Bericht: Illegale Abschaltvorrichtung auch im VW Golf VII mit Euro 6

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  • Bericht: Illegale Abschaltvorrichtung auch im VW Golf VII mit Euro 6

    Die Tagesschau berichtet, dass Volkswagen auch im Golf 7 mit modernen Euro-6-Dieselmotoren eine Abschalteinrichtung eingebaut habe. VW hält das für legal, ein deutsches Gericht entschied jedoch anders.

    Die Tagesschau berichtet nach Recherchen des SWR, dass Volkswagen auch im Golf VII (aktuell ist seit Dezember 2019 der Golf VIII) mit modernen Dieselmotoren eine Abschalteinrichtung eingebaut habe. Obwohl die neueren Modelle dieser Golf-Generation nicht mehr mit dem Skandalmotor EA189, sondern mit dem moderneren EA288 ausgestattet sind. Dieser EA288-Dieselmotor erfüllt die Einstufung mit Euro 6 und sollte eigentlich sauber sein.

    Relativ moderner Golf besitzt Abschalteinrichtung und Zykluserkennung
    Volkswagen habe laut der Tagesschau bereits Ende 2018 vor Gericht zugegeben, dass beim VW Golf 7 TDI (Euro 6) mit dem Motor EA 288 eine Abschalteinrichtung eingebaut sei. VW räumte außerdem ein, dass der Golf erkennen könne, ob er sich gerade auf dem Prüfstand befinde ("Zykluserkennung").

    VW hält dies für legal, weil die vom Skandalmotor EA189 bekannte „Umschaltlogik“ (O-Ton VW) in den EA288-Fahrzeugen nicht zum Einsatz komme. Zudem sei laut VW eine Abschalteinrichtung per se nicht unzulässig. Außerdem sei es laut VW unerheblich, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr die Grenzwerte einhalte oder nicht. Es zähle nur das Testergebnis auf dem Prüfstand. "Nach der für das streitgegenständliche Fahrzeug geltenden Rechtslage existieren keine Emissionsgrenzwerte für den realen Straßenbetrieb", schreibt VW.

    Laut Tagesschau habe VW aber noch im September 2019 bestritten, dass in Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 nach dem heute gültigen Abgasstandard EU 6 in EU 28 überhaupt eine Zykluserkennung verbaut sei. Wobei man die damalige Antwort von VW aber durchaus so interpretieren kann, dass VW lediglich bestritt, dass die Zykluserkennung illegal sei. VW aber nicht generell das Vorhandensein einer Zykluserkennung bestritt.

    Duisburger Landgericht entscheidet bereits 2018 gegen VW
    Das Landgericht Duisburg entschied aber bereits Ende 2018 gegen VW und sprach dem Besitzer des betroffenen VW Golf die Erstattung des Kaufpreises zu. Das Urteil wurde bis jetzt nicht veröffentlicht. Laut Tagesschau sind die Duisburger Richter der Meinung, dass der Golf „nur durch den Einsatz von manipulierter Software die Grenzwerte einhalte. Das habe VW vor Gericht auch nicht bestritten. Das Fahrzeug sei mit einer Software ausgerüstet, die auf dem Prüfstand Schadstoffwerte suggerierte, die im alltäglichen Betrieb tatsächlich nicht erreichbar waren". Und weiter: „Nur dadurch habe man die Grenzwerte der Euro-6-Norm eingehalten“. VW habe den Richtern zufolge "vorsätzlich" und "sittenwidrig" gehandelt und müsse dem Kläger den Kaufpreis ersetzen.

    VW legte gegen das Duisburger Urteil Berufung ein. Das Berufungsverfahren sollte laut dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf Ende November 2019 stattfinden, wie die Tagesschau schreibt. Der Termin sei aber "aus unbekannten Gründen" verschoben worden. Die Tagesschau vermutet, dass sich VW mit dem Kläger auf einen Vergleich geeinigt und das Fahrzeug zurückgekauft habe. VW habe laut Tagesschau „bereits mehrfach solche Vergleiche angeboten - jeweils kurz vor einem drohenden Urteil durch ein Oberlandesgericht.“

    Aktuell klagen laut VW mehr als 650 Besitzer von Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 gegen den Konzern und fordern Schadenersatz oder die Rücknahme des Fahrzeugs. Rund 100 dieser Klagen sind in zweiter Instanz.

    Der Dieselmotor EA 288 ist in Fahrzeugen der Volkswagengruppe (VW, Audi, Seat, Skoda) weit verbreitet und der Nachfolger des Skandalmotors EA 189, in dem das Defeat Device/illegale Abschaltvorrichtung 2015 entdeckt wurde.

    Stellungnahme von VW
    Wir baten VW um eine Stellungnahme zu dem Bericht der Tagesschau. Diese geben wir hier in vollem Wortlaut wieder:

    "Aus Sicht von Volkswagen ist das Urteil des LG Duisburg vom 30. Oktober 2018 (Az. 1 O 231/18) falsch. Es ist zudem das einzige klagestattgebende Urteil in Bezug auf EA288-Fahrzeuge.

    Zum heutigen Tag liegen rund 650 Klagen zu Fahrzeugen mit EA 288-Motor vor. Hiervon sind rund 100 in zweiter Instanz. In erster Instanz liegen uns über 200 Klageabweisungen vor. Dies entspricht einer Quote von über 99 Prozent.

    Erst jüngst äußerte sich das OLG Braunschweig wie folgt (Beschluss vom 4. November 2019, Az. 7 U 363/18): „Danach verbleibt allein der vom Kläger geäußerte generelle Verdacht gegen Fahrzeuge mit Motoren der Baureihe EA288 ohne tatsächliche Anhaltspunkte. Das genügt jedoch als Tatsachenvortrag für das Vorliegen einer schädigenden Handlung i.S.d. §§ 823 Abs. 2, 826 BGB nicht.“

    Das OLG Oldenburg führte ebenfalls vor kurzem aus (Beschluss vom 11. Oktober 2019, Az. 6 U 240/19): „Vor diesem Hintergrund ist die bloße Behauptung der Klägerin, in dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut, willkürlich und daher unsubstantiiert.“

    Zum Urteil selbst:
    • Das Gericht ging irrtümlich davon aus, dass in dem streitgegenständlichen EA288-Fahrzeug die aus den EA189-Verfahren bekannte Umschaltlogik verwendet wird. Dass die EA189-Umschaltlogik in den EA288-Fahrzeugen nicht zum Einsatz kommt, hat jedoch u.a. die Untersuchungskommission Volkswagen in ihren Messungen ausdrücklich bestätigt. Folgerichtig hat das KBA auch keinen amtlichen Rückruf wegen des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Bezug auf Fahrzeuge mit einem EA 288-Motor angeordnet.

    • Weiter stützte das Gericht seine Entscheidung unzutreffend darauf, dass das Fahrzeug Grenzwerte im realen Straßenbetrieb überschreite. Nach der für das streitgegenständliche Fahrzeug geltenden Rechtslage existieren jedoch keine Emissionsgrenzwerte für den realen Straßenbetrieb.

    • Schließlich ging das Gericht auch unzutreffend davon aus, dass das Vorliegen einer Abschalteinrichtung per se unzulässig sei. Dass diese Annahme nicht zutreffend ist, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007." Zitat von VW Ende

    Quelle: Bericht: Illegale Abschaltvorrichtung auch im VW Golf VII mit Euro 6 - PC-WELT