Ebay. Bin ich rechtlich belangbar?

  • Frage

  • Alpa_Gun
  • 2950 Aufrufe 24 Antworten

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  • Ebay. Bin ich rechtlich belangbar?

    Hallo,
    ich habe meine PS3 über ebay verkauft und sie nach eintreffen der Bezahlung ordnungsgemäß als versichertes Packet bei DHL verschickt. Das Paket hat nun komischerweise eine ganz andere Person erhalten laut Sendungsverfolgung. Bin ich falls dhl da nichts machen kann rechtlich belangbar?


    Mit freundlichen Grüßen
  • Klar.
    Du hast Geld bekommen und die Gegenleistung nicht erbracht.
    Für das verschicken der Ware kann der Käufer nichts. Du schon.

    Der Käufer wird Dich packen und Du entweder die eigene Nase oder die Post die einen Fehler begangen hat... aber das kann schwierig werden...
    Würdest Du mir auch eine schicken?
  • Wenig hilfreiche Antwort @ Carmen. Wenn Du das Paket versichert über DHL verschickt hast, liegt es DHL den Fehler zu korrigieren. Ab zur nächsten Filiale, zusammen mit dem Ausdruck der Sendunsverfolgung und dem Paketschein. Käufer über die Fehlzustellung informieren und den Rest (Abholung und korrekte Zustellung, bzw. ggf Ersatz) DHL überlassen.

    Gruß
    AnakinSky
  • Vermutlich wurde es bei einem Nachbarn abgegeben, da der Empfänger nicht angetroffen wurde - was ganz alltäglich ist.

    Deine rechtlichen Pflichten hast du durch den Versand des Paketes erfüllt; da du einen Nachweis hast, bist du auf der sicheren Seite.
  • Also Anzeigen kann er mich nicht?

    Gibt nun mehr Informationen, Das Packet ist 170KM von mir weg geliefert worden und über 900KM von seinem Wohnort. Bei einem Nachbarn kann es nicht sein.
    Ich verstehe nicht was schief gelaufen ist.
    Ich habe alles korrekt und nach bestem Gewissen abgeschickt. Quittungen von der Post sind vorhanden. Es war eine PS3, aber Quittung von Ihr ist nicht vorhanden.

    Würde mich über mehr Infos freuen
    EDIT: Bringt der Nachweis etwas? Da steht ja nicht wohin das Packet ging.
  • Zitat von AnakinSky: [...] Wenig hilfreiche Antwort @ Carmen. Wenn Du das Paket versichert über DHL verschickt hast, liegt es DHL den Fehler zu korrigieren. [...]


    Hilfreich vielleicht nicht gerade aber recht hat sie schon, denn dem Käufer ist es egal wo das Paket gelandet ist, er hat bezahlt und besteht natürlich auf seine Ware.

    Der Verkäufer muss, so wie du auch geschrieben hast sich mit DHL auseinander setzen, in dem er ein "Nachforschungsantrag" per eMail bzw. über die Internetseite der DHL stellt, nicht telefonisch, da versuchen sie einen abzuwimmeln.

    Auf die Frage....
    Zitat von Alpa_Gun: Bin ich falls dhl da nichts machen kann rechtlich belangbar?


    Ja , wärst du, wenn der Käufer rechtliche schritte gegen dich einleiten würde/sollte, den dieser hat mit dir einen "Vertrag" nicht mit der "DHL"

    Was mein Vorschlag wäre, du überweist den erhalten Kaufpreis an den Käufer zurück, bevor dieser ungemütlich wird, stellst wie bereits oben gesagt einen "Nachforschungsantrag" bei der DHL ansonsten könnte das ganze für dich teuer werden.

    Abgesehen von dem Inhalt, ist dein Paket bis zu 500€ versichert, aber du hast ja die ganzen Belege u.a. Kaufabwicklung die du bei verlangen vorlegen kannst, ob du auch Schadensersatz Ansprüche hast, wegen vermasselter Verkauf, kann ich dir nicht beantworten, weil ich kein Jurist bin.




    Pueblo


    Nachtrag:

    Zitat von Alpa_Gun: [...] Bringt der Nachweis etwas? Da steht ja nicht wohin das Packet ging.[...]


    Du hast einen Beleg von der Post mit der Sendungsverfolgungnr bekommen, alles andere ist bei den Digital erfasst.

