Waffen in Deutschland (legal!)

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  • Waffen in Deutschland (legal!)

    Hallo FSB'ler,

    da ich im Besitz des "kleinen Waffenscheins" bin (Waffenschein ? Wikipedia), suche ich einen Shop im Internet, wo man auf diesen Schein zugelassenes "Werkzeug" herbekommt.

    Da ich möchte, dass dieser Thread eine lange Lebensdauer hat, bitte keine Diskussionen wie, weshalb und warum überhaupt ;)

    Lieben Gruß
  • Also entweder verstehe ich deine Frage nicht richtig oder aber du meinst mit »Werkzeug« grenzwertige Dinge.

    Um etwas klarzustellen, was du aber wissen dürftest/solltest:

    Der sogenannte »kleine Waffenschein« berücksichtigt nur die Erlaubnis zum Führen entsprechender Waffen (PTB-Kennzeichnung) in der Öffentlichkeit (mit einigen Einschränkungen). Für den Erwerb ist lediglich die Volljährigkeit des Erwerbers nachzuweisen, da der »kleine Waffenschein« nicht auf eine bestimmte Waffe hin ausgestellt wird, sondern allgemein für alle in diese Kategorie fallenden Waffen gilt.

    Du hast zwar gesagt, dass du keine Diskussion wünscht, allerdings erscheint mir im Zusammenhang mit Waffen (egal welcher Art) der Gebrauch des Begriffs »Werkzeug« durchaus diskutabel zu sein; zumindest halte ich ihn – ob nun in Anführungszeichen oder nicht – für fragwürdig.

    Liebe Grüße,
    —CentCom


    EDIT:

    @locutus: Der TS fragte nach Erwerb, nicht Verkauf.
    [FONT="Garamond"][SIZE="2"]— Darkness reigns at the foot of the lighthouse. (Japanese Proverb) —[/SIZE][/FONT]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CentCom ()

  • Hallo,

    ich finde "Waffe" ist ein nicht genau definierter Begriff, deswegen hatte ich "Werkzeug" gewählt ;)

    Die Frage ist eigentlich:
    Wo kann ich mir eine "Waffe" (;)) besorgen, welche ich erlaubt bin, mit dem kleinen Waffenschein zu führen. Eben solche mit PTB-Kennzeichnung.

    Edit:
    Sowas hier meine ich: sylvester-shop.de/shop/index.php?url=waffenschein.html
    :)

    Grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ShinoX ()

  • Mit dem "kleinen Waffenschein" darfst du nur (wie CentCom schon meinte) nur PTB markierte Waffen "führen", dazu gehören SIGNAL und SCHRECKSCHUSS-"WAFFEN".

    Ansonsten gibt es nichts weiter, was du damit "führen" dürftest ;)

    Und für den KAUF brauchst du ((wie CentCom schon meinte :D) nur Volljährigkeit und ggfs. nen Person, falls nach gefragt wird.

    Messer kannst du so kaufen und auch führen, wenn Sie bestimmte Kriterien einhalten.

    "scharfe" Waffen darfst du nur mit nem "richtigen" Waffenschein führen, und den bekommste nicht ;) :P

    ASP/Teleskop Schlagstock darfst du überhaupt nicht führen.

    Und Tonfa (Gummiknüppel, wie bei den Grün/Weißen od. blauen) darfst du nur mit Trageberechtigung führen.

    -------------------
    Und nun meine persönliche Meinung dazu :D

    Habe zwar auch den "kleinen Waffenschein" aber damals habe ich auch noch nicht drüber nachgedacht.

    Dass schissen mit der Waffe ist V E R B O T E N, bekommen Sie dich ran ist es ein Verstoss gegens Waffengesetz, ausgenommen an Silvester von 18.00 - 01.00Uhr, da wird es geduldet.

    Und nun mal zur Situation:
    Du drohst jemanden mit deiner "Spielzeugpistole" und derjenige zieht ne "scharfe" und schiesst Dich um, derjenige wird freigesprochen, weil er ja nicht wissen kann, ob deine echt oder "falsch" ist.

