Handy am Steuer: Gericht erlaubt Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor

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  • Eidi
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  • Handy am Steuer: Gericht erlaubt Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor

    Ein 22 Jahre alter Autofahrer hatte an einer roten Ampel telefoniert. Sein Motor war automatisch ausgeschaltet worden, dennoch musste er eine Geldbuße zahlen. Zu Unrecht, entschied nun ein Gericht.

    An einer roten Ampel dürfen Autofahrer telefonieren, wenn der Wagen über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 1 RBs 1/14). Der Beschluss ist rechtskräftig

    Das seit dem Jahr 2000 geltende Verbot, in der Straßenverkehrsordnung, ein Mobiltelefon zu benutzen, gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei differenziere der Gesetzeswortlaut nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden.

    Der betroffene 22 Jahre alte Autofahrer hatte im April 2013 an einer roten Ampel gehalten. Dabei wurde der Motor des Fahrzeugs aufgrund einer ECO-Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet. Außerdem führte er ein Telefonat mit seinem Mobiltelefon. Vom Amtsgericht Dortmund wurde er zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt. Diese Entscheidung hob das OLG auf.

    Quelle: Handy am Steuer: Gericht erlaubt Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor | heise online
  • Erst mal vielen Dank Eidi für diese Info, aber bei diesem Urteil habe ich Zweifel.

    @mod, ist es o.K. bei diesem Info – Thema Fragen zu stellen und zu diskutieren?
    Geschlossen ist das Thema ja nicht!

    Na, dann mach ich mal! Bei dieser Ampel Telefoniererei macht mich eine Sache stutzig.
    Wie schafft es der Autofahrer in der dreiminütigen Ampelphase das Gespräch anzufangen
    und zu beenden? Ich glaube eher entweder behindert er den nachfolgenden Verkehr indem
    er telefoniert und nicht los fährt wenn die Ampel auf Grün umschaltet, oder er fährt telefonierend los. Beides ist nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
    Also ist dieses Gerichtsurteil aus meiner Sicht zwar logisch, weil Gesetzeskonform, doch schafft es neue Probleme.
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    Natürlich kann man ohne Hund Leben - es lohnt sich nur nicht. - Heinz Rühmann
  • ist es o.K. bei diesem Info – Thema Fragen zu stellen und zu diskutieren


    Zu jeder Info dürfen Fragen gestellt werden und es kann auch gerne darüber geredet werden :)

    Ich persönlich habe das sogar sehr gerne! Daran sehe ich, das die von mir erstellten Infothemen auf Interesse stoßen.

    Gruß,

    Eidi
  • silvest schrieb:


    Wie schafft es der Autofahrer in der dreiminütigen Ampelphase das Gespräch anzufangen und zu beenden?

    Hast du einen Einzelverbindungsnachweis zu deinem Handyvertrag? Ich schon, ich kann dir sagen bei mir sind Telefonate selten über 2 Minuten, eher sogar noch unter 1 Minute.

    .
    Also ist dieses Gerichtsurteil aus meiner Sicht zwar logisch, weil Gesetzeskonform, doch schafft es neue Probleme.

    Das ist sicher so, aber es wäre ja auch Schade wenn die Leute nichts mehr hätten um unseren völlig unterbelasteten Gerichten Arbeit zu verschaffen :D
  • ruderbernd schrieb:

    Hast du einen Einzelverbindungsnachweis zu deinem Handyvertrag? Ich schon, ich kann dir sagen bei mir sind Telefonate selten über 2 Minuten, eher sogar noch unter 1 Minute.


    Also, ich gebe zu ruderbernd, dass mein Wissen um Mobiltelefone sehr gering ist. Ich habe auch nur ein einfaches Telefon mit Prepaid Vertrag.

    Aber wenn ich so meine Zeitgenossen betrachte, muss ich doch feststellen, dass die meisten doch regelrecht süchtig nach ihrem Smartphone sind. Da ist doch eine Ampelphase recht kurz.

    Ich werde wohl in eine stärkere Hupe investieren! :)
  • Kenne das Urteil. Stammt vom Oktober 2014. Denke, das wird sich in absehbarer Zeit erledigen. Schließlich ist das so nicht gewollt und nur durch das geschickte Ausnutzen einer "Lücke" im Text der Verordnung entstanden.

    Es wird sich im Laufe der Zeit noch relativieren und durch weitere Urteile verfeinern bis die Lücke durch eine Novellierung der StVO geschlossen wird. Dazu gibt es Kommentare, die die aktuellen Urteile auswerten und von Juristen bei der Auslegung des Gesetzes benutzt werden. Diese Kommentare sind quasi eine Trendanalyse der Gerichtsurteile.

    Ich würde mich nicht zu sehr darauf verlassen und schon gar nicht sicher fühlen.
    Was in Hamm geurteilt wird, kann von einem anderen Amtsgericht schnell anders gesehen werden.
  • Die Smartphone-Sucht treibt schon seltsame Blüten. Da wird behauptet: " bei mir sind Telefonate selten über 2 Minuten, eher sogar noch unter 1 Minute". Das müssen schon sehr wichtige und informative "Gespräche" sein. Wenn man dann noch berücksichtigt, das Ampel-Rotphasen im Sekundenbereich und selten über eine Minute dauern sollte man der Verkehrssicherheit zu liebe drauf verzichten
  • silvest schrieb:

    Ich werde wohl in eine stärkere Hupe investieren! :)


    Die dauernd und sinnlos auf die hupe hauen finde ich genauso wie die, die am Steuer Handy an die Backe klebe, schräg.

    Zudem das hupen im Verkehr auch nicht nach Lust und Laune gestattet ist.

    Was den Gerichten angeht,denen ist anscheinend die Hände gebunden, wenn ein Anwalt nach gesetztlücken kramt.

    Siehe dazu die Berichte mit der E-zigarette,die dürfen sogar Kinder unter 18 Jahren benutzen.

    Solange die Menschen nicht vernünftig über folgen denken werden wir wohl oder übel solche Situationen ertragen müssen.
  • silvest schrieb:


    Wie schafft es der Autofahrer in der dreiminütigen Ampelphase das Gespräch anzufangen
    und zu beenden? Ich glaube eher entweder behindert er den nachfolgenden Verkehr indem
    er telefoniert und nicht los fährt wenn die Ampel auf Grün umschaltet, oder er fährt telefonierend los. Beides ist nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
    Also ist dieses Gerichtsurteil aus meiner Sicht zwar logisch, weil Gesetzeskonform, doch schafft es neue Probleme.


    Um zu sagen, ich kann jetzt nicht, ich bin im Auto, reicht sicher auch die Ampel und an so manchen Bahnübergängen ist wohl auch Zeit für längere Telefonate.
  • Ich wunderte mich schon warum die netten Menschen mich grüßten, die neben mir fuhren während ich telefonierte und innerorts unterwegs war. Erst dann erkannte ich den Dienstausweis der an die Beifahrerscheibe mit einem Grinsen gepresst wurden.

    Naja, dieses Grinsen kostete mich 60€

    :)