    Wie DHL dein Paket an eine völlig andere Ort/Adresse ausgeliefert hat, bleibt für mich weiterhin ein Rätsel...:rolleyes:
  • Eine Anzeige kann gegen jeden und wegen allem aufgegeben werden - ob sie berechtigt ist, wird erst danach festgestellt.

    Beim Eingeben der Paketnummer und der Postleitzahl wird die Adresse auf der Post-Seite mit angezeigt - so kannst der Käufer überprüfen, ob du dich richtig verhalten hast und du hast den Nachweis erbracht.

    Prinzipiell würde ich kein Geld zurück überweisen, da du die Ware verschickt hast und dies belegen kannst. Erhält er das Paket und überweist dir das Geld kein zweites mal, wird es schwer für dich da nochmal ranzukommen.

    Ich würde erst mal bei der Post anrufen und dort nachfragen, ob die genauere Infos haben. Sollte dir dort nicht weitergeholfen werden, einen Nachforschungsantrag, am besten über das Internet, stellen. Kann allerdings bis zu sechs Wochen dauern, bevor ein Ergebnis vorliegt.

    Sollte dir die Post das Geld für die Sendung zurückerstatten, bekommst du den Kaufbetrag und die Versandkosten (sprich den Betrag, den der Käufer dir überwiesen hat) wieder.
    Spaßeshalber könntest du noch die ebay-Gebühren mit angegeben, diese würden dir aber vermutlich nicht erstattet werden.

    So oder so kein Grund sich aufzuregen, sowas kann vorkommen und im schlimmsten Fall kostet es dich Zeit und ein bisschen Geld.
  • anstatt hier so ne panik zu schieben, würd ich ja erst mal abwarten. nachher ist das doch alles ganz easy.

    jetzt stell dir z.b. nur mal vor, der käufer ist umgezogen, hat bei ebay aber noch seine alte adresse angegeben, dafür aber bei der post nen nachsende-auftrag! wenn mich nicht alles täuscht, dürfte damit auch das dhl-paket an seine neue andresse gehen und somit wäre alles in butter. ;)
  • Bei Privatversendern geht der Gefahrenübergang mit dem nachgewiesenen Versenden auf den Käufer über! Das sollte man beachten. Der Nachweis sollte der Absendebeleg von DHL mit der Paketnummer sein.

    Dennoch würde ich bei DHL umgehend reklamieren! Denn DHL ist verpflichtet, das Paket an den gewünschten Empfänger zuzustellen. Versichert ist es bis 500 Euro. Die DHL-Reklamation kann u.U. etwas langwierig sein, da muss man aber durch.

    Dem eigentlichen Empfänger würde ich die Sendungsdaten übermitteln sowie die rechtlichen Bedingungen des Gefahrenübergangs und gleichzeitig meine Hilfe bei der Reklamation bei DHL anbieten.

    P.S.
    Du bist dir aber schon sicher, dass auf deinem Paket der richtige Adressat vermerkt war?

    Wenn ich an mir unbekannte Empfänger was versende, dann mache ich immer ein Foto des versandfertigen Pakets mit dem Adressaufkleber. Dies, plus der Sendebeleg, ist maximale Rechtssicherheit im normalen Versandverkehr. So meine bescheidene Meinung.
  • fredy.hexy schrieb:

    Bei Privatversendern geht der Gefahrenübergang mit dem nachgewiesenen Versenden auf den Käufer über![...]


    Hmmmm. womit du sagen möchtest, wenn die Ware unterwegs verloren geht, dass der Käufer die A.-Karte gezogen hat :rolleyes:

    Du stellst dir dir das ja so einfach vor, aber naja warten wir mal ab wie das ganze hier entwickelt ;)


    Pueblo
  • pueblo schrieb:

    womit du sagen möchtest, wenn die Ware unterwegs verloren geht, dass der Käufer die A.-Karte gezogen hat :rolleyes:




    lies doch mal richtig bzw. schlussfolgere richtig: das paket wird vom verkäufer beim paketdienst abgegeben. dieser versichert das paket bis zu n euro. ab der übergabe ist der paketdienst zuständig. der haftet im schadensfall und muss entsprechend entstandenen schaden ersetzen. dazu zählt auch, dass er das paket verliert. somit hat der paketdienst ranzuklotzen, weder käufer noch verkäufer können was dafür noch müssen sie deshalb negative folgen erdulden. sie müssen halt nur ihre rechtsansprüche beim paketdienst durchsetzen.
  • Mir scheint irgendwie das du beim lesen von meinen Beiträgen den Inhalt nicht verstehst.

    locutus schrieb:

    [...]das paket wird vom verkäufer beim paketdienst abgegeben. dieser versichert das paket bis zu n euro. ab der übergabe ist der paketdienst zuständig.[...]


