Abgas-Skandal: Gericht lässt Musterfeststellungsklage gegen VW zu

  • Auto & Recht

  • mad.de
  • 1468 Aufrufe 2 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Abgas-Skandal: Gericht lässt Musterfeststellungsklage gegen VW zu

    Hunderttausende Dieselfahrer klagen gegen VW. Das Oberlandesgericht Braunschweig beginnt nun den Prozess darüber.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die Musterklage Hunderttausender Verbraucher gegen den VW-Konzern wegen manipulierter Abgaswerte von Dieselautos angenommen. "Der Senat hält die Musterfeststellungsklage für zulässig", sagte der Vorsitzende Richter Michael Neef am Montag zum Auftakt des Verfahrens.

    Vor dem OLG stehen sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber. Der vzbv klagt stellvertretend für rund 470.000 Dieselbesitzer, die sich von VW wegen zu hohen Schafstoffausstoßes ihrer Fahrzeuge getäuscht sehen und deshalb Schadenersatz verlangen. Die zweite mündliche Verhandlung ist für den 18. November 2019 anberaumt.


    Quelle: Abgas-Skandal: Gericht lässt Musterfeststellungsklage gegen VW zu | heise online
  • VW-Musterklage: Betroffene können noch beitreten

    Zwei Wochen vor Beginn des Musterfeststellungsprozesses gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über das Verfahren informiert. Rund 430.000 Dieselfahrer haben sich der Klage angeschlossen, die der vzbv am 1. November 2018 in Kooperation mit dem ADAC eingereicht hat. Die VW-Kunden wollen auf diesem Wege gerichtlich klären lassen, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat und sie deshalb wegen der im Dieselskandal manipulierten Abgassysteme ihrer Autos indirekt Anspruch auf Schadenersatz haben. "Unserer Meinung nach hat VW betrogen und muss deshalb zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Verbandschef Klaus Müller.

    Betroffene sollen Teilnahme an Klage genau prüfen
    Betroffene Dieselfahrer können der Musterfeststellungsklage noch bis Ende der Woche beitreten. Müller rief allerdings dazu auf, genau zu prüfen, ob tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das anstehende Verfahren umfasse nur Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda und VW mit Dieselmotoren des Typs EA 189, betonte er. Außerdem müssten die Autos nach dem 1. November 2008 gekauft worden sein. Wer sich falsch ins Klageregister eintrage und den Prozess abwarte, riskiere, dass sein Fall verjähre. Dieselfahrern mit Rechtschutzversicherung empfehlen die Verbraucherzentralen den Weg der Einzelklage. "Die Musterfeststellungsklage ist ein Angebot an diejenigen Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben und die Risiken durch individuelle Klagen vermeiden wollen", sagte Müller. Die Verbraucherzentralen ziehen stellvertretend für die Betroffenen vor Gericht und tragen auch das Prozesskosten-Risiko.

    Verbraucherschützer an Vergleich interessiert
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband deutete vor Beginn der Sammelklage Kompromissbereitschaft an. Man könne sich Vergleichsverhandlungen gut vorstellen und habe entsprechende Signale ausgesendet, sagte Verbandschef Klaus Müller. Aber dazu müsste es natürlich ein attraktives Angebot von Volkswagen geben. Wie das konkret aussehen könnte, sagte Müller nicht. VW dagegen hat bislang kein Interesse an einem Vergleich durchblicken lassen und eine solche Möglichkeit wegen der vielen unterschiedlichen Fallkonstellationen als kaum vorstellbar bezeichnet.

    Langer Weg bis zum Schadenersatz
    Die mündliche Anhörung in dem Mammutverfahren beginnt am 30. September. Der zweite Termin ist für den 18. November geplant. Experten erwarten, dass der Prozess inklusive einer nächsten Runde am Bundesgerichtshof vier bis fünf Jahre dauern dürfte. Bei dem Verfahren geht es nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Den Kunden wird kein individueller Anspruch auf Schadenersatz oder eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags zugesprochen. Stattdessen müssen sie mit dem Musterurteil in der Tasche selbst noch einmal vor Gericht ziehen, um ihre individuelle Schadenssumme einzuklagen.

    Quelle: VW-Musterklage: Betroffene können noch beitreten | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Studio Braunschweig