Gebrauchte Fritzboxen: AVM untersagt Verkauf geflashter Provider-Router

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  • Gebrauchte Fritzboxen: AVM untersagt Verkauf geflashter Provider-Router

    Was passiert mit 20.000 Fritzboxen?
    Gebrauchte Fritzboxen: AVM untersagt Verkauf geflashter Provider-Router
    Wer eine gebrauchte Fritzbox aus dem Handel kaufen will, muss aufpassen. AVM untersagt einem Händler gerichtlich, wiederaufbereitete Fritzboxen zu verkaufen.

    Ein Online-Händler vertreibt gebrauchte AVM-Router – der Hersteller hat etwas dagegen und leitete erfolgreich rechtliche Schritte ein. Konkret hatte der Online-Händler Carlo Faber die Fritzbox 6490 Cable im Angebot seines Online-Shops Woog Media. Es handelt sich laut einem Bericht der c‘t um Provider-Geräte, die per Firmware-Update wiederaufbereitet wurden und Geräte aus dem freien Handel entsprechen. Dabei handelt es sich laut AVM jedoch um „nicht zulässige Produktveränderungen“.

    Sollte AVM daran festhalten, müssten laut Geschäftsführer Faber 20.000 Fritzboxen entsorgt werden – das würde zudem das Geschäftsmodell gefährden und das Unternehmen sowie sechs Angestellte in ihrer Existenz bedrohen. Faber möchte sich mit zwei Anwaltskanzleien wehren. In der Zwischenzeit finden sich auf dem besagten Shop keinerlei Fritzboxen oder andere AVM-Geräte mehr.

    Faber hatte die Fritzboxen Ende 2019 bei verschiedenen Zwischenhändlern gekauft. Es handelt sich wohl u.a. um Geräte, die Unitymedia als weiße Sonderedition mit angepasster Firmware an Kunden verteilte. Faber und seine Mitarbeiter schnappten sich die Fritzboxen und spielten die Fritz-OS-Variante für Provider-unabhängige Geräte auf. Dazu gab es neutrale Verpackungen.

    Mit einem Preis von durchschnittlich unter 70 Euro für eine Fritzbox 6490 Cable (sonst etwa: 150 Euro) schaffte es Faber, eine große Kundschaft anzulocken. Rund 10.000 Stück seien bereits verkauft worden, bis AVM Mitte Februar 2020 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkte. Besagte Fritzboxen zeigen laut c‘t (noch) keine Probleme, wenn Updates anstehen. Es sei aber denkbar, dass AVM die Geräte identifizieren könnte, um sie von Service-Angelegenheiten auszuklammern.

    Beide Parteien streiten sich um das Anpassen der Firmware. Faber beruft sich auf ein BGH-Urteil aus den 1980er Jahren, wonach Software verändert werden darf, wenn ein Eingriff die Ware nicht beeinträchtigt. AVM beruft sich auf ein BGH-Urteil von 2004, wonach ein Handy-Hersteller anderen Unternehmen verbieten darf, eine SIM-Sperre zu entfernen. AVM warnt außerdem, dass inoffiziell installierte Firmware-Versionen Probleme bei künftigen Updates machen können.

    Der Streit wird also weitergehen. Wir werden nach Möglichkeit weiter berichten. In der Zwischenzeit könnten angehende Router-Käufer - nicht nur - mit Kabelanschluss anstatt mit dem ehemaligen AVM-Flaggschiff womöglich mit einer kleineren oder neuen Variante glücklich werden. Tipps gibt es im Artikel von pc-magazin.de, der Ihnen beim Kauf der richtigen Fritzbox hilft.


    Quelle: Gebrauchte Fritzboxen: AVM untersagt Verkauf geflashter Provider-Router - connect
  • Urteil im Fritzbox-Streit: AVM gewinnt in erster Instanz

    AVM will verhindern, dass Fritzboxen aus Providerbeständen mit ausgetauschter Firmware verkauft werden. Ein Gericht gab dem Hersteller nun Recht.

    Der Routerhersteller AVM hat sich im Rechtsstreit mit dem Online-Händler Woog in erster Instanz durchgesetzt. Laut einem Urteil des Landgerichts München I darf Woog weiterhin keine gebrauchten Fritzboxen mit ausgetauschter Firmware anbieten. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung, die AVM bereits im Februar erwirkt hatte.

    "Verwendungszweck verändert"
    In dem Streit geht es um eine Sonderedition der Fritzbox 6490 Cable, die AVM dem Netzbetreiber Unitymedia geliefert hatte. Auf ihr läuft eine spezielle Firmware mit bestimmten Einschränkungen gegenüber der 6490 Cable aus dem freien Handel. Woog kaufte Zehntausende gebrauchte Unitymedia-Fritzboxen und ersetzte das eingeschränkte Betriebssystem durch das der Serienversion. Anschließend bot der Händler die wiederaufbereiteten Router vergleichsweise günstig zum Verkauf an.

    Nach der von AVM erwirkten Verfügung kam es im April zur Verhandlung in München. Laut dem am Donnerstag verkündeten Urteil hat Woog gegen AVMs Recht an der Marke "Fritzbox" verstoßen. Der Händler habe den "Verwendungszweck verändert, den die Markeninhaberin beim Inverkehrbringen dieser Geräte vorgesehen habe", heißt es in der Urteilsbegründung. "Nämlich dass diese nur einen eingeschränkten Leistungsumfang gegenüber den Serienmodellen haben sollten."

