Abmahnung - SKW Schwarz Rechtsanwälte..

  • Thema

  • d0mm3
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  • Abmahnung - SKW Schwarz Rechtsanwälte..

    Guten tag alle zusammen,wollte mal was wissen :
    Folgendes:
    Hab hier eine Mahnung von der Firma SKW Schwarz Anwälte
    bekommen diese sagen mir das ich das Spiel Arcania runtergeladen habe..
    hat einer mal mit den Erfahrung gemacht?
    Vielen dank und grüße


    d0mm3
  • Erfahrung nein, aber ich glaube, wenn du über P2P-Netzwerke wie BitTorrent geladen hast, sieht es schlecht aus.

    Bist du dir sicher, dass das kein Fake ist, d.h. sind deine persönlichen Daten in der Mail korrekt oder ist es eine "Massenmail"?
  • Dann geh doch einfach mal dem Link von mir nach und lies dir das durch! Schweigen und Nichtreagieren wäre garantiert falsch!

    Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wie irgend jemand heutzutage so blöd sein kann und heute noch per P2P Gamez herunter lädt. Seit Jahren ist doch bekannt, dass die Abmahnanwälte der Hersteller die P2P-Netze infiltriert haben.

    Soll jetzt keine persönliche Beleidigung sein, aber P2P Netze und Gamez bzw. Pornos saugen geht gar nicht mehr!

    Am besten wäre eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die Piepen zu bezahlen.
  • Hast du die Abmahnung mer Mail oder Postzustellung (Brief) bekommen?

    E-Mails würde ich ignorieren - Postbriefe oder Einschreiben undbedingt ernst nehmen und aktiv werden (Anwalt einschalten etc.)
  • voodoo44 schrieb:

    Falscher Weg! eMails sind genauso rechtlich Zulässige Mittel um jemanden rechtlich zu belangen.


    Da wird aber auch nach zweierlei Maß gemessen, wenn ein Normalbürger was

    per eMail zustellt z.Bsp. Kündigung wird es ofmals nicht anerkannt wenn es

    ernst wird, aber bei einem Anwalt vielleicht schon. Obwohl soweit ich

    weiß die auch immer den Postweg nehmen.

    Absolut sicher, ist aber ein Gerichtsvollzieher, weil der vom Inhalt des

    Schreibens Kenntnis nimmt und es persönlich überreicht. Da gibt es dann

    keine Ausrede.:)
  • eine email ist definitiv kein rechtskräftiges dokument. so lange nur emails kommen - die darf man getrost ignorieren und in den müll kloppen (schliesslich könnten die auch von anfang an gar nicht angekommen sein/vom spam-filter abgefangen worden sein od. an eine email, die man gar nicht nutzt, versendet worden sein!).

    nur wenn du eine mahnung per post bekommst, solltest du darauf reagieren. ;)
  • Solang keine Mahnung auf Postweg kommt,kannst du die Emails ignorieren.


    *hust*
    Sorry,aber wer heutzutage noch über Torrent saugt will ja erwischt werden ;)
    Prozessor:i7 920 |Arbeitsspeicher:6GB-Triple-KIT OCZ DDR3 PC3-12800 Gold Low-Voltage|Gehäuse:
    Antec Nine Hundred ATX,Netzteil:BE Quiet! Straight Power 700 Watt / BQT E6|Grafikkarte: Gaindward GTX 570 Golden Sample Goes Like HellEdition, 1280MB
    Festplatte:WD Caviar GP 1TB WD10EACS SATA II WD10EACS
  • locutus schrieb:

    eine email ist definitiv kein rechtskräftiges dokument.

    Echt? Wo steht das?

    locutus schrieb:

    schliesslich könnten die auch von anfang an gar nicht angekommen sein/vom spam-filter abgefangen worden sein od. an eine email, die man gar nicht nutzt, versendet worden sein!

    Genau. Und der Brief kann ja auch aus versehen zwischen der Werbung gelandet sein die du weggeschmissen hast oder auch von Anfang an gar nicht angekommen sein. Den kann dir auch jemand aus dem Briefkasten geklaut haben. Ebenso kann ein Brief in einem Briefkasten angekommen sein, den du nicht leerst oder nicht benutzt.
    Was tut das zur Sache? Das ist dein Problem, nicht das Problem desjenigen, der dir den "Brief" zustellen will.

    Man sollte hier auch den Unterschied zwischen Schriftform und Textform kennen - obwohl der vermutlich auch nicht viel zur Sache tut.

