Vorweg, ja, auch wenn ich hier im Board bin, ich kaufe auch E-Books.
Genauer gesagt kaufe ich das Recht zur persönlichen Nutzung.
Ich rege mich schon seit langem darüber auf, daß durch die Buttons "(jetzt) kaufen" und "in den Warenkorb legen" i-wie der physische Erwerb suggeriert wird.
Was sagen da eigentlich die Verbraucherschützer zu? Ist das ok, daß erst im Kleingedruckten, in den AGBs auf den tatsächlichen Umstand "Nutzungsrecht" hingewiesen wird?
Und dieses Nutzungsrecht gilt auch nur persönlich.
Jetzt möchte mein siebenjähriger Sohn gerne "Die drei ???" lesen. Warum nicht digital, es geht schließlich in die Ferien und Gepäckgewicht und Platz ist da ja immer ein Thema.
Aber: Wer soll denn jetzt wie dieses Buch "kaufen"???
Mein Sohn ist natürlich nicht beim Online-Händler angemeldet. Wie auch?
Ich bin angemeldet und darf kaufen, aber dann auch weitergeben? Also jemand anderem zur Verfügung stellen?
Das Gleiche gilt so natürlich auch für Bücher die gemeinsam in der Familie gelesen werden.
Mein persönliches Rechtsempfinden brauch ich hier jetzt sicher nicht erklären.
Wie seht Ihr das?
Ist das nicht ein weiteres Beispiel für den Irrsinn, durch den eine kleine Gruppe der Verleger der breiten Masse Regeln auferlegen will, die praxisfern und ungerecht sind?