Gebrauchte Fritzboxen: AVM untersagt Verkauf geflashter Provider-Router
Wer eine gebrauchte Fritzbox aus dem Handel kaufen will, muss aufpassen. AVM untersagt einem Händler gerichtlich, wiederaufbereitete Fritzboxen zu verkaufen.
Ein Online-Händler vertreibt gebrauchte AVM-Router – der Hersteller hat etwas dagegen und leitete erfolgreich rechtliche Schritte ein. Konkret hatte der Online-Händler Carlo Faber die Fritzbox 6490 Cable im Angebot seines Online-Shops Woog Media. Es handelt sich laut einem Bericht der c‘t um Provider-Geräte, die per Firmware-Update wiederaufbereitet wurden und Geräte aus dem freien Handel entsprechen. Dabei handelt es sich laut AVM jedoch um „nicht zulässige Produktveränderungen“.
Sollte AVM daran festhalten, müssten laut Geschäftsführer Faber 20.000 Fritzboxen entsorgt werden – das würde zudem das Geschäftsmodell gefährden und das Unternehmen sowie sechs Angestellte in ihrer Existenz bedrohen. Faber möchte sich mit zwei Anwaltskanzleien wehren. In der Zwischenzeit finden sich auf dem besagten Shop keinerlei Fritzboxen oder andere AVM-Geräte mehr.
Faber hatte die Fritzboxen Ende 2019 bei verschiedenen Zwischenhändlern gekauft. Es handelt sich wohl u.a. um Geräte, die Unitymedia als weiße Sonderedition mit angepasster Firmware an Kunden verteilte. Faber und seine Mitarbeiter schnappten sich die Fritzboxen und spielten die Fritz-OS-Variante für Provider-unabhängige Geräte auf. Dazu gab es neutrale Verpackungen.
Mit einem Preis von durchschnittlich unter 70 Euro für eine Fritzbox 6490 Cable (sonst etwa: 150 Euro) schaffte es Faber, eine große Kundschaft anzulocken. Rund 10.000 Stück seien bereits verkauft worden, bis AVM Mitte Februar 2020 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkte. Besagte Fritzboxen zeigen laut c‘t (noch) keine Probleme, wenn Updates anstehen. Es sei aber denkbar, dass AVM die Geräte identifizieren könnte, um sie von Service-Angelegenheiten auszuklammern.
Beide Parteien streiten sich um das Anpassen der Firmware. Faber beruft sich auf ein BGH-Urteil aus den 1980er Jahren, wonach Software verändert werden darf, wenn ein Eingriff die Ware nicht beeinträchtigt. AVM beruft sich auf ein BGH-Urteil von 2004, wonach ein Handy-Hersteller anderen Unternehmen verbieten darf, eine SIM-Sperre zu entfernen. AVM warnt außerdem, dass inoffiziell installierte Firmware-Versionen Probleme bei künftigen Updates machen können.
Der Streit wird also weitergehen. Wir werden nach Möglichkeit weiter berichten. In der Zwischenzeit könnten angehende Router-Käufer - nicht nur - mit Kabelanschluss anstatt mit dem ehemaligen AVM-Flaggschiff womöglich mit einer kleineren oder neuen Variante glücklich werden. Tipps gibt es im Artikel von pc-magazin.de, der Ihnen beim Kauf der richtigen Fritzbox hilft.
Quelle: Gebrauchte Fritzboxen: AVM untersagt Verkauf geflashter Provider-Router - connect