Technische Dienstleister wie Apple müssen künftig ihre Datenschnittstelle zu Zahlungsservices öffnen, hat das Parlament beschlossen.
Der Bundestag drängt auf mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten wie Mobile Payment. Laut einem am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedeten Gesetzentwurf soll ein Unternehmen, das durch technische Infrastrukturleistungen zum "Erbringen von Zahlungsdiensten" oder "dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts" im Inland beiträgt, auf Anfrage etwa einer Bank sowie anderer Finanzinstitute verpflichtet werden, seine einschlägigen Services "gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen".
Die Offerte muss laut dem Beschluss so ausgestaltet sein, dass die anfragende Firma ihre eigenen Dienste "ungehindert erbringen oder betreiben kann". Ausgenommen werden Unternehmen, deren technische Infrastrukturleistungen von weniger als zehn Zahlungsdienstleistern oder E-Geld-Emittenten in Anspruch genommen werden oder die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.
Lex Apple Pay
Schwarz-Rot hat diese Reform des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über einen kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag aus dem Finanzausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für verschärfte Geldwäscheauflagen angestoßen. Sie zielt erkennbar vor allem auf Apple Pay. Dabei handelt es sich um den derzeit einzigen kontaktlosen Bezahldienst, den der kalifornische Konzern auf dem iPhone zulässt. Andere Finanzdienstleister erhalten keinen Zugriff auf den im iPhone verbauten NFC-Chip, über den drahtlos Transaktionsdaten direkt am Kassenterminal übertragen werden können.
Auch andere einschlägige App-Anbieter würden die NFC-Schnittstelle von Apple gerne nutzen. Die deutschen Sparkassen fordern schon seit Jahren, sie für Dritte zu öffnen, wie dies Google bei Android-Smartphones bereits vorgemacht hat. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat Apple Pay daher bereits in den Blick genommen. Zuletzt entschied sich der Bankenverbund mehr oder weniger notgedrungen dafür, selbst bei Apple Pay mitzumachen und die Konditionen der Kalifornier zu akzeptieren.
Apple versuchte angesichts des Änderungsantrags der Koalition rasch und massiv gegenzusteuern. Zunächst hätten sich Lobbyisten des Konzerns im Kanzleramt beschwert, war im Parlament zu hören. Sogar US-Botschafter Richard Grenell soll sich eingeschaltet haben, was vielen Abgeordneten übel aufstieß.
Mittlerweile erklärte der Konzern: "Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde." Man befürchte, dass der Entwurf "die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte". Man habe "mit Tausenden Banken auf der Welt intensiv zusammengearbeitet, um Apple Pay zu dem reibungslosen und bequemen Zahlungs- und Wallet-System zu machen, das unsere Kunden von uns erwarten".
Die AfD war bei der abschließenden Lesung gegen das Paket. FDP, Linke und Grüne enthielten sich. Die Volksvertreter haben noch eine Hintertür für Apple offen gelassen, auf die sich das Unternehmen berufen dürfte. So werden IT-Dienstleister ausnahmsweise auch dann nicht verpflichtet, "wenn sachlich gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung der Zurverfügungstellung" von Diensten vorliegen. Dies sei etwa der Fall, wenn "die Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen" gefährdet werde. Was genau darunter zu verstehen ist, dürfte wohl erst gerichtlich geklärt werden können.
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Den Kern der Gesetzesinitiative, mit dem die 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in nationales Recht umgesetzt werden soll, ließen die Abgeordneten unverändert. Anbieter elektronischer Geldbörsen, die Umsätze mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Facebooks geplanter Libra machen, müssen demnach ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt damit, etwa die Identität der Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.
Den Kreis der von den Bestimmungen Betroffenen hat das Parlament erweitert auf Anbieter, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Voraussetzung dafür ist, dass die Dienste dazu dienen, einschlägige Tokens für Dritte "zu halten, zu speichern und zu übertragen". Außen vor bleiben nach Protesten von Startups Finanzdienstleister, "die außer dem Kryptoverwahrgeschäft" keine weiteren einschlägigen Services erbringen und so keinen direkten Endkundenkontakt haben.