    Im Zweifelsfall hast du das gleiche Problem bei einem Fax. Was, wenn das Fax nie angekommen ist? Nur weil das Faxgerät sagt, dass der Versand funktioniert hat, heißt das nicht, dass das Fax jemals angekommen ist.

    Das aber mal nur am Rande. Woher kommt immer dieser Irrglaube, dass eine eMail quasi nie als "zugestellt" gelten soll? Wenn du deinen Mailaccount nicht prüfst, ist das deine Sache. Wenn du deinen Spamfilter falsch konfigurierst ebenso. Imho gilt sie als Zugestellt nach einem oder 2 Tagen nach Eingang auf dem Mailserver. Und diesen Zugang kann (!) man nachweisen. Ob du die Mailadresse checkst oder nicht ist doch nicht Problem des Versenders ...
  • @ voodoo44

    Hi, grüß dich!

    auch wenn mir das von dir geschriebene logisch und daher einleuchtend erscheint, so bin ich doch der Ansicht, der werte locutus liegt mit seiner Darstellung richtig.
    Zu bedenken; woher will ich als "dau" an meinem Home-Computer wissen, wie dieser zu bedienen ist oder was ich mit diesem außer "Zocken" machen sollte.
    Meiner Meinung nach gibt es bisher 2 rechtsverbindliche Formen der Kommunikation, zum einen das Einschreiben, zum anderen ein Fax.
    Dem Ersteller dieses Theards rate ich an, da er ja zugegebener maßen nicht unberechtigt verdächtigt wird, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

    Gruß
    --------------------------------------------------------------------------

    "1 Dummer kann behaupten, was 10 Weise nicht widerlegen können."

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tom_cat () aus folgendem Grund: edit

  • unterlassungserklärung muss enthalten:

    1. eine abmahung (nennung des beanstanden verhaltens + quelle die genannt werden muss + datum), die rechtswidrigkeit des verhaltens
    2. unterlassungserklärung - also die aufforderung das verhalten zu unterlassen
    3. frist
    4. vertragsstrafe
    5. forderung der kosten für abnahmung ggf. anwaltskosten

    folge:
    wurde eine unterlassungserklärung unterschrieben ist es ZWINGEND sicherzustellen, dass die gleiche handlung nicht wiederholt wird.
    ansonsten:
    1. gibt es einen einstweilige verfügung
    2. gereichtliche klage udn ein hauptverfahren
    3. das sofort auf den landesgericht beantragt wird

    schriftform:
    BGB §126 abs 2 satz 2
    .... einem vertrag muss die unterzeichnung der parteien auf derselben urkunde erfolgen.
    BGB §127 elektronische form
    abs 1 satz 2,
    wird die schriftliche form durch die der elektronischen form ersetzt, so MUSS der aussteller der erklärung dieser seinen namen hinzufügen und das elek. dokument mit einer qualifizierten elek. signatur nach dem signaturgesetz versehen.


    ich hoffe das hat geholfen.
    greetz

    /edit
    allerdings gibt es in deutschland die beweislast
    es muss dir ausdrücklich nachgewiesen werden, dass du es auch getan hast.
    hattest du eventuell ein ungesichertes wlan - ich hoffe doch ja!
    there is no way to happiness, happiness is the way!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bello_grande ()

  • tom_cat schrieb:

    Hi, grüß dich!

    auch wenn mir das von dir geschriebene logisch und daher einleuchtend erscheint, so bin ich doch der Ansicht, der werte locutus liegt mit seiner Darstellung richtig.
    Zu bedenken; woher will ich als "dau" an meinem Home-Computer wissen, wie dieser zu bedienen ist oder was ich mit diesem außer "Zocken" machen sollte.
    Meiner Meinung nach gibt es bisher 2 rechtsverbindliche Formen der Kommunikation, zum einen das Einschreiben, zum anderen ein Fax.

    Hallo tom_cat,
    grüß dich zurück ;)

    Um gleich zum Thema zu kommen:
    Es ist irrelevant, ob der "DAU" seinen PC bedienen kann oder nur "zocken" will. Wer eine eMail-Adresse anlegen kann, der kann sie garantiert auch benutzen.
    Wenn ich irgendwo (egal wo) eine eMail-Adresse angebe, dann kann der Vertragspartner auch davon ausgehen, dass diese eMailadresse funktioniert und ich diese auch abrufe. Es gibt ja auch niemand seine Postanschrift an und sagt "ich habe doch nicht in meinen Briefkasten geguckt" oder alternativ: "ich weiß nicht, wie so ein Briefkasten aufgeht". Das ist exakt das gleiche.
    Es ist zum Beispiel auch so, dass ich via eMail etwas kaufen kann. Eine eMail kann genauso verbindlich sein wie ein Brief.
    Warum sollte denn ein Faxgerät verbindlich sein? Was ist, wenn ich das nicht bedienen kann?