    Soweit richtig

    locutus schrieb:

    [...]weder käufer noch verkäufer können was dafür noch müssen sie deshalb negative folgen erdulden. sie müssen halt nur ihre rechtsansprüche beim paketdienst durchsetzen.


    Nicht "sie" sondern der Verkäufer, wobei der Käufer auf seine ersteigerten Ware bestehen kann und nicht die mühe machen muss, sich mit DHL auseinander zu setzen, hoffe das es soweit rüber gekommen ist ;)

    Und weiteres zu der Geschichte....

    Zitat von Alpa_Gun: [...] Gibt nun mehr Informationen, Das Packet ist 170KM von mir weg geliefert worden und über 900KM von seinem Wohnort.[...]


    Demnach ist das Paket nicht verloren gegangen, sondern ausgeliefert, was somit heißt, dass Paket wurde von jemanden empfangen und wer dies ist steht in den Sternen.

    Hierfür gibst zwei Möglichkeiten...

    1.tens der Käufer versucht durch falsche Adresse den Verkäufer übers Ohr zu hauen...
    2.tens der Verkäufer (keine Unterstellung) schickt die Ware an einem Kollegen und denkt mit seiner Sendung seine Aufgabe gegenüber dem Käufer erfüllt zu haben, weil er der Meinung ist das außer Sendungsverfolgungnr keine weiteren Daten seitens der DHL registriert wird.

    Zu 1.) gibst die Möglichkeit sich mit eBay kurzzuschliessen und sich eine Bestätigung zu holen ob die Adresse von dem Käufer stimmt und wenn ja, dann kann er sich zurück lehnen und auf weiteres pfeifen.
    Dann ist der Käufer selbst verantwortlich an seine Ware zu kommen.

    Wenn das alles jetzt auch nicht verständlich war, sollte mir herzlich egal sein wie das ganze ausgeht :)


    Pueblo
  • icht "sie" sondern der Verkäufer, wobei der Käufer auf seine ersteigerten Ware bestehen kann und nicht die mühe machen muss, sich mit DHL auseinander zu setzen, hoffe das es soweit rüber gekommen ist

    Bei Privatverkäufen nicht zwangsläufig.
    Während bei gewerblichen Verkäufern der Händler für eine Übergabe der Ware an den Käufer sorgen muss und für den Versand haftet, obliegt dem Privatverkäufer lediglich die Pflicht die Ware zu versenden; die Risiken des Transports trägt der Käufer.
    Ein Nachweis wäre eigentlich gar nicht von nöten, erleichtert aber die Sache, da er sich so vom Verdacht des Betrugs befreien kann.

    1.tens der Käufer versucht durch falsche Adresse den Verkäufer übers Ohr zu hauen...

    Ist bei ebay nicht möglich, da die Lieferadresse über das ebay-System übertragen wird (bei paypal muss überdies an diese geliefert werden, sonst verfällt der Verkäuferschutz).
    Hat der Käufer eine andere Adresse angegeben, so wäre vermutlich auch eine dementsprechende Mail zum Nachweis vorhanden (Ausnahme: telefonisch)

    So oder so wäre mal interessant zu erfahren, ob sich der Käufer überhaupt schon gemeldet hat, wie es mit den oben genannten Adressen aussieht ... die Infos dazu sind ja doch recht spärlich und ermöglichen eher ein Raten als ein Unterstützen.
  • Zuerst würde ich überprüfen, ob Du die Adresse richtig abgeschrieben hast, falls Du nicht das Ebay-Formular verwendet hast.
    Ist diese richtig, haftet DHL für die Sendung bis 500 €.
    Solltest Du den DHL-Beleg allerdings verbummelt haben, wird es kompliziert.

