Wie einige vllt. schon aus den aktuellen News mitbekommen haben, ist im Bundestag ein Gesetzentwurf in Planung, der Musterfestellungsklagen ausschließlich durch Interessen- bzw. Verbraucherverbände ermöglichen soll ...
Siehe hierzu u.a. diese Quellen:
Musterfeststellungsklage FAQ: So können Verbraucher gegen Konzerne klagen - SPIEGEL ONLINE
Wie Verbraucher per Musterfeststellungsklage klagen können
„Die Enttäuschung hat ein inakzeptables Ausmaß erreicht“ | landeszeitung.de
Was zweifellos ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung sein könnte, sofern das Gesetz - in welcher Form und Ausgestaltung ist ja noch offen - beschlossen wird, sollte vor allem für Dieselbesitzer keinesfalls ein Grund zu übereilter Freude sein.
Denn mit dem aktuellem Entwurf würde dadurch lediglich die Verjährung von Ansprüchen aufgeschoben
Selbst im positiven Fall, dass ein Gericht einer solchen Klage in der Folge "Recht" gäbe (ein Vergleich oder Abweisung wäre auch möglich), folgt dadurch lediglich ein Feststellungsurteil und keinesfalls ein Zahlungstitel, mit dem der Verbraucher zu seinem wirklichen "Recht" bzw. zu Schadensersatz oder Geld käme.
Das heißt, jeder Einzelne muss per erneuter Klage - die dann allerdings "etwas" einfacher wäre, erneut gegen "Konzerne" etc.pp. wieder ALLEIN einen Zahlungstitel erstreiten.
Warten wir also erst einmal Allerheiligen (1.11.18) ab und schauen in der Zwischenzeit, was diverse Lobbies und politische Koalitionäre
am jetzigen Entwurf noch so alles "nachbessern" werden
Wer mag, kann ja seinen hoffentlich ja etwas qualifizierteren Senf (im Vergleich zum Entwurf) zum Thema beitragen ...
Ähm, edith meint:
Begründete Zweifel bis hin zu bösen Vorahnungen zählen hier im thread auch als qualifizierter Senf
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