Urteil: RapidShare haftet nicht für Nutzer-Uploads

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  • Urteil: RapidShare haftet nicht für Nutzer-Uploads

    Der Filehoster RapidShare hat gerade Grund zur Freude: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat geurteilt, dass der Anbieter nicht für eventuelle Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer haften muss.

    RapidShare selbst kein Veröffentlicher

    Einer Pressemitteilung zufolge hat RapidShare damit ein Berufungsverfahren gegen einen Filmverleiher gewonnen. Die gegnerische Partei habe zuvor eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, die dem Unternehmen untersagte, einige von ihren Kunden bereitgestellte Filme zu speichern. Das OLG Düsseldorf kam nun aber zu dem Entschluss, dass die RapidShare AG nicht als "Täterin oder Teilnehmerin der in Rede stehenden Urheberrechtsverletzungen anzusehen" ist. Das Prinzip, Daten auf rapidshare.com hochzuladen und anderen Nutzern per Mitteilung des Download-Links die Möglichkeit des Zugriffs zu geben, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mit einer Veröffentlichung seitens RapidShare gleichzusetzen, so dass ein "täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß" ausscheide.

    Auch eine Mitschuld trägt RapidShare nach Auffassung des OLG nicht, da diese "zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat" voraussetze. Auch die Effektivität von Maßnahmen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen, klopft das Gericht ab. In einem Wortfilter sieht es keinen Nutzen, da die in der Klage aufgeführten Filmtitel wie "The Fall" oder "Insomnia" zu banal und somit ungeeignet für eine Wortfilterung seien. Auch eine Sperrung von .rar-Dateien im Allgemeinen schmettert das OLG ab. "Mit Filmdateien hat das unmittelbar nichts zu tun", heißt es in der Schrift.

    Richtungsweisendes Urteil

    Daniel Raimer von der Kanzlei Raimer, die die RapidShare AG vertritt, bezeichnet das Urteil als "richtungsweisend", weil das OLG bisherigen Urteilen "widerspricht und sich intensiv mit dem Geschäftsmodell von RapidShare beschäftigt." Auch der Gründer von RapidShare, Christian Schmid, meldete sich bereits zu Wort: "Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass RapidShare nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden. RapidShare bedient mit seinem 1-Click-Filehosting legitime Interessen und Bedürfnisse seiner User und wird dies auch in Zukunft tun."


    Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Urteil: RapidShare haftet nicht für Nutzer-Uploads"

    ...klarheit wird wohl erst nach einem höchstrichterlichen urteil des bgh herrschen...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von recon ()

  • wird Zeit, dass das mal jemand erkennt...

    Die DHL haftet schliesslich auch nicht, wenn die Kunden sich Falschgeld per Brief zusenden,
    Postlagerung nutzt o.ä. oder anders "pöse" Sachen... von Bürger A zu Bürger B befördert.

    Ebenso wird die Deutsche Bahn nicht strafrechtlich verfolgt,
    wenn in Depot-Schliessfächern "pöse" Ware deponiert wird.

    fröhliche Grüsse :D
    NeHe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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  • RapidShare gewinnt auch vor US-Gericht

    und noch ein aktuelles urteil aus den usa:

    Der Filehoster RapidShare erhält in diesem Monat reichlich Rückenwind von juristischer Seite: Erst Anfang Mai hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geurteilt, dass RapidShare nicht als Mittäter für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer haften muss. Jetzt konnte der Anbieter auch vor einem US-Gericht einen ähnlichen Sieg erringen.

    Keine Urheberrechtsverletzungen

    Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, hat das Bezirksgericht des Southern District of California am 18. Mai einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den 1-Click-Filehoster aus der Schweiz abgelehnt. Der US-amerikanische Erotikanbieter Perfect 10 wollte RapidShare zwingen, die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Bildern über den Dienst zu verhindern. Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass RapidShare keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten.

    Perfect 10 hatte argumentiert, dass RapidShare seinen Nutzern für 6,99 Euro im Monat jedes beliebige urheberrechtlich geschützte Werk anbiete. Dies stelle eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber "ehrlichen Anbietern" wie Perfect 10 dar, weil diese mit einem solchen Angebot nicht konkurrieren könnten. Dieser Argumentation konnte sich das Gericht nicht anschließen. Zumal Perfect 10 dem Filehoster nicht einmal die Fundorte der besagten Inhalte genannt habe.

    RapidShare anders als andere Filehoster

    Der Anwalt der RapidShare AG, Daniel Raimer von der Kanzler Raimer, sieht in diesem Urteil eine bahnbrechende Entscheidung, da das kalifornische Bezirksgericht ähnlich argumentiere, wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil im Berufungsverfahren gegen den Filmverleiher Capelight Pictures. Das Gericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare aufgehoben, durch die es dem Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern.

    Mit dieser juristischen Rückenstärkung will der Anbieter zukünftig verstärkt den Unterschied zwischen RapidShare und anderen Sharehostern hervorheben, kündigt RapidShare-Gründer Christian Schmid an. Man sei froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt sei. "Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen", so Schmid. Dass dies nun auch in den USA anerkannt werde, sei ein Meilenstein für RapidShare.


    Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "RapidShare gewinnt auch vor US-Gericht"