    Edit: Außerdem kannst Du bei DHL Online den Auslieferungsbeleg anfordern. Ist zwar viel geschwärzt, aber die Unterschrift des Annehmenden ist erkennbar.
    [COLOR="Blue"]Gruß[/color]
    [COLOR="Blue"]Zapata[/color]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zapata ()

  • pueblo schrieb:

    Mir scheint irgendwie das du beim lesen von meinen Beiträgen den Inhalt nicht verstehst.


    Vielleicht solltest du dich lieber selber informieren, wie es rein rechtlich bei Privatverkäufen aussieht, anstatt nur irgendwelche Stellungnahmen abzugeben! Gesetzliche Regelungen dürfen ruhig beachtet werden!

    Mr, Anderson hat es auch auf den Punkt gebracht. Lesen bildet. :)
  • Das Problem ist ja das sich der Käufer garnicht an DHL wenden kann, weil der

    Verkäufer der Auftraggeber ist. Ich denke mal ist er auch verplichtet zu, wenn

    der Fehler bei DHL liegt, sonst würde ja für den Käufer ein versichertes Paket

    wenig Sinn machen. Nur bei einem unversicherten Paket(von Privat) trägt

    man halt als Käufer das volle Risiko.:)

    Aber einfach mal nachhaken und es klärt sich bestimmt auf.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von andreberlin ()

  • andreberlin schrieb:

    Das Problem ist ja das sich der Käufer garnicht an DHL wenden kann[...]


    Genau so ist es, aber anscheint konnte ich es mit meinen Beiträgen einigen nicht verständlich machen ;)

    Zitat von fredy.hexy: Vielleicht solltest du dich lieber selber informieren, wie es rein rechtlich bei Privatverkäufen aussieht[...]


    Nach deinen Informationen wirst du mir bestimmt auch belegen können...oder??

    Denn soweit ich hier keine belege über Eure incl. deiner + "I Like this " klicker habe, liege ich im recht, bis ihr mir das Gegenteil beweist ;)


    Also bitte überzeugt mich :)



    Pueblo
  • pueblo schrieb:


    Denn soweit ich hier keine belege über Eure incl. deiner + "I Like this " klicker habe, liege ich im recht, bis ihr mir das Gegenteil beweist ;)


    Also bitte überzeugt mich :)



    Holger schrieb:



    BGB § 447 schrieb:

    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


    reicht das, um dich zu überzeugen?
  • andreberlin schrieb:

    Das Problem ist ja das sich der Käufer garnicht an DHL wenden kann, weil der

    Verkäufer der Auftraggeber ist.


    die antwort wäre vor dem jahr 2002 (fast) richtig gewesen. damals regelte man es über die rechtliche konstruktion der drittschadensliquidation. mittlerweile gibt es auch einen gesetzlich kodifiziertden direktanspruch gegen das transportunternehmen.

    nachtrag: § 461 I HGB
  • pueblo schrieb:

    ..., liege ich im recht, bis ihr mir das Gegenteil beweist


    Au Backe. Du hast KEINE Ahnung, prollst aber hier rum. Viele hier, inkl. mir, haben fast gleich lautende, konkrete Antworten gegeben. Wenn du das dann immer noch bezweifelst, bemüh doch einfach Google und werde glücklich oder bleib uninformiert. Meine Güte, was soll so ein Statement von dir? :depp:


    Ich hoffe mal, Holger, locutus und Zweistein haben dir nun konkret genug dazu geliefert.
  • ToKu schrieb:

    Diese Diskussionen hier sind herrlich :)

    Der TS könnte sich mal äussern ob er an die bei Ebay hinterlegte Adresse versendet hat oder nicht?!

    Das würde viel Licht ins Dunkle bringen :)

    P.S....der TS hat sich hier seit drei Tagen nicht gerührt ...




    Ja ich habe es an die von Ebay hinterlegte Adresse geschickt.
    Habe alles korrekt und guten Gewissens Erledigt
  • locutus schrieb:

    reicht das, um dich zu überzeugen?


    Naklar locutus ;) THX dir und denn anderen, aber logisch scheint mir der Paragraf auch nicht gerade wegen der "Übergabegarantie"

    Nunja, der TS hat berichtet, dass er dies an die hinterlegte Adresse verschickt hat, somit ist das für ihn erledigt und wie Slate schrieb, hat er für sein teil nicht zu befürchten


    In diesem sinne

    Pueblo