    eMails bleiben genauso verbindlich wie ein Fax oder ein Brief - unter gewissen Voraussetzungen wohlgemerkt.
    Wie schon angesprochen kann man per eMail schlecht von der schriftlichen Form sprechen.
  • Wie gesagt, reine E-Mail Mahnngen würde ich ignorieren, obgleich sie natürlich rechtsgültig sind. Allerdings wird jeder, der eine reelle Forderung durchsetzen will, wohl eher die Schriftform wählen.

    Nochmal zur RECHTSGÜLTIGKEIT:
    Ein Großteil der - auch geschäftlichen - Kommunikation findet heute per Email statt, so dass Emails wichtige Details in der Beweisführung enthalten können. Vielen ist allerdings unklar, wie E-Mails rechtlich zu bewerten sind und inwieweit sie als Beweis herangezogen werden können.
    1. Rechtsverbindlichkeit von Emails

    Immer wieder trifft man auf Aussagen wie "Emails sind nicht rechtsgültig". Diese Aussage ist falsch.

    Emails sind grundsätzlich ebenso "rechtsgültig" wie mündliche Zusagen oder schriftliche Erklärungen. Das OLG Oldenburg (Urteil vom 28.07.2005, Az. 8 U 93/05; CR 2005, 828; MDR 2006, 80; MMR 2005, 766; NJW 2005, 2556) ließ z.B. ausdrücklich die Anfechtung eines Vertrages per Email zu.

    Nur in wenigen Fällen erfordert das Gesetz die Schriftform, also die eigenhändige (physische) Unterschrift, § 126 Abs.1 BGB. Nur in diesen Fällen können Erklärungen tatsächlich nicht rechtsverbindlich per Email abgegeben werden.

    Etwas anderes gilt allerdings wiederum bei digital signierten Emails. Die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Schriftform, § 126 Abs. 3 BGB und § 126a BGB.
    2. Beweiswert von Emails

    Ein Stück Wahrheit steckt trotzdem in der Aussage zur Rechtsgültigkeit: Emails bringen Beweisschwierigkeiten mit sich.

    Einen grundsätzlichen Ausschluss von E-Mails als Beweismittel gibt es jedoch nicht. Im Gegenteil: Es handelt sich um ein elektronisches Dokument. Die Zivilprozessordnung sieht die Vorlage von elektronischen Dokumenten als Beweis ausdrücklich vor, § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO.

    Beweisschwierigkeiten ergeben sich aber aus der Tatsache, dass E-Mails als elektronisch gespeicherte Daten problemlos verändert oder sogar ganz neu geschaffen werden können, ohne dass dies erkennbar wäre.

    Serverprotokolle können insoweit möglicherweise ein wenig mehr Aufschluss bringen, wenn Dritte bezeugen können, dass diese unverändert sind.

    Aber selbst wenn feststeht, dass eine E-Mail von einem bestimmten Emailpostfach aus gesendet wurde, beweist dies nach Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 06.09.2002, Az. 19 U 16/02; JurPC Web-Dok. 364/2002; CR 2003, 55; MMR 2002, 813) noch nicht, dass die Email auch vom Inhaber des betreffenden Kontos abgesendet wurde. Die technischen Sicherheitsstandards würden nicht gewährleisten, dass nicht eine andere Person Zugang zu einem Emailkonto erlangen könnte und Emails von diesem Konto aus sendet.

    Das Gericht lehnte es auch ab, die Email jedenfalls als sogenannten Anscheinsbeweis anzuerkennen. Dann wäre es am Inhaber des Emailkontos gewesen zu beweisen, dass nicht er, sondern ein anderer, die Email abgesendet hat.

    Demnach muss derjenige, der sich auf eine Email berufen will, in vollem Umfang beweisen, dass die Email von demjenigen abgeschickt wurde, der als Absender benannt ist.

    Etwas anderes gilt auch insoweit nur bei Emails mit einer qualifizierten digitalen Signatur.


    Quelle: online-werberecht.de/emailbeweis.html

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NeHe () aus folgendem Grund: Link entstümmelt

  • hallo d0mm3

    ich könnte dir das anbieten



    da sind alle wichtigen informationen drin enthalten die du brauchst.

    gruß farmer

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von farmer ()

  • Es ist schon interessant, wie hier absurderweise über die Rechtmässigkeit des Email-Verkehrs diskutiert wird. Mit dem Ursprungsthema hat dies freilich wenig zu tun.

