Wohnung vorm Auszug Renovieren?

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  • realforever
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  • Wohnung vorm Auszug Renovieren?

    Mein Bruder zeiht jetzt demnächst aus seiner Wohnung aus.
    Muss er die Wohnung Renovieren bevor er auszieht?

    Er ist 2009 in die Wohnung ausgezogen und musste damals alles selbst Renovieren auf seine Kosten.
    Das Laminat wo drin war musste Komplett raus weil von den Vormietern der Hund überall aufs Laminat gemacht hat und die ganze Wohnung ziemlich gestunken hat.
    Das heisst in der ganzen Wohnung musste das Laminat raus und und musste auf seine kosten neues Laminat kaufen und verlegen.Wände musste er auf seine Kosten Streichen und Fabre kaufen.

    Jetzt wo er ausziehen will ist das Laminat im Wohnzimmer ziemlich zerkratzt von den Stühlen.
    Muss er das jetzt erneuern bevor er auszieht oder kann er es so lassen?
    Wie gesagt er hat in der Wohnung alles selbst gemacht und die Kaution wurde auch bezahlt

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von realforever ()

  • @Kumel Anton

    Fotos hat er keine gemacht,aber im Mietvertrag steht drin,der Mieter hat vorm Einzug die Wohnung zu Renovieren oder so ähnlich,also aufjedenfall steht da das er die Wohnung Renovieren muss bevor er Einzieht
  • Wie ja oben schon steht, ist das von seinem Mietvertrag abhängig. Dort steht ob Besenrein, Renoviert oder sonst was. Was dort steht hat er unterschrieben, folglich muss er sich danach richten, unabhängig wie das bei seinem Einzug gehandhabt wurde. Voraussichtlich wird es aber so gehandhabt wie bei seinem Einzug. Wenn dazu wirklich nicht im Mietvertrag stehen sollte, dann mal beim Vermieter nachfragen, ob es so wie bei seinem Einzug gehandhabt wird.
  • Ist immer schwierig.

    Renoviert beim Einzug --> Nachmieter sollte dann auch selber renovieren, aber

    was steht im Vertrag !!!

    Wenn er Pech hat, muß er jetzt auch beim Auszug renovieren.
    Vertrag lesen und sich beim Mieterschutzbund Infos holen,bevor man Streß mit dem Vermieter macht/bekommt.

    operator1
  • Damals mit meinem alten Vermieter auch alles nur mündlich besprochen, wie ich die
    Wohnung hinterlassen soll.
    Hat mich dann verklagt, weil in der Badewanne Emailie abgeplatzt war und er ne komplett neue Badewanne haben wollte. Hat zwar verloren, aber ich hatte nur Ärger und Lauferei.

    Ich würde ihm freundlich entgegentreten und mit ihm ein Übergabeprotokoll erstellen.
  • So habe mir jetzt den Mietvertrag durchgelesen.
    Folgendes steht drin.
    Die Wohnung geht in unrenoviertem Zustand an den Mieter,dieser ist verpflichtet sich,die Mieträume bei Einzug zu renovieren und bei Auszug besenrein an den Vermieter zurück zu geben.

    Und dieses steht hier.
    Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen,dies gilt für Tapezieren,Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken das Streichen der Fussböden,heizkörper einschliesslich Heizröhre,der Innentüren sowie der Fenster und Aussentüren von innen in den Mieträumen wenn erforderlich auszuführen.
  • ich würde mal im ruhigen Ton mit dem Vermieter sprechen und ihn fragen ob noch etwas renoviert werden muss.

    Falls er meint das dein Bruder alles nocheinmal renovieren soll würde ich den Mieterschutzverein aufsuchen und den Fall dort schildern.
    [FONT="Tahoma"][/FONT]
    KuMpEl AnTon
  • Des Problem ist halt nur das man beim Mieterschutzverein Mitglied sein muss,ist er aber nicht.
    Wie ist es eigentlich im Schalfzimmer,da hat er einen neuen Teppich seit einem halben Jahr,da sind keine Flecken nur vom Schrank und vom Bett sind jetzt abdrücke zu erkennen.muss man da was machen vorm auszug?
  • realforever schrieb:


    und bei Auszug besenrein an den Vermieter zurück zu geben.

