du beschuldigt wirst Urheberrechverletzung begangen zu haben .......
    Dann lies mal:
    ---> Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?
    Es geht nicht um Vorsatz sondern um "Teuer" $


    Zweistein schrieb:

    wir reden hier von filesharing und von nichts anderem.

    Wie bitte ? Hmmm, steht das nicht da oben ?
    habe gestern eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen.

    Ich glaube manche wollen garnicht wissen das es um MEHR als nur eine Abmahnung geht aber ich habs schon verstanden , keine Sorge.
    Bin dann mal weg , kannst weiter machen wenn du alles besser weißt .

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • Gtrleo schrieb:

    Wenn du beschuldigt wirst jemandem was kaputt gemacht zu haben......
    Übernimmt deine Versicherung die Anwaltskosten ?


    im zivilrecht bei fahrlässigkeit : ja
    im strafrecht : nein

    ist nunmal so und hat mit filesharing wenig bis gar nichts zu tun. ist eine grundsätzliche frage.

    Gtrleo schrieb:

    Es geht nicht um Vorsatz sondern um "Teuer" $


    einfach nur falsch. rechtschutzversicherungen decken gebiete ab. wenn ein abgedecktes gebiet dabei ist, werden die kosten übernommen. mit teuer hat das nichts zu tun. bspw. im arbeitsrecht oder im zivilrecht entstehen wesentlich höherer kosten, die übernommen werden.



    Gtrleo schrieb:


    Bin dann mal weg , kannst weiter machen wenn du alles besser weißt


    :rolleyes:
  • Zweistein schrieb:

    im zivilrecht bei fahrlässigkeit : ja
    im strafrecht : nein

    Aha , du hast sicherlich gelesen das padesi von einem Rechtsanwalt die Abmahnung bekommen hat und nicht von Staatsanwaltschaft. Klingelts ?
    Somit müsste die Versicherung zahlen zumindest Theoretisch !

    Zweistein schrieb:

    einfach nur falsch. rechtschutzversicherungen decken gebiete ab. wenn ein abgedecktes gebiet dabei ist, werden die kosten übernommen. mit teuer hat das nichts zu tun. bspw. im arbeitsrecht oder im zivilrecht entstehen wesentlich höherer kosten, die übernommen werden.

    Na dann ruf mal die Versicherungen an und lass dir mal erklären warum die bei Urheberrechtsfällen keine Kosten übernehmen . Aber noch besser du rufst bei einem Anwalt für Uheberrechte an der sagt dir schon wie der Hase läuft.