Der Bundestag verabschiedete einstimmig eine Gesetzesnovelle. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt weiterhin verboten.
Die Neuregelung erlaubt Ärzten unter bestimmten Umständen, Cannabisblüten und -extrakte zu verschreiben.
Quelle
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Syrius Goratrix schrieb:
[...] wird man noch große Schwierigkeiten haben, eine Apotheke zu finden, die das medizinische Cannabis auch beziehen und aushändigen kann.
Darwin schrieb:
[...]oder in diversen Läden zu kaufen.[..]
Cannabis in vielen Geschäften unter dem Ladentisch verkauft wird.
KUPFERDACH schrieb:
Wenn ich richtig informiert bin ist Cannabis auch bei grauem Star indiziert
CBDave schrieb:
Dass THC welches Otto Normalbenutzer als Cannabis oder Gras bezeichnet ist eher weniger geeignet zu medizinischen Zwecken.
CBDave schrieb:
Cannabis ist nicht gleich Hanf. Beides sind sowieso Überbegriffe und deuten nicht auf einzelne Cannabinoide hin. Dass THC welches Otto Normalbenutzer als Cannabis oder Gras bezeichnet ist eher weniger geeignet zu medizinischen Zwecken. Es mag zwar auch individuell positive Eigenschaften aufweisen, aber das verwandte CBD ist hier einiges besser geeignet. Durch die entzündungshemmende Wirkung und den anderen vielen positiven Wirkungen eignet es sich weit aus mehr für die medizinische Anwendung.