    Allerdings wird er dann danach eine auf´n Arsch bekommen, wegen dem Verstoss gegen das WAFFENGESETZ, sofern derjenige nicht Personenschützer ist und ne echten Waffenschein hat, dann passiert ihm garnichts.

    Also MIR wäre dass ganze zu riskant ;)


    Aber jedem dass seine ;)
  • Geardi123 schrieb:

    noch ne kleine frage, was bring einem der "kleine waffenschein" dann überhaupt?

    ich meine in n paar monaten werd ich auch ne WBK beantragen, aber damit

    kann ich dann auch ne richtige wumme besitzen, nicht nur spazierentragen:D


    Der kleine Waffenschein erlaubt dass FÜHREN von Signal und Gaswaffen mit PTB Zeichen.

    Solltest du eigentlich Wissen, wenn du ne WBK beantragst ;)

    OT:
    Hast du für die WBK ein besonderes Bedürfnis ? ;) Falls nicht, wirst du Sie nicht bekommen (gehören noch mehr Kriterien zu,.ua. 18,Führungszeugnis,Leumund,Bedürfnis,Deutscher im Sinne des GG, Geistig usw. i.O, WAFFENSACHKUNDE und und und) kannst du dass alles nachweisen ? ;)

    Und was willst du damit ? :D Die WBK berechtgt Dich zum kaufen von Waffen,
    aber um damit auf deinem befriedetem Grundstück oder auch Wohnung/Haus rumzulaufen brauchst du keine WBK.
    Aber der Erwerb OHNE WBK ist strafbar, weil Sie dann als illegal zählt.
  • jo jo, ist mir schon klar, passt alles XD

    bin im schützenverein, und es macht spaß:D:D

    nur ich verstehe den sinn hinter dem "kleinen waffenschein" nicht, ich darf ne

    schreckschuss rumtragen, aber nicht abfeuern!?

    des is ja so sinnvoll wie n auto ohne gaspedal...

    und ich darf ja eine schreckschuss auch ohne waffenschein tranzportieren

    nur eben nicht funktionsbereit.

    Was für mich bedeutet:

    OHNE schein:

    Schreckschuss in den rucksack, magazin in die tasche und die Munition in ein andees fach vom rucksack...

    ... dann auf dem "schießgelände" (mir fällt grade nix ein für was mer eine schreckschuss braucht XD, vonmiraus zum vögel vom weinberg vertreiben...)
    bau ich alles zusammen, schieße rum, bau es wieder auseinander und ab wieder heim.


    MIT schein:

    ich bau des teil zuhause zusammen, stecks in die hose und lauf los, baller auf dem "schießgelände" rum, stecks wieder ein und geh heim

    wo ist denn da der sinn??

    ich darf das ding doch sowieso nur auf dem "schießgelände" abfeuern?!

    den einzigen sinn sehe ich viel zur selbstverteidigung mit reizgas patronen..?!


    PS: hab die sachkunde noch nicht, fals es mir dann klar sein sollte XD
  • schreckschuss rumtragen, aber nicht abfeuern!?
    des is ja so sinnvoll wie n auto ohne gaspedal...

    Gott, wenn du den Schein bekommst rast ich aus. Du hast egal mit welchem Schein nicht die Berechtigung irgendwo rumzuballern. Guck mal was alles passieren muss, bis ein Polizist (!!) überhaupt ein Schuss in die Luft abgeben darf. Waffen darfst du eben nur Transportieren und nicht abfeuern. Es sei denn auf dem Schießstand auf ne Zielscheibe, wenns dir Spass macht.
    [COLOR="DarkRed"][SIZE="3"]Godspeed[/SIZE][/color] on [COLOR="DarkRed"][SIZE="3"]Devils[/SIZE][/color] Thunder
  • ja ich erklär dich nochmal genauer was ich mein..., so das es jeder versteht

    Also Fakt ist: man darf keine Waffe irgendwo auf der straße abfeuern.


    so jetzt meine frage ganz verständlich:


    Warum erlaubt uns dieser liebe staat denn dan überhaupt mit so einem "kleinen

    waffenschein" und ner schussbereiten "waffe" auf der straße rumzulaufen?

    sowas verführt doch nur...
  • was passieren muss, bis ein polizist einen schuss abgeben darf? sein vorgesetzter muss ihn nur zu schiessübungen anmelden, schon dar dieser schiessen wie er lustig ist. ;)

    muss man bei waffengebrauch nicht sowieso einen unterschied zwischen öffentlichkeit und schießstand/platz machen?
    und braucht man überhaupt einen waffenschein um auf einem schießplatz schießen zu dürfen? eigentlich würde es ja reichen, wenn der verantwortliche einen hat um die waffen dorthin zu transportieren...


  • und braucht man überhaupt einen waffenschein um auf einem schießplatz schießen zu dürfen? eigentlich würde es ja reichen, wenn der verantwortliche einen hat um die waffen dorthin zu transportieren...

    ^^

    ne, ist nicht ganz so, auf dem schießstand darf eig jeder scheißen (mit einschränkungen, z.b. bei einer stadtmeisterschaft darfst auch du mal schießen...) aber es muss glaube ich jemand der sich auskennt daneben stehen, du darfst nur abdrücken.

    um eine zu besitzen must du ne wbk haben, die du nur bekommst, wenn du c.a. 1 jahr schießt... wurde schon erwähnt

    in der regel schießt du nur mit vereinswaffen, die sowieso im vereinsheim im tressor liegen...

    nur wenn du regelmäßig z.b. Kleinkalieber schießen willst brauchst du meineswissens auch ne wbk (bin mir aber nicht sicher)

    tranzportieren darfst du deine waffe im nichtschussbereiten zustand mit getrennt gelagerter munition zum schießstand und zurrück
  • Hi Freaks,
    sei es wie es will, ich kann diesem Gedanken wirklich nichts positives abringen. Eignet sich das Teil zur Selbstverteidigung - > nein, außerdem darf ich es ja auch gar nicht benutzen.
    Fakt: vor längerem lass ich in einer Lokal-Zeitung; Türke liefert sich mit Schreckschusspistole Schießerei mit der Polizei. Er hat sich ergeben, solange er noch konnte, vermutlich mit der Bemerkung, ok einigen wir uns auf unentschieden :D ( siehe Archiv der Mittelbayerischen ). Aber mal im Ernst, was bringt so ein Teil außer dass es dir die Taschen verbeult und dich potenziell in Gefahr bringt ? Gemäß deinem Wunsch will ich nicht diskutieren, allerdings würde mich der Beweggrund eine Pseudo-Waffe mit sich führen zu wollen interessieren.
    Um dich zu unterstützen fällt mir als Bezugsquelle Frankonia ein.

    Gruß
    Nachtrag: ich wusste gar nicht dass es für so was einen Waffenschein gibt geschweige denn hätte ich vermutet dieser könnte Sinn machen.
    --------------------------------------------------------------------------

    "1 Dummer kann behaupten, was 10 Weise nicht widerlegen können."
  • Bezüglich der Sinnhaftigkeit von Schreckschusswaffen zum Zwecke der Selbstverteidigung kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

    Aber selbstverständlich dürfen Schreckschusswaffen auch benutzt werden; nur eben innerhalb eng gesteckter Rahmenbedingungen; bspw. bei Sportveranstaltungen als Startsignal, bei Theater- oder Filmproduktionen, zum Abfeuern von Signalmunition bei Notlagen (Seenot, Bergnot) und natürlich zur Notwehr oder Nothilfe. In den meisten anderen Fällen – das gilt auch für Silvester* – ist der Einsatz von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit unzulässig. Um aber eine Schreckschusswaffe benutzen zu können, muss man sie einsatzbereit mit sich führen. Und dafür (das Führen) ist der Kleine Waffenschein vonnöten. Er hat also durchaus seine Daseinsberechtigung.

    Damit auch @Geardi123:

    Geardi123 schrieb:



    und ich darf ja eine schreckschuss auch ohne waffenschein tranzportieren

    nur eben nicht funktionsbereit.

