Zahlt meine Teilkasko bei Anzeige gegen "Unbekannt"?

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  • AlZa
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  • Zahlt meine Teilkasko bei Anzeige gegen "Unbekannt"?

    Hallo allerseits!

    Vorab: Ich hoffe, dass das hier der richtige Bereich ist, sonst bitte ich darum, den Beitrag zu verschieben.

    Also gut:

    Mir ist am Mittwoch auf dem Heimweg (als es stark regnete) ein Schulkind vor den Roller gekommen, aber ich konnte ausweichen. Ich bin gestürzt und von dem Kind ist keine Spur. Falls es (Eltern) nicht gefunden wird und die Anzeige gegen "Unbekannt" läuft, wollte ich wissen, ob meine Teilkaskoversicherung hier zahlt.

    Wäre dankbar für eine Info;)

    Viele Grüße,

    AlZa
    Ich bin kein Macho, nur gehören Frauen eben an den Herd!:D

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AlZa ()

  • Nöp dir wird gar nichts gezahlt! hatte einen Unfall auf der Autobahn wo mir jemand reingefahren ist...
    Zahlt auch niemand...Anzeige gegen Unbekannt...Niemand hats gesehn...der Arsch meldet sich nicht...Fertig! Musste sogar noch die Leitplanke zahlen...

    Ist echt assi...da brauchst du Follkasko (hab ich jetzt auch)

    Grüsse Ultimator:)
  • Den Versicherungsvertrag lesen.

    Die Teilkasko zahlt in der Regel bei Glasbruch, bei Brandschäden (auch Kabelbrand), bei Diebstahl, bei Unwetterschäden, bei Haarwildschäden und eventuell bei Marderschäden.

    Wenn das "Schulkind" zu finden ist, kann evtl. dessen Haftpflicht eintreten.

    Wurde der Sachverhalt festgehalten? Gibt es Zeugen, eine Unfallaufnahme? Bei Kindern auf dem Heimweg könnte neben dem Fahren auf Sicht auch der Gefährdungsausschluss durch Verringerung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft zutreffen (nach § 3 Absatz 2a StVO googeln).

    Bei Unfallschäden, die selbst verschuldet sind oder für die kein anderer ersatzpflichtig ist, tritt eventuell die Vollkaskoversicherung ein.
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