    Der Threadstarter hat mit keinem Wort verlauten lassen, daß er die Mahnung per Email bekommen hat und ehrlich gesagt würde mich dies auch wundern. Denn woher sollte die Firma SKW Schwarz auch seine Email-Adresse haben? Denn die hat man nur, wenn man z.B. eine Website abmahnen will (aus dem Impressum) oder dann, wenn der Angemahnte sie einem gegeben hat. Daß der Provider sie weitergibt ist eher unwahrscheinlich.

    Wenn ich 20 Email-Adressen habe (eine beim Provider, eine für Freunde, eine für Stromrechnungen etc, eine zum Anmelden in Foren, eine für SPAM...), WELCHE dieser Adressen ist denn dann diejenige, aif welcher eine Mail AMTLICH als zugestellt gilt? Eine Email-Adresse ist im Gegensatz zum Personalausweis keineswegs eine notwendigerweise eindeutig zuzuordnende Angelegenheit. Und wenn ich mit drei Leuten gemeinsam eine Email-Adrsse nutze, auch dann ist das durchaus ok.

    @farmer: Auch mit Abmahnungen hat eine Mahnung wegen des Verstosses gegen das Urheberrecht überhaupt nichts zu tun. Abmahnungen gibt es ausschließlich im wettbewerblichen Umfeld.

    @topic: Wahrscheinlich würde ich Widerspruch einlegen. Aber dazu muss man die genauen Gegebenheiten sowie den Wortlaut der Mahnung kennen. Auch wäre eine modifizierte Unterlassungserklärung möglicherweise angesagt, allerdings sicher nicht zu deren Konditionen. Wie gesagt, das Netz ist voll von Diskussionen über dieses leidliche Thema und in dieser Hinsicht ist auch Google dein Freund.

    Viel Glück!
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • @Konradin

    zu: Auch mit Abmahnungen hat eine Mahnung wegen des Verstosses gegen das Urheberrecht überhaupt nichts zu tun. Abmahnungen gibt es ausschließlich im wettbewerblichen Umfeld.

    sorry ich bin davon ausgegangen das es sich um eine abmahnung handelt weil es halt so im titel steht Abmahnung - SKW Schwarz Rechtsanwälte.. mein beitrag sollte lediglich als infoangebot gesehen werden und nicht den unterschied zwischen abmahnung und mahnung klären.

    aber zum unterschied habe ich gerade die erklärung gefunden
    quelle wiki:AbMahnung Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. und Mahnung Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. hm stand nichts von wettbewerb oder son zeugs.Also, das eine betrifft Geld und das andere Handlung (obwohl manches auch zusammen
    hängen kann. tja bin halt kein rechtsverdreher und verstehe es wohl nicht.

    Tschuldigung

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von farmer ()

  • Hallo zusammen,

    ich finde es ein wenig erstaunlich, das d0mm3 hier eine Frage hat, dann aber leider keine weiteren Informationen gibt. Evtl. hat er ja die Abmahnung via Brieftaube erhalten - es wäre sehr freundlich, wenn er sich noch ein weiteres Mal äußern würde, um weitere Infos preiszugeben.

    Alles andere gibt doch nur die Möglichkeit über den Sachverhalt zu spekulieren!

    Ruhrpott
  • Tja, Mahnung und Abmahnung ist eben keineswegs das gleiche.

    Um detailliert etwas über die optimale Strategie aussagen zu können müsste man den Sachverhalt im Einzelnen kennen, zumindest den Text der Mahnung. So bleibt nichts weiter übrig, als auf allgemeine Strategiehinweise auszuweichen.

    Sollte dies dem Threadstarter nicht genügen, dann muß er eben dementsprechende Informationen nachschieben. Oder aber den Thread mangels Interesse schließen lassen.
  • Er hat eine Abmahung bekommen und gibt zu, dass er sich das Spiel auf dem Weg besorgt hat.

    Mein Tipp deshalb ist ganz einfach. Du hast Mist gebaut, bist erwischt worden und jetzt steht gefälligst dafür gerade und alss dich nicht mehr erwischen in Zukunft.

    Mein Gott, ist denn das so schwer, mal einen Arsch in der Hose zu haben, wenn man erwischt wird?

    Anders sähe es aus, wenn ich nichts gemacht habe. Kommt ja auch oft genug vor, aber so....