    ...

    Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ... wenn erforderlich auszuführen.

    Besenrein, ist schon mal ok. Bezüglich "wenn erforderlich" ruhig mit dem Vermieter klären. Aus deiner Schilderung des Einzuges würde ich schließen, dass Besenrein akzeptiert wird. Ich würde mir vor dem Gespräch mit dem Vermieter erst mal keine, wahrscheinlich unnötige, Sorgen machen.
  • HOTPI

    werde ich ihm bescheid sagen das er mit dem vermieter reden soll.
    ansonsten einfach im wohnzimmer das laminat rausreissen und irgendein billig teppich kaufen und fertig
  • Hm,
    nichts Raus reißen, oder so ;)
    Wartet da erst einmal die Übergabe ab.
    Die Wohnung muss leer geräumt und gefegt sein.
    Nothing more ;)

    Denn die Inhalte dieses Passus:
    Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen,dies gilt für Tapezieren,Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken das Streichen der Fußböden,-heizkörper einschließlich Heizröhre,der Innentüren sowie der Fenster und Aussentüren von innen in den Mieträumen wenn erforderlich auszuführen.

    sind vom BGH weitgehend einkassiert (für ungültig erklärt) worden
    und insofern weitgehend nichtig!

    Mein Rat:
    Wegen solchen Details entweder einen Mieterverein oder auch Anwalt (Mietrecht) kurz zu Rate ziehen.
    Siehe dazu auch zwei relativ konträre Auslegungen:
    mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/schoenheitsreparaturen/
    finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsreparatur.html

    Ich würde bis auf markante Bohrlöcher dort erst einmal rein gar nichts mehr machen,
    sondern lediglich noch mit dem Staubsauger einmal durch saugen.

    Nebenbei...
    Bei einem zu gierigen Vermieter, der diesbzgl. nicht mit sich reden lässt,
    würde ich evtl. Bohrlöcher schlicht nur mit Acryl voll schmieren ;)

    Damit hat dann jeder Nachfolger seine helle Freude... :D

    Denn:
    Wer beim Einzug voll renoviert hat,
    hat nach meinem Rechtsverständnis die Wohnung wirklich nur noch Besen rein zu hinterlassen.
    Malerarbeiten und die Sanierung von Installationen sind dann Aufgabe des Eigentümers

    Ach ja, WICHTIG
    Nach dem Leerräumen der Wohnung ALLES fotografisch, bestenfalls unter Zeugen (nicht verwandt etc.) sorgfältig - auch, falls notwendig im Detail - dokumentieren ;)

    Und auch das Übergabeprotokoll gemeinschaftlich und sorgfältig erstellen
    und Widersprüche/Ungereimtheiten etc. schriftlich festhalten
    Diese Übergabe bestenfalls auch mit eigenen Zeugen vornehmen.

    lg

    PS.
    Vorher vernünftig miteinander zu reden und sich gütlich einigen ist natürlich der allerbeste Weg allen Problemen aus dem Weg zu gehen
    :)

    PPS
    Was die undokumentierte Erstrenovierung beim Einzug betrifft, können vllt. ja auch damalige Freunde/Helfer etc. noch helfen,
    indem sie den (desolaten) Zustand der Whg. bei Übernahme möglichst detailliert und wahrheitsgemäß beschreiben und auch bezeugen (eidesstattliche Erklärung).
    So etwas schafft notfalls auch noch im Nach herein Rechtssicherheit gegenüber jetzt ungerechtfertigten Ansprüchen.

    Also :D
    Bei der nächsten Whg. zu aller erst Fotos machen, Zeugen hinzuziehen
    und erst dann den Pinsel oder Hammer schwingen ;)

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