Abstimmung im Bundestag - Grundrente beschlossen: Wer davon profitiert

    • Politik

    • mad.de
    • 448 Aufrufe 0 Antworten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Abstimmung im Bundestag - Grundrente beschlossen: Wer davon profitiert

      Lange hat die Koalition über die Grundrente gestritten, nun hat sie der Bundestag beschlossen. Doch wie viele Menschen sollen sie bekommen und wer gilt als bedürftig?

      Alle in der Koalition wollten den Aufschlag auf die Grundsicherung bei Minirenten für langjährige Versicherte, doch die Vorstellungen gingen auseinander. Nun hat sie der Bundestag noch vor der Sommerpause beschlossen. Am Freitag könnte der Bundesrat folgen. Kernpunkte der komplizierten Konstruktion:

      Wer soll Grundrente bekommen?
      Im Startjahr 2021 rund 1,3 Millionen Menschen, davon 70 Prozent Frauen. Nämlich Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart werden. "Ich freue mich für 1,3 Millionen Menschen, denen es dadurch besser geht", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im ZDF-Morgenmagazin.

      Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen. Auch sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten zum Beispiel durch Minijobs, schreibt der Bundestagspressedienst.

      Wie wird ermittelt, wer den Zuschlag bekommen soll?
      Zunächst war eine umfängliche Bedürftigkeitsprüfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden. Doch die SPD lehnte dies ab. Nun soll es eine Einkommensprüfung geben. Der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

      Beantragen muss man die Grundrente wohl auch nicht. "Das ist das Wichtige, dass wir die Bürger und Bürgerinnen nicht mit tonnenweisen Anträgen belasten, oder mit ganz vielen Prüfungen, sondern das wir zwischen Behörden klären, wem die Grundrente zusteht", sagte Bundesarbeitsminister Heil im ZDF. Die Rentenversicherung bekommt - in den ersten Jahren zumindest - viel zu tun, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten. Daher wird mit einer Verzögerung bei der Auszahlung gerechnet - möglicherweise bis Ende 2022. Diese soll dann rückwirkend kommen.

      Wie hoch sind die geplanten Einkommensgrenzen?
      Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

      Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Einkommen über 1.600 beziehungsweise 2.300 Euro soll zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

      Was soll bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden?
      Der steuerfreie Teil von Renten sowie zu versteuerndes Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge werden einbezogen. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages sollen angerechnet werden. Rentner müssen der Rentenversicherung relevante Erträge mitteilen.

      Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht - die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

      Wie funktioniert die Berechnung konkret?
      Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es seit 1. Juli im Westen 34,19 Euro Rente und im Osten 33,23 Euro pro Monat.

      Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens aber auf 0,8 Punkte.

      Was kostet das den Staat?
      Die Grundrente kostet schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro bis 1,6 Milliarden Euro. Eigentlich wollte Finanzminister Olaf Scholz (SPD), dieses Geld über eine Finanztransaktionssteuer finanzieren. Doch die ist nicht in Sicht. Nun kommt es aus dem Bundeshaushalt, zum Ärger der Union.

      Quelle: Wer bekommt die Grundrente? - Fragen und Antworten - ZDFheute