Leechen von Fernsehsendungen legal?


  • heinrich
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  • Leechen von Fernsehsendungen legal?

    Tag.
    Also ich würde gerne aus reiner Neugierde und Interesse wissen, ob es legal ist, sich Fernsehsendungen, z.B. aufgenommene Reportagen vom Ersten oder Die Simpsons von Pro7 downzuloaden. Bei einer Sendung von Ard müsste das doch eigentlich legal sein. Schließlich hat man ja schon per GEZ bezahlt.
    Wisst ihr darüber genaueres?
    Ciao,
    heinrich
  • Hi,

    es kann ja niemand nachprüfen ob du es mittels einer TV-Karte selbst aufgenommen hast, oder ob du eine andere Quelle benutzt hast!! Deshalb ist es imho legal!!

    Offiziell, nehm ich auch alles von Premiere auf ;)
    Das ich Filme hab, die dort noch nicht liefen, muß ja keiner wissen :D :D

    Greets Manastir
  • Mal angenommen, die erwischen mich jetzt dabei, wenn ich mir z.B. ne KSK-Reportag über Overnet ziehe. Was hat das denn dann für Konsequenzen?
    FTP hab ich eher wenig bedenken, da das bei weitem nicht so viele machen wie Overnet, Kazaa, etc.
  • Klar ist das legal, eine Fernsehsendung für den eigenen Gebrauch aufzunehmen. Was anderes ist das ja mit einem Videorecorder auch nicht. Strafbar ist es nur, wenn du den stuff dann verbreitest, gegen Entgelt.

    Deswegen kannst du ja auch ohne Probleme Songs aufnehmen.
  • @ besmart, McKilroy
    Die Legalitätsfrage ist für mich jetzt soweit geklärt. Nur würde ich gerne wisse, was passiert, wenn die mich jetzt z.B. beim Ziehen einer ARD-KSK-Reportag über Overnet
    erwischen. ICh meine, die Strafe dürfte doch dann eigentlich nicht so hoch sein, wie wenn ich mir einen Film sauge, weil ich ja schon per GEZ bezahlt habe.
    Hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe.
  • 1. Ist die Chance dabei erwischt zu werden sehr gering ;)

    Falls es doch dazu kommt, wirst du imho genauso bestraft wie z. B. jemand der sich einen Kinofilm gezogen hat!!
    Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass sie Kategorien haben, was jemand gezogen hat, wie z.B. Kinofilm, alter Film, Doku, etc.

    In PC Heften (ct, Chip, PC Magazin, etc.) werden des öfteren Anwälte befragt, jeder hat eine andere Rechtsauffassung davon, weil es eben (noch?) keine Präzidensfälle gibt und es größtenteils Grauzone ist.

    Das einzige was zu 100% legal ist, nach 50 oder 80 Jahren kannst du dir jedes Lied und Film ziehn, danach hat nämlich niemand mehr Rechte darauf!!

    Allerdings gibt es wenig Filme u. Lieder die damals schon gut waren ;)


    Greets Manastir
  • @ Manastir (und natürlich auch an alle anderen)
    Danke, man lernt nie aus.:D Habt mir wirklich sehr geholfen, obwohl ich es irgenwie ungerecht finde, dass alles gleich bestraft wird.
    Ciao, heinrich
  • @ J-U-L
    Wie gesagt, weil ich als braver TV-Gebürenzahler doch eigentlich eine ARD-Sendung schon per GEZ bezahlt habe. Das steht aber schon in dem ersten Post zu diesem Topic von mir.
  • ich denk mal das wird keine konsequenzen haben. es is vom tv (da du gebühren bezahlst stand es dir zur verfügung). auch wenn dus per overnet ziehst sollte es legal sein, da filesharing programmen sowie das anbietn und dowanloaden von privaten oder öffentlichen sachen ja legal sind

    zum vergleich: man darf auch aus onlinestreams mp3s mitschneiden und behalten ohne dass es illegal ist. gibt sogar tools, die nehmen ganze streams auf und schneiden schon automatisch mp3s daraus und benennen die und zwar legal
  • Original geschrieben von besmart
    ganau
    ist wie mit grass darfst es nur zum eigenen gebrauch rauchen
    aber net weiterverkaufen oder geben:)
    ist vieleicht ein krasses beispiel


    ...vor allem ist es falsch!!!

    allein der bloße Besitz von Marihuana ist schon illegal!!
  • ganau
    ist wie mit grass darfst es nur zum eigenen gebrauch rauchen
    aber net weiterverkaufen oder geben
    ist vieleicht ein krasses beispiel


    Und das ist leider net richtig. ;)
    Bei uns waren Leute vom Drogendezernat und haben da mal ein paar Sachen besprochen. Man darf nichtmal das kleinste bischen an Betäubungsmitteln wie Gras dabei haben, ansonsten ist es strafbar.;)
    Ist jetzt zwar ein bischen OT, wollte das aber nur mal berichtigen.

    Gruß SOD

    €dit: shit, asasantin war schneller.:D
  • allein der bloße Besitz von Marihuana ist schon illegal!!


    Bis zu 3gramm ist erlaubt.

    Aber jetzt zu den Fernsehsendungen:

    Soviel ich weiss ist es LEGAL!!! Man darf die sogenannten TV-Rips downloaden. Also keine Panik.

    Zu den Konsequencen:

    Ich denke nicht dass dich jemand einbuchten würde weil du ein Tv-Rip gedownloadet hast.
  • leute,
    sehn wir es doch ein: keiner von uns hat wirklich eine fundierte antwort auf die frage des topics!!!

    und auch wenn jetzt jeder hier seine meinung und vermutung reinschreibt,
    hilft uns (bzw. heinrich) des kein schritt weiter.

    von daher wuerde ich sagen, dass sich ma jemand die muehe macht und im internet im passenden gesetzbuch nachschaut, wie es jetzt wirklich gehandhabt wird.

    gruss,
    asa

    PS: ich habs auch versucht, bin aber zu bloed das passende gesetz zu finden!!!
  • hi

    so um jetz mal das thema wieder aufzugreifen:D
    guck doch mal auf dieser Seite...da werden sie geholfen!
    h..p://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fernsehen.htm

    achso und wegen dem gras: wenn man dich mit gras erwischt, auch wenns nur 1gramm, wird es von der polizia konfisziert und du wirst post von der staatsanwaltschaft bekommen und wegen "missbrauch von beitäubungsmitteln" angezeigt! ABER wenn sich das konfiszierte gras im bereich unter 3gramm bewegt, is man im bereich des eigenbedarfs und die anzeige wird auf grund mangelndem öffentlichen interesses und gegen auflagen fallen gelassen!

    cu
    h4k4n