Zudem soll die von Datenschützern bereits als zu mächtig kritisierte Kontrolleinheit in Form der Financial Intelligence Unit (FIU) einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände erhalten und so "noch schlagkräftiger werden". Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Kritik an Apples Lobbyismus
Der Digitalexperte der SPD-Fraktion, Jens Zimmermann, wertete den Beschluss als "Wegweiser für die Regulierung digitaler Infrastrukturen" und sprach von einem "guten Tag für das Parlament". Unternehmen könnten nicht einfach mit Nacht-und-Nebel-Anrufen Gesetzesinitiativen verhindern. In der analogen Welt werde auch nicht hinterfragt, "ob das Schienen- und Stromnetz für alle zugänglich sein soll". Selbstverständlich müssten alle Wettbewerber Zugriff auf zentrale Infrastrukturen haben.
Der Bundestag schaffe Waffengleichheit zwischen Internetkonzernen aus den USA und China sowie deutschen Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern, betonte Sepp Müller (CDU). Er beklagte, dass Parlamentarier noch kurz vor Schluss "belästigt" worden seien "von Heerschaaren von Rechtsanwälten" im Auftrag von Apple, um den Punkt noch von der Tagesordnung herunterzunehmen.
Es werde massiv an den Freiheitrechten in diesem Land gesägt. Florian Toncar bezeichnete für die FDP die skizzierte Registrierungspflicht und das "Anlegen einer neuen Datei" als unverhältnismäßig. Der Linke Fabio De Maso lobte, dass nun eine Aufsicht über das "Darknet" der Finanzen in Form von Kryptowährungen erfolgen solle. Nötig sei aber ein echtes "Finanz-FBI" in Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche. Die neuen Datenzugriffbefugnisse für die FIU "bergen enorme Sicherheitsrisiken", warnte die Grüne Irene Mihalic. Stefan Keuter (AfD) schlug die Alarmglocke angesichts einer drohenden "Vollkontrolle des Bürgers".
Der IT-Verband Bitkom, bei dem Apple an Bord ist, gab zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf im Hauruck-Verfahren tief in Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle eingreife. Deutschland beschreite damit einen Sonderweg.
Quelle: Lex Apple Pay: Bundestag bestimmt offene Schnittstellen für Bezahldienste | heise online
Der Bundestag drängt auf mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten wie Mobile Payment. Laut einem am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedeten Gesetzentwurf soll ein Unternehmen, das durch technische Infrastrukturleistungen zum "Erbringen von Zahlungsdiensten" oder "dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts" im Inland beiträgt, auf Anfrage etwa einer Bank sowie anderer Finanzinstitute verpflichtet werden, seine einschlägigen Services "gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen".
Die Offerte muss laut dem Beschluss so ausgestaltet sein, dass die anfragende Firma ihre eigenen Dienste "ungehindert erbringen oder betreiben kann". Ausgenommen werden Unternehmen, deren technische Infrastrukturleistungen von weniger als zehn Zahlungsdienstleistern oder E-Geld-Emittenten in Anspruch genommen werden oder die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer haben.
Lex Apple Pay
Schwarz-Rot hat diese Reform des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über einen kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag aus dem Finanzausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für verschärfte Geldwäscheauflagen angestoßen. Sie zielt erkennbar vor allem auf Apple Pay. Dabei handelt es sich um den derzeit einzigen kontaktlosen Bezahldienst, den der kalifornische Konzern auf dem iPhone zulässt. Andere Finanzdienstleister erhalten keinen Zugriff auf den im iPhone verbauten NFC-Chip, über den drahtlos Transaktionsdaten direkt am Kassenterminal übertragen werden können.
Auch andere einschlägige App-Anbieter würden die NFC-Schnittstelle von Apple gerne nutzen. Die deutschen Sparkassen fordern schon seit Jahren, sie für Dritte zu öffnen, wie dies Google bei Android-Smartphones bereits vorgemacht hat. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat Apple Pay daher bereits in den Blick genommen. Zuletzt entschied sich der Bankenverbund mehr oder weniger notgedrungen dafür, selbst bei Apple Pay mitzumachen und die Konditionen der Kalifornier zu akzeptieren.
