Verletzen Kinderbücher als E-Book geltendes Recht???

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  • ApfelJoerg
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  • Verletzen Kinderbücher als E-Book geltendes Recht???

    Hallo @All...


    Vorweg, ja, auch wenn ich hier im Board bin, ich kaufe auch E-Books.

    Genauer gesagt kaufe ich das Recht zur persönlichen Nutzung.
    Ich rege mich schon seit langem darüber auf, daß durch die Buttons "(jetzt) kaufen" und "in den Warenkorb legen" i-wie der physische Erwerb suggeriert wird.

    Was sagen da eigentlich die Verbraucherschützer zu? Ist das ok, daß erst im Kleingedruckten, in den AGBs auf den tatsächlichen Umstand "Nutzungsrecht" hingewiesen wird?

    Und dieses Nutzungsrecht gilt auch nur persönlich.

    Jetzt möchte mein siebenjähriger Sohn gerne "Die drei ???" lesen. Warum nicht digital, es geht schließlich in die Ferien und Gepäckgewicht und Platz ist da ja immer ein Thema.

    Aber: Wer soll denn jetzt wie dieses Buch "kaufen"???

    Mein Sohn ist natürlich nicht beim Online-Händler angemeldet. Wie auch?
    Ich bin angemeldet und darf kaufen, aber dann auch weitergeben? Also jemand anderem zur Verfügung stellen?
    Das Gleiche gilt so natürlich auch für Bücher die gemeinsam in der Familie gelesen werden.

    Mein persönliches Rechtsempfinden brauch ich hier jetzt sicher nicht erklären.


    Wie seht Ihr das?

    Ist das nicht ein weiteres Beispiel für den Irrsinn, durch den eine kleine Gruppe der Verleger der breiten Masse Regeln auferlegen will, die praxisfern und ungerecht sind?
  • ApfelJoerg schrieb:


    Ich bin angemeldet und darf kaufen, aber dann auch weitergeben? Also jemand anderem zur Verfügung stellen?
    Das Gleiche gilt so natürlich auch für Bücher die gemeinsam in der Familie gelesen werden.


    @ApfelJoerg
    Der Fall macht deutlich, dass sich der Kauf eines eBooks deutlich vom Kauf eines gedruckten Werkes unterscheidet. Denn anders als beim normalen Buch, das Sie zum Beispiel verschenken oder auf dem Flohmarkt weiterverkaufen können, geht das bei den meisten eBooks nicht. Diese sind durch den Anbieter (also etwa Amazon oder Apple) mit einem Kopierschutz versehen. Er bewirkt, dass das von Ihnen gekaufte eBook elektronisch mit Ihrem Nutzerkonto verbunden wird. Somit ist eine Weiterverwendung ausgeschlossen.


    Wer ein eBook kauft, erwirbt nicht das Buch an sich, sondern nur ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem Text, der als Datei auf dem eBook-Reader landet. Mit anderen Worten: Verlag und/oder Autor erlauben Ihnen, den Text gegen eine Gebühr auf einen eBook-Reader zu laden und dort zu lesen. Das Nutzungsrecht lässt sich durch Verkaufen oder Verschenken nicht an Dritte übertragen. Hier unterscheidet sich der Kauf eines eBooks vom Kauf eines gedruckten Buches, denn bei dessen Erwerb schließt man einen Kaufvertrag ab, erwirbt also das Eigentum an dem gedruckten Exemplar – und darf es folglich weiterverkaufen oder verschenken, da es sich im Eigentum des Käufers befindet.


    Quelle: Computer Bild

    eBooks: Was ist erlaubt – und was nicht? - COMPUTER BILD

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von - Matthew - ()

  • @- Matthew -

    Das ist ja schön, daß Du mir hier die rechtliche Situation, welche ich kenne, nochmals von der Computer-Bild erklären lässt.
    Beim aufmerksamen lesen meines Beitrags fällt meine Kenntnis auch auf...

    Wie das mit dem Mitlesen auf einem einzigen Gerät in der eigenen Familie aussieht ist aber immer noch Grauzone.
    Oder hast Du ein Schloss an Deinem E-Book?

    Aber eigentlich war ich an Meinung interessiert.
    Vielleicht gibt es auch Gedanken, wie man endlich was ändern kann.


    LG
    ApfelJoerg :read:
  • ApfelJoerg schrieb:


    Oder hast Du ein Schloss an Deinem E-Book?


    Ich habe weder E-Book noch Reader. Aber wenn ich so was hätte, würde ich den ungern bei Freunden, auch nicht in der Familie herumreichen, wer verspricht mir das ich den Reader wieder heil zurück bekomme?:)

    Aber mal ehrlich, glaubst du echt da hält sich jemand korrekt an den Quatsch?

    Wäre genauso wenn du ein SKY Abo hättest und es darf kein weiterer aus deiner Familie /Freundeskreis mit schauen, weil für diesem Pay-TV Empfang eigentlich (wenn man es genau nehmen würde) nur du die Berechtigung zum SKY schauen hast, weil du bezahlt hast, so ist meine Meinung.
  • @- Matthew -

    - Matthew - schrieb:


    Aber mal ehrlich, glaubst du echt da hält sich jemand korrekt an den Quatsch?


    Das sehe ich ja genau wie Du.
    Leider ist "Der Quatsch" geltendes Recht. Halt völlig realitätsfremd...

    Bei Deinem SKY-Beispiel ist das einfacher. Denen ist völlig klar, daß Du nicht allein vor der Glotze hängst und begrenzen daher den Empfang auf EIN Gerät und schließen natürlich die ÖFFENTLICHE Veranstaltung aus. Aber das erklärt sich ja i-wie von selbst und man kann sich daran halten ohne sich weiter einschränken zu müssen.

    Das ist bei E-Books leider anders. Selbst der "normale" Gebrauch zwingt einen ja schon fast in die Illegalität.
    Und das gehört einfach geändert!

    Nachvollziehbare Preise und echter Eigentumserwerb sind da meiner Meinung nach die ersten Schritte in die richtige Richtung.
    Oder sowas wie eine Flatrate beim Händler?

    Die Musikindustrie hat das ja nach 20 Jahren Terror auch endlich begriffen.



    PS: Du bist nicht verheiratet, oder??? Meine Frau würde mir was erzählen, wenn Sie "unseren" Reader nicht anfassen dürfte... Man weis ja nicht, ob man ihn heile wiederbekommt... :):):)
  • ApfelJoerg schrieb:

    Du bist nicht verheiratet, oder???


    Nö liiert, so zwischendurch wird irgendwann auch mal geheiratet. :D

    Aber es gibt da halt Dinge die gehören nur mir (Handy und anderen technischen Krim Krams), die fässt sie auch nicht an, umgekehrt ist es genauso. Wenn sie mich aber mal fragen sollte, ob sie das ein oder andere Teil mal kurz benutzen kann, gebe ich es ihr halt, so bin ich ja auch nicht. Bei "Unseren" ist das ja was ganz anders.
  • Lies Dir halt das Kleingedruckte durch, wenn es Dich interessiert, aber im Regelfall darf man die ADE-geschützten Dateien ganz legal auf mehreren Geräten lesen; deswegen kann man ja auch mehrere Endgeräte autorisieren (wir haben den PC, mit dem gekauft wird, und 3 Ebooks).

    Wenn Dich das nervt musst Du das Buch eben alfen und gut ists.