    Umweltschutz zählt nicht
    Woog will gegen das Urteil Berufung einlegen. Es stellten sich grundsätzliche Fragen, die vom Oberlandesgericht München beantwortet werden müssten, sagte ­Geschäftsführer Carlo Faber. Gegebenenfalls werde man anschließend vor den Bundesgerichtshof ziehen. Auch der Umweltschutz spreche dafür, "gebrauchte Router sinnvoll wieder zu verwerten, statt sie als Elektronikschrott zu entsorgen", betonte er.

    Aus Sicht der Münchner Richter spielt der Umweltschutz allerdings keine Rolle in dem Verfahren. Woog könne sich nicht auf die Vorschriften des Elektrogesetzes zur Abfallvermeidung berufen, heißt es im Urteil. "Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen."

    Allseits gesprächsbereit
    AVM begrüßte das Urteil. "Für Herkunft und Qualität können wir als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie von uns oder mit unserer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist", sagte eine Sprecherin.

    Der Hersteller betonte, dass er den Verkauf gebrauchter Produkte "im privaten Bereich" unterstütze. Auch für Fritzboxen aus zweiter Hand biete man Support und Updates. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware."

    AVM sei offen für Gespräche mit Woog über die verbleibenden Geräte, die der Händler nun nicht verkaufen darf. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management", sagte die Sprecherin. Rückfragen von c't, wie AVM sich ein "Refurbishment" der Unitymedia-Fritzboxen konkret vorstellt, beantwortete der Hersteller bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht.

    Woog hat nach eigenen Angaben noch rund 20.000 unverkaufte Fritzboxen auf Lager. Der Händler erklärte, er sei offen für Gespräche mit AVM, damit die Router "nicht verschrottet werden müssen".

    Quelle: Urteil im Fritzbox-Streit: AVM gewinnt in erster Instanz | heise online

    Update: 20.09.2020

    Rechtsstreit um gebrauchte Fritzboxen: AVM setzt sich gegen Woog durch

    Der Online-Händler Woog hat im Rechtsstreit mit AVM seine Berufung zurückgezogen. Werden nun 20.000 Router verschrottet?

    Im Rechtsstreit um gebrauchte Fritzboxen hat der Hersteller AVM sich gegen den Händler Woog durchgesetzt. Woog hat seine Berufung gegen ein Gerichtsurteil, das den Verkauf der Router untersagt, zurückgezogen. Das teilte der Rechtsanwalt des Händlers, Oliver Löffel, auf Anfrage mit. Das Verkaufsverbot ist damit rechtskräftig.

    In dem Streit ging es um Zehntausende gebrauchte Fritzboxen vom Typ 6490 Cable aus Beständen des Netzbetreibers Unitymedia. Woog kaufte die Geräte und ersetzte die eingeschränkte, veraltete Unitymedia-Firmware durch die aktuelle Firmware, die AVM für die Handelsversion der 6490 zum Download anbietet.

    Kritik am Gerichtsurteil
    AVM sah darin eine Verletzung seines Markenrechts und untersagte dem Händler den Verkauf. Im Mai bestätigte das Landgericht München I das Verbot. Woog legte Berufung ein, zog diese nun jedoch zurück. Der Händler habe sich mit AVM geeinigt und akzeptiere das Verkaufsverbot, sagte Löffel. Woog werde keine gebrauchten Fritzboxen mit ausgetauschter Firmware mehr in Verkehr bringen.

    In Fachkreisen ist das Urteil des Landgerichts umstritten. Der Händler habe die Fritzboxen zwar verändert, aber so, dass sie genau die Eigenschaften aufwiesen, "die auch der Markeninhaber dem Produkt beimisst", kommentiert der Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas in der Fachzeitschrift GRUR-Prax. Letztlich sei es allein um Gewinnoptimierung gegangen, was jedoch kein berechtigtes Interesse im Sinne des Markenrechts sei.

    Tausende Router sind bereits verschrottet
    Unklar ist, was nun mit den noch unverkauften Geräten passiert. Woog hatte nach eigenen Angaben noch rund 20.000 Fritzboxen im Lager, als AVM den Verkauf untersagte. Der Händler hatte außerdem betont, dass die Geräte verschrottet werden müssten, falls der Hersteller sich mit seiner Haltung durchsetze. Mit der alten Software seien die Geräte nicht marktfähig.

    Löffel erklärte zu dem Thema nun, dass Woog nichts anderes übrig geblieben sei, als "tausende" Expemplare, die noch auf altem Software-Stand waren, an einen Vorlieferanten zurückzugeben. Der Vorlieferant, die Firma LaMa, teilte auf Anfrage mit, dass die Geräte bereits vernichtet worden seien, "da ein weiterer Einsatz ohne Softwareanpassung nicht möglich war".

    Nähere Angaben zu den Stückzahlen machte die Firma auf Rückfrage nicht. Sie legte lediglich einen "Entsorgungsnachweis" für 4032 Fritzboxen vom Typ 6490 Cable vor. Dabei könnte es sich eventuell auch um beschädigte Exemplare handeln.

    AVM war angeblich "gesprächsoffen"
    Nach dem Münchner Gerichtsurteil hatte AVM angedeutet, dass die Geräte von AVM übernommen und aufbereitet werden könnten. Man sei "Woog gegenüber gesprächsoffen", was die vom Verkaufsverbot betroffenen Geräte angeht, hatte eine Sprecherin gesagt. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management."

    Doch bis heute gab es offenbar keine entsprechende Vereinbarung zwischen AVM und Woog. Der Hersteller antwortete bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht auf Fragen von heise online.

    Quelle: Rechtsstreit um gebrauchte Fritzboxen: AVM setzt sich gegen Woog durch | heise online

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