Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die früher von zahlreichen Banken erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil.
Die Gebühr ist einmalig zu zahlen, wenn Bausparer zur Finanzierung ihrer Immobilie das Darlehen in Anspruch nehmen, und wird zusätzlich zu den Kreditzinsen fällig. Sie beträgt bis zu zwei Prozent der Kreditsumme.
Wie viele Kunden auf eine Rückzahlung hoffen können, ist noch unklar. Profitieren könnten vor allem Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst noch in Anspruch nehmen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben und diese nun zurückfordern können.
Um ein Grundsatzurteil zu erreichen, hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die größte deutsche Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel zu einem älteren Tarif verklagt. Ursprünglich sollte der BGH auch zwei Klagen von Bausparern gegen Wüstenrot verhandeln. In beiden Fällen machten die Kläger aber kurzfristig einen Rückzieher. Wüstenrot teilte dazu auf Anfrage mit, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt und Stillschweigen vereinbart.
Quelle: Bausparer: BGH kippt Extra-Gebühr für Darlehen - SPIEGEL ONLINE