Apple versuchte angesichts des Änderungsantrags der Koalition rasch und massiv gegenzusteuern. Zunächst hätten sich Lobbyisten des Konzerns im Kanzleramt beschwert, war im Parlament zu hören. Sogar US-Botschafter Richard Grenell soll sich eingeschaltet haben, was vielen Abgeordneten übel aufstieß.
Mittlerweile erklärte der Konzern: "Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde." Man befürchte, dass der Entwurf "die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte". Man habe "mit Tausenden Banken auf der Welt intensiv zusammengearbeitet, um Apple Pay zu dem reibungslosen und bequemen Zahlungs- und Wallet-System zu machen, das unsere Kunden von uns erwarten".
Die AfD war bei der abschließenden Lesung gegen das Paket. FDP, Linke und Grüne enthielten sich. Die Volksvertreter haben noch eine Hintertür für Apple offen gelassen, auf die sich das Unternehmen berufen dürfte. So werden IT-Dienstleister ausnahmsweise auch dann nicht verpflichtet, "wenn sachlich gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung der Zurverfügungstellung" von Diensten vorliegen. Dies sei etwa der Fall, wenn "die Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen" gefährdet werde. Was genau darunter zu verstehen ist, dürfte wohl erst gerichtlich geklärt werden können.
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Den Kern der Gesetzesinitiative, mit dem die 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in nationales Recht umgesetzt werden soll, ließen die Abgeordneten unverändert. Anbieter elektronischer Geldbörsen, die Umsätze mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Facebooks geplanter Libra machen, müssen demnach ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt damit, etwa die Identität der Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.
Den Kreis der von den Bestimmungen Betroffenen hat das Parlament erweitert auf Anbieter, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Voraussetzung dafür ist, dass die Dienste dazu dienen, einschlägige Tokens für Dritte "zu halten, zu speichern und zu übertragen". Außen vor bleiben nach Protesten von Startups Finanzdienstleister, "die außer dem Kryptoverwahrgeschäft" keine weiteren einschlägigen Services erbringen und so keinen direkten Endkundenkontakt haben.
Zudem soll die von Datenschützern bereits als zu mächtig kritisierte Kontrolleinheit in Form der Financial Intelligence Unit (FIU) einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände erhalten und so "noch schlagkräftiger werden". Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Kritik an Apples Lobbyismus
Der Digitalexperte der SPD-Fraktion, Jens Zimmermann, wertete den Beschluss als "Wegweiser für die Regulierung digitaler Infrastrukturen" und sprach von einem "guten Tag für das Parlament". Unternehmen könnten nicht einfach mit Nacht-und-Nebel-Anrufen Gesetzesinitiativen verhindern. In der analogen Welt werde auch nicht hinterfragt, "ob das Schienen- und Stromnetz für alle zugänglich sein soll". Selbstverständlich müssten alle Wettbewerber Zugriff auf zentrale Infrastrukturen haben.
Der Bundestag schaffe Waffengleichheit zwischen Internetkonzernen aus den USA und China sowie deutschen Sparkassen und anderen Finanzdienstleistern, betonte Sepp Müller (CDU). Er beklagte, dass Parlamentarier noch kurz vor Schluss "belästigt" worden seien "von Heerschaaren von Rechtsanwälten" im Auftrag von Apple, um den Punkt noch von der Tagesordnung herunterzunehmen.
Es werde massiv an den Freiheitrechten in diesem Land gesägt. Florian Toncar bezeichnete für die FDP die skizzierte Registrierungspflicht und das "Anlegen einer neuen Datei" als unverhältnismäßig. Der Linke Fabio De Maso lobte, dass nun eine Aufsicht über das "Darknet" der Finanzen in Form von Kryptowährungen erfolgen solle. Nötig sei aber ein echtes "Finanz-FBI" in Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche. Die neuen Datenzugriffbefugnisse für die FIU "bergen enorme Sicherheitsrisiken", warnte die Grüne Irene Mihalic. Stefan Keuter (AfD) schlug die Alarmglocke angesichts einer drohenden "Vollkontrolle des Bürgers".
Der IT-Verband Bitkom, bei dem Apple an Bord ist, gab zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf im Hauruck-Verfahren tief in Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle eingreife. Deutschland beschreite damit einen Sonderweg.
Quelle: Lex Apple Pay: Bundestag bestimmt offene Schnittstellen für Bezahldienste | heise online