In Deutschland gibt es nun die erste Bank, die Negativzinsen verlangt, sobald der erste Cent auf einem Konto landet. Neu sind Negativzinsen für Guthaben nicht, sie gelten bisher aber nur bei einigen Banken ab einer deutlich höheren Summe. Die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck verlangt aber seit dem 1. Oktober 2019 bei Kontoeröffnungen eines VR-Flex Tagesgeldkontos ein sogenanntes "Verwahrentgelt" in Höhe von -0,5 Prozent ab 0,01 Euro auf dem neuen Konto. Für Bestandskonten gilt die Gebühr allerdings derzeit noch nicht.
Gegenüber der Nachrichtenagentur DPA begründete Robert Fedinger, der Vorstand der Bank, die Einführung der Strafzinsen damit, dass Geschäftsbanken einen Strafzins von 0,5 Prozent an die Europäische Zentralbank (EZB) zahlen müssen, wenn sie dort kurzfristig Geld parken müssen. "Wir wollen unsere langjährigen Kunden schützen, solange dies möglich ist", fügte Fedinger hinzu.
Das Preisvergleichsportal Verivox spricht bei der Entwicklung von einem "Tabubruch". Experten befürchten, dass immer mehr Banken ebenfalls Strafzinsen ab dem ersten Cent bei den Konten der Privatkunden einführen könnten. Das Finanzportal Biallo.de hatte erst kürzlich gemeldet, dass mittlerweile von 1.300 überprüften Banken und Sparkassen, insgesamt 141 Banken solche Negativzinsen als "Verwahrentgelt" verlangen, davon 50 Institute im Privatkundenbereich.
Bisher waren aber besonders vermögende Kunden mit Guthaben von 100.000 Euro und deutlich mehr Geld betroffen. Am 18. September war allerdings eine neue Regelung der EZB in Kraft getreten, durch die die Strafzinsen für bei der EZB geparktes Geld auf -0,5 Prozent erhöht worden waren. Später räumte die EZB den Banken aber auch Freibeträge ein. Dennoch könnten nun immer mehr Banken versuchen, die Kosten für die Strafzinsen an ihre Kunden weiterzugeben.
Quelle: Erste Bank fordert Strafzinsen ab 1. Cent auf dem Konto - PC-WELT