Lahmes Internet: Grüne fordern hohe Strafen für Provider

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  • Lahmes Internet: Grüne fordern hohe Strafen für Provider

    Für Zugangsanbieter, die wiederholt nicht die vereinbarte Datenübertragungsrate liefern, wünschen sich die Grünen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Umsatzes.

    Die Bundestagsfraktion der Grünen will eine Initiative für ein durchsetzungsstarkes Recht auf schnelles Internet starten. Internetprovider sollen Bußgelder zahlen müssen, wenn sie die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht zu mindestens 95 Prozent einhalten, schreibt die Welt unter Verweis auf ein Eckpunktepapier der Oppositionsgruppe. Die Strafen sollen demnach gestaffelt werden je nach Schwere des Verstoßes.

    "Die Bußgelder müssen für die Anbieter spürbar sein", zitiert die Zeitung aus dem Vorhaben. "Nur so entfalten sie Wirkung." Die maximale Höhe der finanziellen Sanktionen solle bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen, wie dies etwa auch bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Fall ist.

    Millionen für den Netzausbau
    Bei der Deutschen Telekom wären dies aktuell 876 Millionen Euro, gemessen an einem Umsatz von 21,9 Mrd. Euro im vergangenen Jahr. Vodafone müsste bei einem Umsatz von 10,6 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019 rund 424 Millionen Euro blechen. Die Einnahmen sollen in den weiteren Netzausbau gesteckt werden.

    Die Bundesnetzagentur weist in ihren Berichten zur Breitbandmessung seit Jahren aus, dass viele Zugangsanbieter nicht richtig liefern. Im vorigen Jahr konnten sich ihr zufolge im Festnetz nur 16,4 Prozent der Nutzer über die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate oder sogar mehr freuen. Beim mobilen Internet war dies bei nur 1,5 Prozent der Kunden der Fall.

    Schadenersatz
    Die Regulierungsbehörde könnte Nutzern künftig zwar einen Schadenersatz zugestehen, wenn eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung" bei der Geschwindigkeit vorliegt. Diese Kriterien sollen den Grünen zufolge aber zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung an die Betroffenen auch zum Maßstab für das geforderte "härtere Bußgeld-Regime" werden. Ferner will die Fraktion der Grünen Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht sowie unkomplizierte Tarifwechselmöglichkeiten rechtlich zugesichert wissen.

    Zuvor hatte auch der Bundesrat zumindest Schadenersatz bei lahmem Internet ins Spiel gebracht: Kunden sollen laut den Ländern den Preis mindern können, wenn die Leistung deutlich von der vertraglichen Downloadrate abweicht.

    Recht auf schnelles Internet
    Der Gesetzgeber muss den Grünen zufolge zudem bei der anstehenden Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den von der großen Koalition geplanten rechtlichen Anspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss klarer definieren. Er solle im Rahmen der Daseinsvorsorge für alle Haushalte, Schulen, Universitäten, Hochschulen, öffentlichen Einrichtungen, Gewerbegebiete, Gesundheitseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen gelten.

    Es sei "eine Frechheit", dass die großen Anbieter regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate drastisch unterliefen, begründete Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt den Anlauf gegenüber der Welt. Die Bundesregierung müsse hier stärker durchgreifen. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass Deutschland bei der Digitalisierung massiv hinterherhinke. Gerade auf dem Land und in vielen Schulen sei der Anschluss an ein schnelles Netz oft nicht gegeben. Ein solcher dürfe aber nicht zur sozialen Frage werden.

    Eine Anfrage von heise online, ob die Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen oder wie sie konkret Druck machen will, beantwortete das Büro von Göring-Eckardt am Montag zunächst nicht.

    Quelle: Lahmes Internet: Grüne fordern hohe Strafen für Provider | heise online
  • Ja, soweit eine schöne Idee. Aber den Gedanken selbst entschädigt zu werden, finde ich noch verführerischer.

    Am besten im Staffelmodell.

    Bei regelmäßigen Einschränkungen von mehr als neun Tagen im Monat drohen beim ersten Mal, Rückbuchung des laufenden Monats, beim zweiten Mal Gebührenbefreiung für sechs Monate und ab dann (also weiteren Wiederholungen) können wir uns über an den Einzahlungen von bis zu 8000€ erfreuen und einem Glückslos der Aktion Mensch.
    Das wäre doch was - oder?