die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der
Einsatzkräfte.
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist
die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden.
Fahren Sie also auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs,
so fahren Sie nach rechts.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die
Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.
Quelle: ADAC