Rundfunkgebühren: Ohne Reaktion erfolgt bald Zwangsanmeldung

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  • Rundfunkgebühren: Ohne Reaktion erfolgt bald Zwangsanmeldung

    Menschen, die sich nicht freiwillig für die Zahlung des Rundfunkbeitrags angemeldet haben und entsprechende Schreiben der neuen Gebührenzentrale ignorieren, werden in Kürze zwangsangemeldet. Alle entsprechenden Übergangsfristen fallen zum Jahresende weg.

    Kaum Raum für Verweigerer
    1. Januar 2013: An diesem Stichtag ist die Neuregelung der Rundfunk-Beiträge in Kraft getreten. Seit dem muss für jede Wohnung eine Abgabe von 17,98 Euro gezahlt werden, mit der die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender finanziert werden soll. Anders als bei der Regelung der alten GEZ-Gebühren muss diese Summe unabhängig von Empfangsgeräten entrichtet werden. Kurz gesagt: Jede Wohnung muss zahlen - egal ob ein Radio, Fernseher oder Computer genutzt wird.

    Entgegen der früheren, oft kritisierten GEZ-Methode zur Eintreibung von Gebühren arbeitet die neue Gebührenzentrale mit dem vollen Namen "Beitragsservice von ARD und ZDF und Deutschlandradio" seit der Neuregelung mit den Einwohnermeldeämtern zusammen. Im Abgleich mit diesem öffentlichen Datenbestand werden jetzt nochmals alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bürger mit einem entsprechenden Schreiben über die Beitragspflicht informiert. Wer hier nicht reagiert, muss mit einer Zwangsanmeldung rechnen.

    Nach dem dritten Schreiben ist Schluss

    Angeschriebene Zahlungsverweigerer haben die Möglichkeit der Anmeldung mit einer Begründung zu widersprechen. Dabei können unter anderem finanzielle und gesundheitliche Gründe zu einer Befreiung oder einem entsprechenden Rabatt führen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind hier Gruppen wie Studenten oder Behinderte nicht automatisch von den Gebühren befreit. Außerdem wird die Abgabe neben Hauptwohnsitzen auch für Räumlichkeiten wie Nebenwohnungen oder Zimmer in Studentenwohnheimen erhoben.

    Reagieren die angeschriebenen Bürger auch nach dem Dritten Schreiben nicht auf die Forderung des neuen "Beitragsservice" erfolgt anhand der von Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten eine Zwangsanmeldung unter normalen Konditionen. Dabei müssen die Gebühren seit dem Monat nachgezahlt werden, in dem die Wohnung bezogen wurde. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem aktuellen Beitrag zu den neuen Rundfunkgebühren und entsprechenden Fristen schreibt, die zum Jahresende auslaufen, können solche Gebühren-Verweigerer in Kürze mit einer Zahlungsaufforderung rechnen.

    Übrigens: Auch für Wohnungen, in denen eventuell mehr als ein Beitrag entrichtet wurde, wird es bald knapp. Ab dem Jahresende können Gebühren, die im Übergangszeitraum zwischen 2013 und 2015 zu viel bezahlt wurden, nicht mehr zurückgefordert werden.

    Quelle: [url=http://winfuture.de/news,83530.html]Rundfunkgebühren: Ohne Reaktion erfolgt bald Zwangsanmeldung - WinFuture.de[/url]
  • Da dies immernoch umstritten ist, ist zu empfehlen, die Abgaben nur "unter Vorbehalt" zu Zahlen.
    Nur so hat man Ansprüche das Geld wieder zu bekommen, wenn das ganze für unzulässig verurteilt wird.

    Pdf ist hier nicht gestattet, von daher setzt ich das mal hier rein.

    Mustervorlage: Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag"

    [Ihre Absender-Adresse]
    An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) / den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    Freimersdorfer Weg 650829 Köln
    [Ort, Datum]

    Durch Einschreiben/Rückschein
    Beitrags-Nummer: [hier ggf. Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen]
    Erklärung zur zukünftigen Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" nur unter Rechtsvorbehalt

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich seit dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen. Hiermit erkläre ich, dass ich diese "Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Denn der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. So wenden die Rechtsexperten unter anderem ein:
    Ein vom Land Thüringen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten führte dazu, dass Landesregierung und Parlament den Rundfunkbeitrag wegen Verfassungswidrigkeit ablehnten. Dass inzwischen beide Institutionen eine Kehrtwende vollzogen haben und den RBStV billigten, steht dem nicht entgegen. Auch die FDP drohte damals mit Verfassungsklage.
    Nach Auffassung des früheren Hamburger Senators Prof. Ingo von Münch liegt beim "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.
    Gegen die Kfz-"Rundfunkbeiträge" bereitet Erich Sixt als Chef des Autovermieters Sixt bereits eine Verfassungsklage vor. Auch Sixt stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das dem "Rundfunkbeitrag" ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit bescheinigt.
    Die Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag. Die Klageschrift wendet sich gegen die Verletzung der Grundrechte bei der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes. Weiterhin sei der Rundfunkbeitrag eine allgemeine Steuer und daher durch die Länder verfassungswidrig zustande gekommen. Es würden – systemwidrig – auch betriebliche Kfz mit Beiträgen belegt, obwohl mit dem Rundfunkbeitrag gerade nicht mehr an das Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten angeknüpft werden solle.
    Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat bereits im Sommer 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
    Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeinen Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der Deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
    Die neuen Regelungen verletzen die gebotene Beitragsgerechtigkeit. Beiträge darf man gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar im Rahmen der Verwaltung von Massenvorgängen typisieren. Die jeweilige Inhaberschaft von Wohnungen, Betriebsstätten, Kfz, Motorschiffen bildet jedoch keinen beitragsgerechten Maßstab für Vorteile eines möglichen Rundfunkempfangs jeweiliger Personen ab.
    Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt, und falls ja, wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen "Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leiste. Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben seit 2013 betroffen.
    Meine Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich die bis dahin gezahlten Gebühren von Ihnen zurückfordern.
    Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift


    Quelle: Internet

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grafit () aus folgendem Grund: mustervorlage eingefügt

  • Tja die GEZ... es war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

    Medien Kosten gebühren. cih schaue die privaten mit Werbung und darf trotzdem zahlen und die öffentlichen machen ja nun auch Werbung... und trotzdem noch Gebühren, wo ist das den anderen gegenüber fair ?

    Beim Radio genauso.

    Ich darf ein privates Radio auf meinem Arbeitsplatz in meinem Büro betreiben ( läuft über meine Wohnung) aber wenn ich im Firmenwagen das Radio benutze ( immerhin höre ja nur ich) dann muß die Firma zahlen, also wurden die Radios komplett ausgebaut.

    MFG
    Mike
  • Hm... Ich bin letztes Jahr umgezogen. Habe mich lange davor gedrückt, mich beim Einwohnermeldeamt zu melden. Als ich mich dann nach paar Monaten doch noch ummelden musste, bekam ich prompt Post von der GEZ. 2 oder 3 Briefe waren es, die ich ignoriert habe. Dann ließen sie nichts mehr von sich hören. Tja, wenn ich "in Kürze" für 2 Jahre nachzahlen soll... meinetwegen. Solange keine Bußgelder drohen.

    Ich hab übrigens volles Verständnis dafür, dass öffentlich-rechtliches Fernsehen bezahlt werden soll. Ich hab aber was dagegen, wenn man theoretisch die Sender schauen könnte und dafür zahlen muss.

    Gruß
    FeliX_22
  • Die Tatsache das die ÖR Wettbewerbsfähig bleiben wollen und deshalb massive Mehreinnahmen brauchen. Sehe ich nicht einfach so ein. Wenn bei Produktionsfirmen und Sendeanstalten dann auch Arbeitsplätze geschaffen und oder JUNGE Menschen ausgebildet werden, bin ich damit total konform und bezahle gerne. Ich habe aber den Eindruck das es jammern auf sehr hohem Niveau ist. Die Verantwortlichen bei den ÖR wollen eben auch nur so viel Verdienst oder Einfluss haben wie einige bei den Privaten.
    Von daher Schmerzt es jeden Monat die Überweisung zu tätigen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boombat ()

  • Die sind mehr als Geldgeil.
    Ich habe vor kurzem auch post bekommen, da wir aber in einer Art WG wohnen und einer schon zahlt sollte das ja alles inordnung sein.

    Also 3 Leute von uns wurden angeschrieben,2 arbeitstätige und eine noch azubine.
    Das Schreiben wurde von allen ausgefüllt und abgeschickt mit der KD Nr wie erwünscht vom zahlenden.

    So paar Wochen später kam wieder post von denen das angeblich nicht auf das Letzte schreiben geantwortet wurde, nur die Azubine hat keine post mehr bekommen.
    In dem schreiben stand dann noch das beim nächsten mal eine automatische zahlungsaufforerung kommt.

    Diesmal ist der Brief per einschreiben mit Rückschein raus gegangen.Sollte nochmal was kommen dann hören die vom Anwalt.

    In meinen Augen sind das Verbrecher.
  • Hier mal eine weihnachtliche Nachricht:

    "Präziser kann ein vernichtender Dolchstoß nicht ausgeführt werden: 32 Professoren haben im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten erstellt, das dem aktuellen Zwangs-Rundfunkbeitrag die Existenzberechtigung restlos entzieht. Bereits der erste Satz der gerademal halbseitigen Kurzfassung ist Sprengstoff, bringt es schonungslos auf den Punkt: "Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heute weitgehend verblasst." Auf rund 43 Seiten folgt dann leicht verständlich beschrieben, die restlose Zertrümmerung der GEZ 2.0 Abkassiermaschine. Im Kern belegen die Gutachter exakt das präzise, was die Rundfunkbeitragsgegner seit Jahren argumentieren - und was in Schandurteilen aktuell regelmäßig abgeschmettert wird. Die Richter, die diese Schandurteile fällen, werden es sich dank des jetzt veröffentlichten Gutachtens künftig sehr schwer tun. Dank des Gutachtens ist es auch nicht mehr nötig, sich über Klagebegründungen (wie bei mir gerade anstehend) den Kopf zu zerbrechen. Es reicht einfach das Gutachten auszudrucken und drauf zu verweisen. Das Gutachten wurde übrigens bereits im Oktober 2014 fertiggestellt. Der Zeitpunkt es jetzt zu den Weihnachtsfeiertagen rauszulassen ist bestimmt nicht zufällig gewählt. Gewiss wird darauf gehofft, dass dieses entscheidende Dokument in den Medienberichterstattungen untergeht. Wird es aber nicht! Das Gutachten wurde auf der Webpräsenz des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Hier der direkte Link zum PDF-Dokument: Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung". *Link siehe Quelle*



    Quelle:
    Die GEZ ist am Ende! - Mut zur Wahrheit

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NeHe ()