    Was für mich bedeutet:

    OHNE schein:

    Schreckschuss in den rucksack, magazin in die tasche und die Munition in ein andees fach vom rucksack...


    Dahingehend hat der Gesetzgeber nachgebessert. Der »Transport« einer Waffe bestimmt sich im Unterschied zum »Führen« dadurch, dass die Waffe

    a) nicht schussbereit
    Im Sinne dieses Gesetzes … ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist; — [Punkt 12, Abschnitt 2 (Waffenrechtliche Begriffe) der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu § 1 Abs. 4 des WaffG]
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    Im Sinne dieses Gesetzes … ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist; — [Punkt 12, Abschnitt 2 (Waffenrechtliche Begriffe) der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu § 1 Abs. 4 des WaffG]


    und

    b) nicht zugriffsbereit ist
    Im Sinne dieses Gesetzes … ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. — [Punkt 13, Abschnitt 2 (Waffenrechtliche Begriffe) der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu § 1 Abs. 4 des WaffG]
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    Im Sinne dieses Gesetzes … ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. — [Punkt 13, Abschnitt 2 (Waffenrechtliche Begriffe) der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu § 1 Abs. 4 des WaffG]



    Selbst, wenn du die Waffe in den Rucksack packst, ist sie im waffenrechtlichen Sinn immer noch zugriffsbereit. Wenn du sie unvermittelt aus dem Rucksack ziehst, ist für dein Gegenüber nicht erkennbar, dass sich 1. kein Magazin in der Waffe befindet; 2. keine Patrone im Lauf ist und es sich 3. »nur« um eine Schreckschusswaffe handelt. Eine Gefährdungssituation ist also durchaus noch gegeben.

    Daher führt der Punkt 13 auch aus, dass eine Waffe nur dann nicht zugriffsbereit ist, wenn sie sich in einem »verschlossenen Behältnis« befindet. Hier ist die Unterscheidung zwischen »verschlossen« und »geschlossen« essentiell wichtig. »Verschlossen« bedeutet nämlich: »Gegen unberechtigten Zugriff geschützt«. Das gilt regelmäßig nicht für den Rucksack im Allgemeinen; dieser lässt sich mittels Reißverschlusses zwar meist schließen, aber nicht verschließen. Um als verschlossenes Behältnis fungieren zu können, muss es sich also um eine stabile Aufbewahrungsmöglichkeit handeln, die mittels eines Sicherheitsschlosses (Schlüsselschloss, Zahlenschloss, biometrisches Schloss) gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden kann.

    Die genannten Punkte (nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit) müssen beide gegeben sein, sonst ist es kein Transport, sondern das Führen von Waffen. Und dafür benötigt man den Kleinen Waffenschein.


    Liebe Grüße,
    —CentCom



    -------------------
    *Dieses Verbot gilt zumindest für NRW, Hamburg und auch Berlin, wie ich auf die Schnelle recherchiert habe. Es mag länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt werden, doch denke ich, dass dieses Verbot mittlerweile in allen Bundesländern bundeseinheitlich geregelt ist.


    EDIT:

    Mögliche Bezugsquellen gibt es genügend.

    · www.kotte-zeller.de
    · www.recon-company.com
    · www.asmc.de
    · www.ranger-shop.de
    [FONT="Garamond"][SIZE="2"]— Darkness reigns at the foot of the lighthouse. (Japanese Proverb) —[/SIZE][/FONT]

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von CentCom () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • locutus schrieb:

    was passieren muss, bis ein polizist einen schuss abgeben darf? sein vorgesetzter muss ihn nur zu schiessübungen anmelden, schon dar dieser schiessen wie er lustig ist.

