Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

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  • Geardi123
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  • Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

    Hi

    ich habe mal eine Frage, unzwar will ich mir etwas Geld nebenbei verdienen (neben der Schule). Wenn ich jetzt meine Arbeitskraft/ andere Dinge in den Kleinanzeigen usw. verkaufe, muss ich dann theoretisch ein Gewerbe anmelden, oder erst ab einem bestimmten Betrag?

    Wie sieht die rechtliche Seite aus?



    THX schonmal:D

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Geardi123 ()

  • Sobald du etwas gewerblich tust, musst du auch ein Gewerbe anmelden.
    Willst du also für jemanden einen Auftrag übernehmen, musst du m.W. zumindest einen Gewerbeschein vorweisen.

    Klar sollte sein, dass du dann auch IMMER (egal wieviel Geld du damit machst oder auch nicht) eine Steuererklärung machen MUSST (!) und dass du für ALLES, was du falsch machst mit deinem Privatvermögen zu 100% haftest.
  • Also ich würde dir empfehlen , bei einem Steuerberater dich zu erkundigen, denn man sollte unterscheiden , zwischen Gewerbeamt und Finanzamt. Dem finanzamt isse völlig egal ob du ein gewerbe angemeldet hast oder nicht , solange du deine eventuell zu zahlenden Stuern zahlst.
    Da diese Materie sehr komplex und umfangreich ist , bist du bei einem Steuerberater besser aufgehoben als hier, oder geh zum finanzamt.. Wozu zahlste denn steuern, die sollen mal was tun für ihr geld...
  • Du musst Dir beim Gewerbeamt erstmal einen Gewerbeschein besorgen.

    Ich denke, dass Du als Schüler noch in den Bereich Kleinunternehmen gehörst d.h Du musst ein Gewinnermittlung durchführen.

    Buchhalterisch musst Du natürlich alles erfassen, was ein- und ausgeht. Danach errechnest Du Einnnahmen abzüglich Ausgaben, was über bleibt ist der Gewinn und muss eventuell versteuert werden. Hier gibts ein Jahresgrundfreibetrag.

    Für weitere Informationen würde ich an Deiner Stelle zum Finanzamt gehen, der Steuerberater kostet wieder.
  • Je nachdem was du machen willst. brauchst du einen gewerbeschein. den gibts für 15-25€ Gebühr beim örttlichen rathaus/ bürgerservice... Die fragen bei der Beantragung auch gleich, was du dnn vorhast, zB Promozion (Flyer verteilen, im Häschenkostüm rumhüpfen...)

    Sobald du den hast, geht eine meldung ans Finanzamt, du bekommst eine Steuernummer, eine Steuer-Id und musst deine Einkünfte beim FA angeben (bis 5000€ im Jahr oder so (7700€?) musst du aber überhaupt keine Steurn zahlen, sondern nur angeben, was du verdient hast.)

    Vorteil eines gewerbescheins: Als Kleinunternehmer bist du ohnehin von der umsatzteuer befreit, die musst du weder ausweisen, noch abführen, was das ganze ein wenig einfacher macht
    du kannst jedem für alles eine rechung schreiben (rechnungsnummer, datum, Bankverbindung und sTEUER-iD, hinweis, dass du Ust-befreit bist, sowie gesamtbetrag müssen da nur drauf)

    Nachteil: du musst jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das ist in der regel aber innerhalb von höchstens einer halben Stunde erledigt und mit Elster abgeschickt.

    EIn Gewerbeschein ist so lange gültig, bis du dein Gewerbe wieder abmeldest, aso wenn du ihn hast, hast du ihn (und die jährl. Steuererklärung) aber das wars auch shcon.

    Du musst dich nciht auf irgend eine Tätigkeit festlegen, im Prinzip kannst du allerlei Arten von Dienstleistungen übernehmen (Autos putzen, übeführen, Flyer vertreilen, Omas beim einkaufen helfen, Hunde ausführen............)

    Saint Nicolas sagt richtig, wasdie Buchahltung angeht: Die Erfassung von Umsätzen muss auch geschenen- am besten in Form einer einfachen Auflistung von den Rechungen, die du gestellt hast. Eine Exceltabelle genügt.
  • also nachdem hier ja so ziemlich viel durcheinander geredet wird, und auch viel Mist erzählt wird hier mal ne grobe Zusammenfassung:

    Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und mit Wiederholung mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Ob dann letzlich Gewinn erzielt wird, ist egal, auf die Absicht kommt es an.
    In deinem Falle machst du es öfters als einmal, also mit Wiederholung und mit Gewinnabsicht, daher liegt ein Gewerbe vor. Dadurch musst du es als Gewerbe anmelden. Achtung, mit der Eintragung wirst du Kaufmann kraft Eintragung.
    Das solltest du nicht unterschätzen, dadurch kannst du in vielen Fällen anders belangt werden, aber ich gehe davon aus, das du ein ehrlicher Staatsbürger bist und dann brauchst du dir auch keine Sorgen machen.

    Du bist zur Steuererklärung verplichtet, hast aber einen Freibetrag von 24.500€ im Jahr.
    Dazu zählen alle Einkommen aus Arbeit.

    Eine GmbH willst du bestimmt nicht Gründen (Mindeststammkapital 25.000€ ;) ), höchstenfalls eine "mini-GmbH" 1.- Stammkapital (Gründungskosten ca. 400€) und eine Ltd hat kein Mindeststammkapital (Gründungskosten ca. 100€) ist aber schwieriger mit den Behörden.

    Ich denke bei dir kommt gar keiner dieser Gesellschaften in Frage, lohnt sich doch nicht. Melde ein Gewerbe an und gut ist.

    Eigentlich müsste jeder der wiederholt bei Ebay Sachen versteigert auch ein Gewerbe anmelden, tun sie aber nicht. Vielleicht verstehst ja den Wink. ;)

    so long
    Flinky
    Natürlich führe ich Selbstgespräche - dann weiss ich wenigstens, dass ich mich mit einem gebildeten Menschen unterhalte.
  • Crytek schrieb:

    @ voodoo44

    Man haftet nicht immer mit seinem Privatvermögen z.B. ist man bei einer GmbH nicht betroffen falls die Firma insolvent geht. Man muss sich über die einzelnen Formen eines Gewerbes informiern ob jetzt GmbH, Ltd. usw....


    Stimmt - wo der TE als kleiner Schüler (der keine Ahnung von Gewerbescheinen u.ä. hat) ja so einfach mal 25.000€ Stammkapital unter dem Kopfkissen liegen haben wird ...

    Oh man -.-'