BGH: Keine vorzeitige DSL-Kündigung bei Umzug

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  • BGH: Keine vorzeitige DSL-Kündigung bei Umzug

    DSL-Kunden können bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. (Aktenzeichen III ZR 57/10, Urteil vom 11. November 2010).


    Langfristiger Vertrag wegen Umzug nicht kündbar

    Ein Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er diese nicht mehr nutzen könne, weil er seine persönlichen Verhältnisse ändere. So sei auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen kein ausreichender Grund für eine Kündigung. Im vorliegenden Fall schloss ein Mann einen DSL-Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab. Aufgrund der langfristigen Bindung profitierte der DSL-Kunde von einem niedrigen monatlichen Grundpreis. Alternativ standen zu höheren monatlichen Kosten auch Tarife mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündigung zur Wahl. Nach etwa einem halben Jahr zog er in eine andere Gemeinde, in der es keine DSL-Versorgung gab. Der Kunde erklärte daraufhin eine "Sonderkündigung" seines DSL-Vertrags. Sein Anbieter verlangte von ihm jedoch, die monatliche Grundgebühr weiter zu bezahlen. Dagegen hatte der Mann geklagt.

    Kulanz je nach Provider möglich

    Der DSL-Provider hatte unter anderem angegeben, dass sich die Investitionen für die technische Ausrüstung des Kunden mit Hardware wie DSL-Router und WLAN-Stick erst innerhalb des zweiten Vertragsjahres amortisierten. Schon die Vorinstanzen, das Amtsgericht Montabaur mit Urteil vom 2. Oktober 2009 (15 C 443/08) und das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 3. März 2010 (12 S 216/09) hatten dem Internetanbieter Recht gegeben.

    Je nach Provider können Kunden jedoch auf Kulanz des Anbieters hoffen. Gegenüber onlinekosten.de hatten zum Beispiel Alice und o2 zum Thema außerordentliche Kündigungsmöglichkeit des DSL-Anschlusses erst kürzlich erklärt, dass der Provider jeweils von sich aus den Vertrag kündigt, wenn nach einem Umzug innerhalb Deutschlands am neuen Wohnort keine DSL-Schaltung realisierbar ist.



    Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "BGH: Keine vorzeitige DSL-Kündigung bei Umzug"