    Ich meinte bis ein Polizist eine Waffe in der Öffentlichkeit abfeuern darf. Am Schießstand kanns jeder.. auch ohne Waffenschein. Geh mal zu einem hin, dann weißt dus;)
    [COLOR="DarkRed"][SIZE="3"]Godspeed[/SIZE][/color] on [COLOR="DarkRed"][SIZE="3"]Devils[/SIZE][/color] Thunder
  • Hat es eigentlich mal jemand hier geschaft den "großen" Waffenschein als Privat Person zu kriegen oder kennt jemand Personen die Ihn haben ??
    Würd Mich interesieren da Ich es für mein Grundrecht halte Scharfe Waffen zum Selbstschutz in der Öffentlichkeit zu führen wie es in allen US Bundesstaaten erlaubt ist und daher heg Ich viel Interesse an so einem Schein.
    [COLOR="Lime"]Hüte deine Tüte, den High sein heist Frei sein [/color]
  • Dafür einen 1 Jahr alten Thread auszubuddeln ... :confused:

    Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Diese Erlaubnis zum Führen wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren. Besonders letzteres ist meist nicht der Fall.

    Letzteres seh ich bei dir grad umgekehrt :D

    Wenn du den Antrag damit begründest, dass die Amis das auch dürfen steigen deine Chancen ganz sicher ...
    Vielleicht als 2. Satz dann gleich deine Signatur, als Referenz :D

    Wieso wanderst du nicht aus, wenn dir das Waffe tragen so wichtig ist? "Deine Grundrechte"? Ich kenn im deutschen GG keinen Artikel, der dir dies zusagt.
    Mir z.Bsp. ist es viel wichtiger, zu wissen, dass nicht jeder Troll auf der Strasse mit ner Knarre im Hosenbund rumlatscht und bei der 1. roten Ampel austickt^^

    Überdenk mal deine Einstellung bzw. die Wertigkeit deiner Werte in DE, dann brauchst du auch keinen Grossen Waffenschein :D

    btw: Nicht einmal der "normale" Schutzmann vom Eck trägt ausser Dienst seine Waffe. Selbst da ist es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gestattet, z.Bsp. wenn auf der Dienststelle, wo er Dienst tut, die Sicherheit nicht gewährleistet ist und die Aufbewahrung in der übergeordneten Dienststelle von der Fahrzeit her unzumutbar ist (kleine Polizeistationen auf dem Land z.Bsp., die nicht 24/7 besetzt sind)


    MfG

    -----------

    Nachtrag: zum "in Amiland darf das jeder" (in allen Bundesstaaten, so die Aussage in #19^^)

    Das offene (d.h. für jeden sichtbare) Führen von geladenen Schusswaffen (open carry) ist in elf Bundesstaaten ohne Lizenz erlaubt. In sieben Bundesstaaten ist eine Lizenz („carry permit“) erforderlich. In 18 Bundesstaaten ist das Führen von Schusswaffen mit starken Regelungen versehen und somit nur ausnahmsweise erlaubt. In sieben Bundesstaaten und in Washington D. C. ist das offene Führen von Schusswaffen verboten.

    Zum verdeckten Führen von Schusswaffen ist in allen Bundesstaaten (bis auf Alaska und Vermont) ein spezieller Waffenschein (concealed carry permit) nötig. In Wisconsin, Illinois und Washington D. C. ist das verdeckte Tragen generell verboten.


    Nachtrag²: Ich kenne eine Privatperson, die den Schein hat. Allerdings handelt es sich um einen sehr wohlhabenden Mann, Objekt in der Wallachei (also ganz weit weg von der nächsten Wache) und der hat den Schein, nachdem man auf ihn, sein Hab & Gut und seine Familie 2x fast tödliche Anschläge verübt hat und dabei auch Leben und Gesundheit seiner Angestellten in Gefahr war.
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)

    Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • Ich fühl mich eigentlich auch wohler dabei, wenn nicht jeder Hans und Franz auf der Straße nen Schießeisen mit sich rumführen darf, nur weil er es so möchte. Würde sicherlich für non stop Schlagzeilen in auseinandersetzungsfreundlichen Situationen sorgen.

    @Nehe
    In Zusammenhang mit Straßenverkehr und Schießwütigkeit musste ich sofort an dieses schöne Video denken :D
    YouTube - i-Gun Traffic Rampage (original)

    MfG
    Keram
    Mein PC bei sysprofile.de und mein Laptop bei sysprofile.de
    The only valid measurement of code quality: WTFs per minute
  • Mir fällt bei sowas immer Falling Down – Ein ganz normaler Tag ein.

