Warner schickt Rechnungen wegen Jerusalema-Challenge: Muss ich die hohe Summe bezahlen?

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  • Warner schickt Rechnungen wegen Jerusalema-Challenge: Muss ich die hohe Summe bezahlen?

    Sie sollte eigentlich gute Laune machen und die ganze Welt während der Corona-Krise vereinen. Die "Jerusalema-Challenge" war in den vergangenen Monaten allgegenwärtig. Egal ob auf YouTube, Facebook oder Tik Tok. Doch jetzt bittet Musikkonzern Warner Music die betroffenen Teilnehmer zur Kasse. Wir sagen, was jetzt gilt und wann Sie zahlen müssen. Im Video zeigen wir, wie Sie auf Abmahnungen von Rechtsanwälten reagieren.


    Polizeistationen, Krankenhäuser, Kirchen, Feuerwachen, Schulen und etliche Firmen tanzten zum Gute-Laune-Song "Jerusalema" des südafrikanischen Künstlers Kgaogelo Moagi alias Master KG.

    Weltweit stürmte der Hit die Charts, bewegte die Massen auf der ganzen Welt. Mit Maske und den geltenden Sicherheitsabständen tanzen Nutzer zu dem rhythmischen Song. Das Vorgehen erinnert an Macarena, wo zum Song eine bestimmte Schrittreihenfolge getanzt wird.

    Während die einen diese noch lernen und die Kamera aufstellen, geht Warner Music nun gegen die Challenge vor und verlangt Lizenzgebühren. In einem Pressestatement erklärt eine Sprecherin, man wolle "in schwierigen Zeiten" erreichen, dass "Künstler für ihre Musik bezahlt werden". Vorrangig geht es Warner dabei um Profile und Teilnehmer, die durch den Song ihre "Reputation" gestiegen haben.

    Wessen Beitrag auf seiner eigenen Seite, auf Facebook, YouTube, Twitter und Co. besonders oft zitiert und geteilt wurde, der könnte die Tage Post per E-Mail oder Brief von Warner Music bekommen.

    Was müssen Betroffene wissen?
    Wer an der "Jerusalema"-Challenge teilnehmen will, sollte sich zwingend sogenannte Synchronisationslizenzen sichern. Polizeidienststellen und Feuerwehrwachen haben bereits Rechnungen erhalten. Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte, die Forderung bezahlt zu haben. "Wir haben uns auf eine Lizenzvereinbarung geeinigt und eine entsprechende Gebühr entrichtet", bestätigte auch die Rechtsabteilung des SB-Warenhaus-Riesen Globus.

    Auf der Facebook-Seite des Konzerns häuft sich die Kritik. Viele Nutzer werfen Warner Music vor, aus der Lage Profit schlagen zu wollen. Warner Music reagierte mittlerweile. Auf Medienanfragen erklärte der Musikkonzern, man habe für den "Jerusalema"-Song abgestufte Lizenzvergütungen auf die "jeweiligen Rahmenbedingungen" der einzelnen Nutzer geschaffen. So könnten auch "rein symbolische Beträge" fällig werden. Trotzdem reißt die Kritik nicht ab.

    Wie viel muss ich für die Lizenz bezahlen?
    Die Lizenz erfolgt über den Musikverlag Warner Chappell Music, einer Tochterfirma von Warner Music. Nutzer müssen sich zunächst anmelden und angeben,
    • wie lange sie den Song lizenzieren wollen,
    • wo das Video gezeigt wird,
    • wie lange das Video dauern soll und
    • wie das Musikstück im Video eingebunden werden soll.
    Warner will zudem wissen, was Betroffene für die Lizenzrechte bezahlen wollen und wie viel die Produktion des Videos kosten wird. Ein Medienexperte erklärte, dass für einen Imagefilm bis zu drei Minuten ab 500 Euro aufwärts fällig werden können.

    Aufforderung erhalten: Was soll ich tun?
    "Auch wenn das Verhalten von Warner Music gegenüber den Teilnehmern an der Jerusalema-Tanz-Challenge moralisch kritikwürdig ist, ist die Plattenfirma urheberrechtlich im Recht und kann Lizenzgebühren für den Upload der Videos fordern", erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke, Inhaber der unter anderem auf Online-Recht spezialisierten Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

    Betroffene sollten zunächst prüfen, ob die geforderte Summe auch rechtmäßig festgesetzt wurde. Daher sei es "sinnvoll, die genaue Höhe der Forderung von einem Anwalt prüfen zu lassen, bevor man sie bezahlt", sagt der Rechtsexperte.

    Soll ich mein "Jerusalema"-Video entfernen?
    Grundsätzlich sollten Betroffene vorerst keine Videos mehr mit dem "Jerusalema"-Song hochladen, wenn sie sich nicht vorher die Synchronisationsrechte oder andere fällige Lizenzrechte gesichert haben.

    "Videos von der Jerusalema-Tanz-Challenge sollten in jedem Fall von den Internetplattformen heruntergenommen werden", sagt Rechtsexperte Solmecke.

    Allerdings gibt es einen Haken: "Hat sich Warner Music bereits an eine Internetplattform gewandt, könnte es sein, dass das nicht reicht. Schließlich kann Warner Music Lizenzgebühren für die bisherige unberechtigte Nutzung des Songs verlangen."

    Warner Music verlangt plötzlich mehrere tausend Euro – was soll ich tun?
    Betroffene sollten die Forderung prüfen lassen. "Fakt ist, dass Warner Music als Rechteinhaber nach dem Urheberrechtsgesetz nur angemessene Lizenzgebühren verlangen darf", sagt Solmecke. Die Betonung liegt auf dem Wort "angemessen".

    CHIP rät: Schauen Sie, was Konkurrenten von Warner für Musikstücke verlangen. Universal Music beispielsweise verlangt einen Pauschalbetrag und grenzt die Lizenzrechte auf Regional, Bundesgebiet, Europa und Welt ein. Hier werden zwischen 300 Euro bis 3.000 Euro fällig.

    Wie erreicht mich das Schreiben von Warner?
    Warner kontaktiert betroffene Nutzer entweder per E-Mail oder per Brief. Die Adressen kann die Rechtsabteilung über das Impressum der jeweiligen Hauptseiten, der Angaben auf YouTube oder Facebook herausfinden.

    "Eine solches Schreiben wird grundsätzlich formlos, also sowohl per E-Mail als auch per Brief verschickt", sagt Solmecke. "Meistens werden solche Aufforderungsschreiben sowie auch Abmahnschreiben allerdings in schriftlicher Form per Post versandt."

    Quelle: Warner schickt Rechnungen wegen Jerusalema-Challenge: Muss ich die hohe Summe bezahlen? - CHIP