Pendlerpauschale

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    Hallo Leute

    Ich bin gerade bei meiner Steuererklärung und wollte mal wissen ob ich auch mein Motorrad mit bei den Werbungskosten angeben kann ? Weil ich letztes jahr nicht nur mit PKW sondern halt auch mit meinem Motorrad zur Arbeit gefahren bin,ich wollte das dann spliten.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von housemeister1 ()

  • Also soweit ich das weiß, ist es egal wie du zur Arbeit fährst (ob Auto, Motorrad, Fahrrad oder mit dem Öffentlichen Nahverkehr).

    In der Steuererklärung würde ich angeben, das ich mit dem Auto gefahren bin ohne es zu splitten.

    Gruß
    bibomc.fly
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    "Ich glaube an das Pferd, das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung!"
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    1906 Kaiser Wilhelm II.
  • bibomc.fly schrieb:

    Also soweit ich das weiß, ist es egal wie du zur Arbeit fährst (ob Auto, Motorrad, Fahrrad oder mit dem Öffentlichen Nahverkehr).

    In der Steuererklärung würde ich angeben, das ich mit dem Auto gefahren bin ohne es zu splitten.

    Gruß
    bibomc.fly


    Japp das stimmt soweit nur das Problem ist ich muß meine Kilometer nachweisen
    da ich im Jahr ca 40 000 km mit dem Fahrzeug zurücklege also man kann sagen 20 000 km mit Auto und 20 000 mit dem Motorrad und so wollte ich das ungefähr auch angeben wenn ich jetzt nur das auto drinn habe dann stimmen meine kilimoter nicht und das Amt fragt dann wo die restlichen sind,die haben auch letztes jahr extra meinen Tachostand notiert vom Auto.
  • jo und wer soll dir glauben, 20.000 km mit dem Moped zur Arbeit zu fahren ???

    Ich fahr schon viel mit dem Teil und komm nicht über 13.000 ...
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • BlaBla05 schrieb:

    jo und wer soll dir glauben, 20.000 km mit dem Moped zur Arbeit zu fahren ???

    Ich fahr schon viel mit dem Teil und komm nicht über 13.000 ...


    Tja du hast anscheinend auch keine 90 km einfache strecke zur Arbeit nehme ich an?

    Das kannst du ja jetzt mal hochrechen wenn ich 120 Tage mit dem Moped diese strecke fahre und zwar 90 km jeden tag sind bei mir 10800 km und das ist die einfache strecke die auch bezahlt wird also wo ist dein problem ?
  • doch hab ich aber sooft ist das Wetter auch nicht danach mit der R1150RT durch die Prairie zu stampfen ...

    abgesehen davon ist das ganze eine Entfernungspauschale d.h. es ist egal ob du mit dem Auto, der Bahn, dem Dreirad oder zu Fuß dahingekommen bist.

    Selbst per Anhalter bekommst du die Pauschale ...

    Normal reicht es wenn der Wohnort weit genug von der Arbeitsstelle entfernt liegt.

    Nicht vergessen es wird bei der Steuer die einfache Entfernung angegeben ... 40.000 km sind dann bei der Angabe 20.000

    oder besser an 220 Tagen im Jahr jeweils 90 km, wenn du hin und zurück angegeben hast kann ich schon verstehen warum die einen Nachweis wollen ...

    Ich würde die Entfernung 2/3 zu 1/3 splitten ist auf jeden Fall glaubhafter ...
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BlaBla05 ()

  • Naja machen wir das mal nicht vom Wetter abhängig,ich fahre auch bei regen so ist es nicht,meine eigentliche frage war ja nur ob ich es mit angeben soll weil falls eine überprüfung kommt und ich nur das Auto angebe dann stimmt diese nicht da die Strecke noch mit einem anderen Fahrzeug zurückgelegt wurde.

    Und ja ich weiß es das ich auch mit dreirad oder sonstiges fahren kann aber da ich PKW angebe muß ich es auch nachweisen das ich soviel gefahren bin.
  • Hallo housemeister1,

    das Problem besteht wohl darin, dass bei einer Fahrleistung von 40000 KM, das Finanzamt die Kilometerpauschale nicht mehr akzeptieren muss, da es angeblich zu einer ungerechtfertigten Besteuerung kommt. In dem Fall musst du die gefahrenen Kilometer durch Reparaturrechnungen, Inspektionsrechnungen oder Tachostand nachweisen. Es werden dann die tatsächlichen Kosten ermittelt(Benzinverbrauch, Abschreibung, Steuern, Versicherungen, Reparaturen). Wenn das Finanzamt deinen Tachostand bereits notiert hat, musst du sicherlich wahrheitsgemäß angeben mit welchem Fahrzeug du wie viel gefahren bist. Sollte das Finanzamt aber die Kilometerpauschale akzeptiere ist es egal, womit du gefahren bist.

    Schöne Grüße
    fisherman
  • housemeister1 schrieb:

    nur ob ich es mit angeben soll weil falls eine überprüfung kommt und ich nur das Auto angebe dann stimmt diese nicht da die Strecke noch mit einem anderen Fahrzeug zurückgelegt wurde.


    Wenn du den Tachostand angegeben hast und der jetzige Tachostand nicht mehr als 40000 km mehr ausweist (ein paar private Fahrten macht man ja auch noch), dann gib auf jeden Fall als Fahrzeug teilweise das Motorrad an.

    Deine Angaben sollten zumindest einer rechnerischen Überprüfung auf dem Papier standhalten.