Ich bin seit 04/17 über eine Leiharbeitsfirma in einem Unternehmen beschäftigt.. Zum 01.18 habe ich einen Befristeten AV bei der Entleihfirma unterschrieben. Ich habe aber in der Zwischenzeit einen anderen AG bzw. Firma gefunden, wo ich zu Fuß hinlaufen kann..und wo auch die Konditionen besser sind die haben mir auch einen AV angeboten.
In dem AV von dem ersten Unternehmen steht drin "Kündigung vor Arbeitsantritt " ist ausgeschlossen.
Sowie die Vorbehaltsklausel " Der Arbeitsvertrag kommt außerdem nur dann rechtswirksam zustande, wenn nach dem Ergebnis der Einstellungsuntersuchung durch den Betriebsarzt keine Bedenken gegen die Einstellung bestehen
Ich hatte bisher noch keine Untersuchung vom Betriebsarzt diesbezüglich.. nur am Anfang über die Leihfirma über einen "Fremden" Arzt..
Kann ich jetzt einfach am ersten Arbeitstag fern bleiben und in der anderen Firma anfangen ?? oder geht das nicht??
Wie ist da jetzt die Rechtslage?? nicht dass ich eine Strafe oder sonstiges leisten muss?!
vielleicht hat ja jemand einen Rat