Berliner Landgericht kassiert 16 Klauseln der Apple-Garantie

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  • Berliner Landgericht kassiert 16 Klauseln der Apple-Garantie

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg gegen Apple erzielt. Das Gericht hat zahlreiche Klauseln in Apples Herstellergarantie für unwirksam erklärt (Az. 15 O 601/12). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    16 Klauseln unwirksam
    Die Herstellergarantie von Apple Distribution International enthalte viele Einschränkungen, die den Kunden unangemessen benachteiligen würden. Elf Klauseln der einjährigen Garantie sowie fünf Klauseln der kostenpflichtigen Garantieerweiterung AppleCare seien daher unwirksam.

    Die Herstellergarantie kann die zweijährige gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzen, sondern soll sie lediglich ergänzen. Laut vzbv hätte der Verbraucher aber den Eindruck gewinnen können, dass die Garantie statt der gesetzlichen Gewährleistung gelte.

    Weder einfach noch verständlich
    Die Apple-Garantie jedoch bleibe hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Eine Garantie müsse einfach und verständlich abgefasst sein, sodass Verbraucher ihre Rechte aus der Garantie erkennen könnten. "Davon konnte bei Apple keine Rede sein", so Bianca Skutnik vom vzbv.

    Für Produktmängel wollte Apple nur haften, sofern die Geräte "normal" und nach "veröffentlichten Richtlinien" genutzt würden, ohne diese näher zu erläutern. Nicht einmal für Dellen und Kratzer an iPhone und anderen Geräten wollte Apple einstehen, sofern sie "die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken."

    Klagen in elf europäischen Ländern
    Auch im kostenpflichtigen Care Protection Plan schränkte Apple sein Garantieversprechen unzulässig ein. Der Konzern wollte beispielsweise nicht für Material- und Herstellungsfehler aufkommen, wenn der Schaden durch eine "nicht vom Hersteller beschriebene zulässige oder beabsichtigte Nutzung" verursacht würde. Das Gericht hielt diese Klauseln für intransparent.

    Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hat die Klagen von Verbraucherschutzorganisationen in elf Ländern koordiniert. Sie alle bezogen sich auf die Werbung von Apple zum "AppleCare Protection Plan" aus dem Jahr 2012.

    Quelle: Internet (ohne Gewähr)