Einige O2-Kunden bekommen nach EuGH-Urteil Geld zurück

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  • Einige O2-Kunden bekommen nach EuGH-Urteil Geld zurück

    O2 hätte Kunden automatisch in den regulierten EU-Roaming-Tarif umstellen müssen, hatte der EuGH im September 2020 entschieden. O2 holt das nun nach.

    Bei bestimmten Mobilfunk-Kundinnen und -Kunden holt Telefónica (O2) nun eine Umstellung auf den seit 2017 geltenden EU-Roaming-Tarif nach und erstattet Gebühren zurück. Damit setzt das Unternehmen die Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September 2020 um (Rechtssache C-539/19). Das teilt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit, der geklagt hatte.

    Der EuGH hatte festgestellt, dass Kunden automatisch in den regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt werden mussten, wenn sie nicht der Umstellung ausdrücklich widersprochen hätten, erläutert Telefónica. Ein Widerspruch ist auch heute noch möglich, etwa weil ein alternativer Roaming-Tarif vorteilhafter sein kann, erklärt der vzbv. Telefónica werde Betroffene hierüber rechtzeitig und individuell informieren.

    Etwaige Mehrkosten werden erstattet
    Zudem gilt: Für den Zeitraum ab dem 3. September 2020, dem Zeitpunkt des EuGH-Urteils, bis zum Zeitpunkt der möglichen nachträglichen Umstellung werden etwaige Mehrkosten für EU-Roaming oberhalb der Kosten des regulierten Tarifs automatisch erstattet, erklärt Telefónica. Die zu erstattenden Entgelte für Telefonate könnten etwa als "Verbindungen innerhalb der EU", für Internetverbindungen zum Beispiel als "Roaming Day Packs" auf der Rechnung erschienen sein, deren Kosten sich beispielsweise auf 1,99 Euro pro Tag im Ausland beliefen, erklärt der vzbv.

    Mit einem Formular können Betroffene die Erstattung angefallener Gebühren im Zeitraum 15. Juni 2017 bis 2. September 2020 schriftlich beantragen, die bei einer automatischen Umstellung in den regulierten EU-Roaming-Tarif nicht angefallen wären. (mit Material der dpa)

    Quelle: Einige O2-Kunden bekommen nach EuGH-Urteil Geld zurück | heise online