Krebsvorsorge, Fett-Op, Zähne, Apps: Alles was sich 2020 beim Arzt ändert

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  • Krebsvorsorge, Fett-Op, Zähne, Apps: Alles was sich 2020 beim Arzt ändert

    Das neue Jahr ist mit vielen Änderungen gestartet. Für Autofahrer gibt es höhere Bußgelder und Verbraucher müssen sich auf höhere Gas- und Strompreise einstellen. Für Patienten wiederum gibt es viele gute Nachrichten. CHIP fasst zusammen, was sich 2020 ändert.

    Die wichtige Änderung betrifft die Masern-Impflicht für Kinder in Kindertagesstäten (Kita) und Schulen. Sie gilt bundesweit ab März 2020. Bevor ihre Kinder eingeschult oder eine Kita besuchen dürfen, müssen Eltern nachweisen, dass eine Impfung gegen Masern vorliegt. Die Änderung betrifft auch Mitarbeiter. Wer sich nicht an das neue Gesetz hält, muss mit saftigen Strafen rechnen. Über 2000 Euro drohen im Extremfall.
    Kinder, die bereits eine Schule oder Kita besuchen, müssen bis spätestens Januar 2021 die Masern-Impfung nachweisen. Wer sich nicht daran hält, soll bei Verstoß Strafe zahlen.

    Die Impfung muss im Impfpass oder im gelben Kinderuntersuchungsheft vermerkt werden.

    Änderungen bei der Krebsvorsorge
    Ab 2020 gelten kleine Änderungen bei der Vorsorge von Gebärmutterkrebs. Weiterhin können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren einmal im Jahr einen sogenannten Pap-Test beim Arzt machen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernehmen. Beim Pap-Test wird ein Abstrich genommen und auf neue Zellen hin untersucht.

    Neu ist, dass Frauen ab 35 Jahren fortan ein kombiniertes Screening erstattet bekommen. Patientinnen können diese Untersuchung einmal alle drei Jahre gratis durchführen. Das kombinierte Screening besteht aus Pap-Test und einem HPN-Test. Dabei prüft der Arzt, ob sich eine Frau mit sogenannten Papillomviren infiziert hat. Gibt es kleine Auffälligen kann der Test gratis innerhalb von 24 Monaten wiederholt werden.

    Wichtig! Frauen zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle fünf Jahre eine Einladung von der Krankenkasse zum Krebsfrüherkennungsprogramm. Ist das bisher nicht der Fall gewesen, sollten sich Patienten umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

    Auch beim Thema Brustkrebs gibt es eine wichtige Änderung. Fortan können Frauen, die unter Brustkrebs im Frühstadium leiden, einen Genexpressionstest erstattet bekommen. Diesen Test mussten Patientinnen bisher selbst bezahlen. Er ist besonders wichtig, da er in unklaren Fällen ermitteln kann, ob eine Chemotherapie sinnvoll ist – oder eben nicht. Frauen, die in der Vergangenheit diesen Test durchgeführt haben, konnten auf eine belastendende Chemotherapie mit schweren Nebenwirkungen verzichten.

    Beim Genexpressionstest wird eine Gewebeprobe des Tumors ins Labor geschickt. Die Forscher analysieren dabei die Aktivität der Krebszellen. Laut dem Branchendienst "Ärztezeitung" wird nur bei 40 Prozent der jährlich 72.000 diagnostizierten Brustkrebspatientinnen eine Chemotherapie eindeutig indiziert.

    Höherer Zuschuss bei Zahnersatz
    Wer regelmäßig den Zahnarzt besucht und brav sein Bonusheft führt, der bekommt ab Oktober einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz. Die Krankenkasse zahlt dann stolze 60 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen. Bisher gab es nur 50 Prozent.

    Wer fünf Jahre eine regelmäßige Vorsorge im Bonusheft nachweisen kann, bekommt 70 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss erstattet. Bei einem zehnjährigen Nachweis gibt es 75 Prozent. Nähere Details erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Grundsätzlich gilt: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Krankenkasse an einem Bonusprogramm teilnimmt.

    Die Krankenkasse zahlt: Gesundheits-Apps auf Rezept
    Ärzte und Psychotherapeuten dürfen ausgewählte Gesundheitsapps auf Rezept verordnen. Hierzu zählen zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder mit denen sich Blutzuckerwerte dokumentieren lassen.

    Voraussetzung aber ist, dass die Anwendung ihre Prüfung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Funktionalität bestanden hat und in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurde.

    Die Kassen tragen dann in einer einjährigen Testphase die Kosten der App. Die App-Anbieter müssen in dieser Zeit nachweisen, dass ihre Software bei einer besseren medizinischen Versorgung hilft.

    Ausbau der Servicestellen für Facharzttermine
    116 117 - unter dieser bundesweiten Nummer des ärztlichen Notdienstes erreicht man ab 2020 rund um die Uhr auch die so genannten Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die telefonisch Termine bei Fachärzten binnen vier Wochen vermitteln sollen.

    Um den Dienst nutzen zu können, brauchen Patienten eine Überweisung für den Facharzt. Diese stellt in der Regel der Hausarzt oder ein Allgemeinmediziner aus.

    Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet
    Laut Angehörigen-Entlastungs-Gesetz müssen sich die Kinder von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege beteiligen.

    Bisher mussten Kinder zu den Heimkosten für ihre Eltern mit beitragen, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 Euro netto im Jahr verdienten.

    Krankenkasse zahlt Fett-OP – in einem bestimmten Fall
    Leiden Patienten an einem schweren Lipödem, übernimmt die Krankenkasse nun die Kosten für die Fettabsaugung. Bei einem Lipödem handelt es sich um eine Störung der Fettverteilung. Hüften und Beine von Frauen sind dann in der Regel in einem unproportionalen Verhältnis zueinander.

    Die Krankenkasse zahlt allerdings nur, wenn bereits andere Therapiemaßnahmen gescheitert sind und die Patientin das dritte – und finale – Stadium eines Lipödems erreicht hat.

    Quelle: Krebsvorsorge, Fett-Op, Zähne, Apps: Alles was sich 2020 beim Arzt ändert - CHIP