Kapitalerträge bei ALGII

  • Frage

  • Khaled
  • 1735 Aufrufe 8 Antworten

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  • Kapitalerträge bei ALGII

    moin ;)

    ich habe mir letzens ein Girokonto eröffnet und dazu noch ein Sparkonto. Der Berater der Bank sagte mir, dass wenn ich ein Sparkonto eröffne die sogenannte Kapitalertragsteuer anfällt, da die Zinsen die ich darauf bekomme steuerpflichtig sind (nach meinem Kenntnisstand). Er schlug mir darauf hin vor dass ich, wenn ich nicht schon woanders freigestellt wurde, mich dann davon freistellen lassen könnte.
    Habe mir dann ein Formular mitgeben lassen in dem ich die Freistellung beantragen kann.
    Jedoch sagte mir meine Mutter, das wenn ich mich befreien lassen würde, das Finanzamt davon Wind bekommen könnte und dann wissen will wieviel und wofür das Geld auf dem Sparkonto ist. Deshalb schlug sie mir dann vor, dass ich dann einfach stattdessen die Steuern zahlen soll.

    Meine Fragen:

    ich blick da nicht wirklich durch mit der Kapitalertragssteuer. Könnte mir das bitte jemand evtl. auf normal Deutsch erklären?

    Stimmt das was meine Mutter sagt, mit der Beweispflicht aufgrund der Tatsache das wir ALGII empfangen?

    Was würdet ihr mir empfehlen? Befreiung oder Steuern zahlen?

    Ich habe mich fürs Sparkonto entschieden, da ich für ein Auto sparen möchte (ca. 2000 €) und mir die Zinsen da dann eine kleine Hilfe bei wären ;)

    mfg

    Khaled
  • Ob Du 25 Prozent Kapitalertragssteuer zahlst oder nicht spielt bei Hartz4

    keine Rolle. Du solltest es so oder so beim Amt angeben und es wird dann

    als Einkommen angerechnet. Die Banken melden das auch so oder so.

    Gibst Du es nicht an, ist es Sozialbetrug und kann richtig Ärger geben.

    Momentan kriegste ja nur vielleicht 2 Prozent und das sind bei 2000 Euro

    40 Euro im Jahr und wegen so ein paar Piepen, lohnt der Ärger nicht.:)

    Gruß
  • Ahoi,
    dein Bankberater hat schon Recht.
    Zinsen, Dividenden, etc. sind einkommenssteuerpflichtig. Von deinem Zinsertrag (nicht vom Kapital) fallen 25% Abgeltungssteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an (wie viel das ist, musst du suchen, hier in Baden-Württemberg 8%, im Osten glaub ich 9%).
    Insgesamt macht das dann ca. 28%, die sich Vater Staat nimmt.
    Um dich davor zu schützen, gibt es die Möglichkeit des Freistellungsauftrages. Dafür stehen jeder natürlichen Person 801 Euro pro Jahr zu Verfügung die er/sie an Zinsen bekommen kann, ohne dass die Abgeltungssteuer (+Soli+Kirchensteuer).

    Für Hartz IV Empfänger gibt es Freigrenzen:
    Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
    ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

    Quelle: Vermögen und Hartz IV 4/ ALG II 2

    Deine 2.000 fallen noch unter die Freigrenze.
    => Empfehlung: Freibeträge ausnutzen.

    gruß
    snip3r
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    Patrioten reden nur davon, dass sie für ihr Land sterben, niemals davon, dass sie für ihr Land töten. (Bertrand Russell)
  • Gem. der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld §1 Abs. 1:
    $1 (1) einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen,[...]

    Quelle: Alg II-V - Einzelnorm
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