Der Bundesrat hat die umstrittene Gesetzesreform mit hohem Tempo genehmigt, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) umfangreiche neue Überwachungsbefugnisse gibt. Der Bundestag hatte das Paket erst Ende Oktober beschlossen und es der Länderkammer mit der Bitte überstellt, es aufgrund hoher Eilbedürftigkeit "fristverkürzt" zu behandeln. Dem folgte das adressierte Gremium nun und legte der Initiative keine Steine mehr in den Weg.
Noch dieses Jahr in Kraft
Von seiner Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag einzuberufen, machte der Bundesrat keinen Gebrauch. Die zwei Gesetzentwürfe können so nach der Unterschrift des Bundespräsidenten bald im Bundesgesetzblatt verkündet werden und noch dieses Jahr in Kraft treten.
Laut dem Paragrafenwerk zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" darf der BND dann auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt.
Direkte Rechtsgrundlage
Früher ging der BND auf Basis windiger juristischer "Theorien" Marke Eigenbau an Internetknoten wie den Frankfurter De-Cix heran, um dort im großen Stil Daten abzuschöpfen. Mit dem Gesetz hat er dafür nun eine direkte Rechtsgrundlage und kann "die Gesamtheit von Übertragungssystemen" von Providern abhören. Die bisherige Grenze, wonach der BND nicht mehr als 20 Prozent des Datenverkehrs abgreifen durfte, ist gefallen. Eine "flächendeckende Überwachung" wird laut Gesetzesbegründung durch "begrenzte personelle und sachliche Kapazitäten" beim BND derzeit praktisch verhindert.
Die Befugnis zur Netzspionage im NSA-Stil greift bereits, wenn der Geheimdienst mit den Daten "frühzeitig Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen" könnte. Der BND darf zudem etwa an Netze heran, um die "Handlungsfähigkeit" der Nation sowie die Cybersicherheit zu wahren oder "sonstige Erkenntnisse" von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu erlangen. Daten von Bundesbürgern müssen herausgefiltert werden.
Verfassungsbeschwerden angekündigt
Angehörige von EU-Staaten darf der BND noch gezielt ins Visier nehmen, wenn etwa Gefahren eines bewaffneten Angriffs oder eines internationalen terroristischen Anschlags hierzulande sowie Proliferation, Geldwäsche oder andere Straftaten organisierter Kriminalität drohen. Wirtschaftsspionage wird untersagt.
Das Gesetz erlaubt es dem Geheimdienst, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und durchzurastern. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert. Dazu kommt ein zweites Gesetz, mit dem die Kontrolle über die heimlichen Informationssammler ausgebaut werden soll. Oppositionsparteien haben angekündigt, Verfassungsbeschwerden gegen die Reform einlegen zu wollen. Im Bundesrat reichten die Bedenken auch von Linken und Grünen zunächst aber nicht einmal aus, um die Initiative zu verzögern.
"Handlungssicherheit in der täglichen Arbeit"
Der Geheimdienstbeauftragte des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, betonte derweil im Rahmen eines ersten Symposiums zum Thema "Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat", dass für die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, "Rechtssicherheit unverzichtbar ist". Nur diese schaffe "Handlungssicherheit in der täglichen Arbeit". Bundesinnenminister Thomas de Maizière räumte ein, dass die Politik "die gesellschaftliche Akzeptanz der Dienste noch stärken müsse". Skepsis und Misstrauen wolle man "mit Transparenz und Offenheit entgegentreten, soweit das geht".
Quelle: Eilverfahren: Bundesrat winkt BND-Netzüberwachung im NSA-Stil durch | heise online