Gericht untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon.de

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  • Gericht untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon.de

    Amazon wollte an 2 Adventsonntagen Arbeiter beschäftigen dürfen, um schneller liefern zu können. Das ist unzulässig, zumal der Zeitdruck selbst verursacht ist.

    Das zur Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler Amazon rechtfertigt laut einem Urteil keine Sonntagsarbeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem Grundsatzbeschluss entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt (Az.: 4 A 738/18).

    Amazon hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf um Genehmigung für den Einsatz von 800 Personen im Logistikzentrum Rheinberg an zwei Adventssonntagen angesucht. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ihm ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Laut dem Gericht hat Amazon auch für seine zehn anderen deutschen Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt.

    Selbst schuld, kein Mitleid
    Dagegen hat die Gewerkschaft Verdi hatte geklagt und sich nun in Münster durchgesetzt. Das dortige OVG schloss sich der Argumentation Amazons nicht an und verwies auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag. Ausnahmen seien nur möglich, wenn "besondere Verhältnisse von Außen" vorliegen. Die sah die 4. Kammer des OVG aber nicht gegeben.

    Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen warf Amazon in seiner mündlichen Urteilsbegründung am Abend vor, das Geschäft kurz vor Weihnachten 2015 sogar noch befeuert zu haben. Neben dem Express-Versand seien neu Lieferungen am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. "Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt", sagte der Richter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für zulässig erklärt.

    Quelle: Gericht untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon.de | heise online


    Update 28.12.2020:

    Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Sonntagsarbeit bei Amazon

    Ein Streit zwischen dem Online-Händler Amazon und der Gewerkschaft Verdi um eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit geht in eine neue Runde.

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am 27. Januar (11.30 Uhr) mit einem Streit zwischen dem Versandhändler Amazon und der Gewerkschaft Verdi. Dabei geht es um die Ausnahmegenehmigung von Sonntagsarbeit in der Vorweihnachtszeit. Die hatte das Unternehmen 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Logistikzentrum in Rheinberg gestellt. An zwei Sonntagen sollten jeweils 800 Arbeiter eingesetzt werden, um das massiv ansteigende Geschäft in der Weihnachtszeit bewältigen zu können.

    Im Dezember 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster das Urteil aus erster Instanz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, dass die vermehrt anfallende Arbeit in der Vorweihnachtszeit keine Sonntagsarbeit rechtfertige. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zu. Das Land NRW und eine Amazon-Tochter nutzten das Rechtsmittel.

    Lieferengpässe versus Arbeitsschutz
    Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Bundesweit hatte Amazon laut OVG für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt.

    Die Gewerkschaft Verdi klagte gegen das Gesuch und bekam Recht: Das OVG verwies in seinem Urteil auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag und warf Amazon vor, das Geschäft vor Weihnachten 2015 mit Marketingmaßnahmen noch befeuert zu haben. Amazon habe neben dem Express-Versand zusätzlich Lieferungen am gleichen Tag beworben. Damit seien Lieferengpässe verstärkt worden. Ausnahmen seien nur möglich, wenn „besondere Verhältnisse von Außen“ vorliegen.

    Quelle: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Sonntagsarbeit bei Amazon | heise online


    Update 28.01.2021:

    Amazon darf in der Weihnachtszeit nicht sonntags arbeiten lassen

    Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Vorinstanz in ihrem Urteil, dass Amazon den Bedarf an zusätzlichen Arbeitsschichten selbst geschaffen habe.

    Amazon darf an Sonntagen in der Weihnachtszeit nicht arbeiten lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster bestätigt.

    Amazon hatte 2015 für mehrere seiner Logistikzentren Sonntagsarbeit im Advent beantragt, weil es im Weihnachtsgeschäft mehr Bestellungen gebe. In dem Fall, der jetzt das Bundesgericht beschäftigte, ging es um 800 Beschäftigte im Versandlager in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen, die am 3. und 4. Advent 2015 arbeiten dürfen sollten. Andernfalls könnten womöglich ungefähr 500.000 Bestellungen bis Weihnachten nicht bearbeitet werden. Das Land hatte die Arbeit an zwei Sonntagen genehmigt. Dagegen hatte Verdi geklagt. Die Gewerkschaft kämpft für den Erhalt des vom Grundgesetz besonders geschützten arbeitsfreien Sonntags.

    Amazon hat selbst für Bedarf an Sonntagsarbeit gesorgt
    Arbeit kann laut Arbeitszeitgesetz nur dann ausnahmsweise an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr bewilligt werden, wenn "besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens" dies erfordern. "Besondere Verhältnisse sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein", entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: BVerwG 8 C 3.20)

    Genau das sei bei Amazon aber der Fall gewesen. Das OVG in Münster hatte festgestellt, dass der Versandhändler die Bestellungen mit kurzfristigen Lieferversprechen ("Same Day Delivery") selbst angekurbelt hatte. Damit hätten nicht "besondere Verhältnisse von außen" auf das Unternehmen eingewirkt. Auf dieser Linie argumentierte nun auch das Gericht in Leipzig.

    Quelle: Amazon darf in der Weihnachtszeit nicht sonntags arbeiten lassen | heise online

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