Konkret werden die Interessenten, die der DFL am Ende für die In- und Auslandsvermarktung pro Saison „eine Milliarde plus X“ überweisen sollen, auf verschiedene Pakete des aufgeteilten Spieltages bieten können. Beispielsweise könnte ein Paket das Top-Spiel am Samstag umfassen, das dann auf TV-Sender A läuft. Die verbleibenden Partien könnten dann auf Sender B live übertragen werden. Die DFL will am Dienstag (12. April) über die Ausschreibung informieren.
Tritt dieses erste Szenario nicht ein, und nur ein Sender bietet für den Live-Spieltag im TV, greift die „Online-Lösung“, mit der ein Konkurrenzangebot mit ausgewählten Spielen im Internet geschaffen werden soll.
„Wir haben Wert gelegt auf Regelungen, die sicherstellen, dass im Ergebnis mehr als ein einziger Bieter die Live-Rechte erwirbt. Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb beschränkt wird“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, führt ein solches Modell meist nicht dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen. Daneben dürfte es aber auch Angebote geben, die nur einen Teil der Live-Spiele umfassen.“
Quelle: DFL: DFL: Bundeskartellamt setzt im TV-Poker "No-Single-Buyer-Rule" durch - FOCUS Online