    Da war auch ein Stau der Tropfen, welcher das Fass zum Überlaufen brachte ... man stelle sich vor: Franz, morgens 10:00 bei der ARGE ... ach ne, lieber nicht vorstellen^^ gibt in DE genug Probleme, da brauchen wir ganz sicher nicht mehr Waffen in privaten Händen.

    Zumal "Selbstschutz" ... ganz schnell in Notwehrüberschreitung mündet ... dann lieber doch die Zaunlatte von nebenan, so es denn dringend nötig ist, sich zu verteidigen.


    MfG

    ------------
    edit: thx RiRahl, verpeilt und korrigiert :D
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    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • hier war wohl langeweile im spiel oder....

    NeHe schrieb:

    Dafür einen 1 Jahr alten Thread auszubuddeln ... :confused:
    .....

    Nachtrag: zum "in Amiland darf das jeder" (in allen Bundesstaaten, so die Aussage in #19^^)

    ......

    Nachtrag²: Ich kenne eine Privatperson, die den Schein hat. Allerdings handelt es sich um einen sehr wohlhabenden Mann, Objekt in der Wallachei (also ganz weit weg von der nächsten Wache) und der hat den Schein, nachdem man auf ihn, sein Hab & Gut und seine Familie 2x fast tödliche Anschläge verübt hat und dabei auch Leben und Gesundheit seiner Angestellten in Gefahr war.


    darauf zu antworten, bei allem verständnis, in die sig zu gucken und alles ist klar.

    mensch sollte sich darüber gar keine gedanken machen oder: auswandern

    de hat gute rechtssprechung und gesetze; so sollte es auch bleiben

    cya

    codari
  • nraila.org/maps/rtc.jpg

    Waffenbesitz: Oberstes US-Gericht stärkt Rechte von Waffenbesitzern - Politik - Tagesspiegel

    Praktisch ist dieses Recht aufs führen bald überall realisiert nach den Supreme Cord Urteilen von 2008 und 2010.
    Es ist halt meine Persönliche ansicht das das offene wie verdeckte führen von mindestens Semi-Automaten ein Grundrecht da stellt was Man erstmal pauschal hat ab 18 Jahren bis es aberkannt wird, wobei Ich keine Differenz zu Class 3 Waffen vornehmen würde.
    Man muss sich eben mit sämtlichen Mitteln zur Wehr setzen können unabhängig der eigenen Körperlichen Verfassung oder Zahl an Angreifern und dieses Recht hat der Staat zu gewehren !!

    Wichtig währe natürlich das passende Stand your ground law dazu :

    de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law

    Diese S-Bahn Schläger hier würden kein Land mehr sehn !!

    Nur weil Dinge nicht im Grundgesetzt stehn heist es ja nicht das man nicht der Ansicht sein kann das dies welche sein sollten aus der eigenen Sicht heraus, grad wenn Sie anderswo existieren.
    Ich bin auch der Ansicht das ein Grundeinkommen ein Menschliches Anrecht da stellt von Geburt an was aber auch noch nirgends realisiert wurde geschweige den Verfassungsrechtlich vermerkt.
    [COLOR="Lime"]Hüte deine Tüte, den High sein heist Frei sein [/color]

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kongo Otto ()

  • Müßig, über US-Recht zu debattieren, wenn man dies auf DE anwenden will. Dafür ist nunmal DE-Recht zuständig ... oder man wandert aus und nimmt US-Recht für sich in Anspruch, dann aber eben auch mit allem Drum und Dran ... dein gefühltes Grundrecht auf Grundeinkommen kannst du dann wiederum dort einklagen.

    Für wieviel mehr Sicherheit das US-Waffenrecht sorgt, lässt sich sicher anhand der dortigen Kriminalstatistik feststellen und dann kannst du ja einen fundierten Antrag auf Änderung des GG anregen.

    Mfg
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