der Bundestag hat durch CDU,FDP und SPD !!
die Herausgabe von IP-Adressen (auch von dynamischen IP ! ) durch
die Provider an Behörden ( welche auch immer ) völlig möglich gemacht.
So soll bereits bei Ordnungswidrigkeiten !! die Adresse erlangt
werden und der Richtervorbehalt soll wohl auch nicht mehr im Gesetz
vorgeschrieben sein!
Hier etwas dazu auf spiegel.de :
Bundestag beschließt Bestandsdatenabfrage mit Änderung des TKG - SPIEGEL ONLINE
oder auch hier :
Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet
Ich habe das Gesetz noch nicht gelesen und bin nur durch Zufall auf die
Diskussion gestossen, welche in unseren "Qualitätsmedien" natürlich
so gut wie nicht stattfand.
Auch von "Piraten", Grünen und Linken hab ich nichts gehört - obwohl
dies ein fettes Oppositionsthema gewesen wäre (Bürgerrechte)....
Die Datenschutzbeauftragten haben zwar kurz geheult, sich aber dann
verkrochen ( sind ja auch Beamte und bekommen ihr Geld vom Staat )
Lest mal die Kommentare auf spiegel.de .......
Leute - kauft Kämme!! - es kommen lausige Zeiten ........