Ortungsfunktion von WhatsApp

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    Ortungsfunktion von WhatsApp
    Kritik an Live-Tracking bei WhatsApp: Was ist erlaubt?
    Eine neue Live-Tracking-Funktion in der WhatsApp-Beta soll Positionen der Nutzer in Echtzeit anzeigen. Ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja, für wen?

    WhatsApp möchte seinem Messenger-Dienst eine Ortungsfunktion hinzufügen. Mit "Live Location", einer Funktion, die jetzt in der Beta-Version von WhatsApp aufgetaucht ist, soll man seine Kontakte ganz leicht aufspüren können. Das kann zum Beispiel in einem unübersichtlichen Einkaufszentrum oder auf einem Festivalgelände praktisch sein. "Live Location" ist nicht automatisch aktiviert. Will man die Ortungsfunktion nutzen, muss man sie manuell aktvieren. Welche Dinge müssen Nutzer beachten, wenn sie der Möglichkeit, geortet zu werden, zustimmen? Die kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.

    Kinder und Jugendliche dürfen Live-Tracking nur eingeschränkt nutzen
    Die Geschäftsbedingungen von WhatsApp erlauben eine Nutzung des Messenger-Dienstes generell erst ab einem Alter von 16 Jahren. WhatsApp überprüft das Alter seiner Nutzer jedoch nicht. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, solange WhatsApp das Alter seiner Nutzer nicht überprüft, darf die Tracking-Funktion seiner Meinung nach nicht freigeschaltet werden. Kinder und Jugendliche benötigen das Einverständnis ihrer Eltern, um die Funktion zu aktivieren.
    Stimmt man der Ortung zu, gibt man einen großen Teil seiner Persönlichkeitsrechte ab. Kinder seien noch nicht in der Lage, die Tragweite dieser Entscheidung zu verstehen. Auch für besorgte Eltern gilt: Sie dürfen ihre Kinder nicht heimlich orten. Spätestens ab dem vierzehnten Lebensjahr haben Kinder ein Mitbestimmungsrecht und können entscheiden, ob sie geortet werden wollen, oder nicht.

    Ortung von Mitarbeitern nur mit schriftlicher Vereinbarung
    Arbeitsrechtlich ist es nur zulässig, Mitarbeiter zu orten, wenn diese darüber informiert sind und der Ortung ausdrücklich zugestimmt haben. Außerdem muss es einen nachvollziehbaren Grund und Nutzen für die Ortung geben. Ein Bereich, in dem die Ortung beispielsweise sinnvoll eingesetzt werden kann, ist die Logistikbranche. Die Ortung ist legal, wenn es dazu eine schriftliche Vereinbarung gibt.

    Das Erstellen von Ortungsprofilen ist nicht erlaubt
    Selbst wenn man einer Ortung zustimmt, gibt man damit nicht automatisch seine Erlaubnis zur Erstellung eines Bewegungsprofils. Wer seine WhatsApp-Kontakte beobachtet und seine Beobachtungen dokumentiert, verhält sich unrechtmäßig.

    Ortungsfunktion ist nicht illegal, Datenlage jedoch noch ungeklärt
    WhatsApp hat die Option zur Lokalisierung zwar gegeben, sie ist aber standartmäßig deaktiviert. Da die Ortung erst möglich ist, wenn jeder Nutzer individuell durch Aktivierung sein Einverständnis gibt, ist die Funktion nicht illegal. Ob WhatsApp selbst die Standort-Daten speichert und in welchem Umfang, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Doch Solmecke erklärt: Ohne ein ausdrückliches Einverständnis und einen deutlichen Hinweis zur Speicherung der Daten, dürfte das Aufzeichnen des Standorts illegal sein.

    1.2.2017 von Annegret Mehlfeld

    Quelle: Kritik an Live-Tracking bei WhatsApp: Was ist erlaubt? - connect