Online-Shopping wird komplizierter: Das ändert sich bald für Kreditkarten-Nutzer

  • Aussage

  • mad.de
  • 340 Aufrufe 0 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Online-Shopping wird komplizierter: Das ändert sich bald für Kreditkarten-Nutzer

    Ab dem 15. März gelten in Deutschland neue Regeln beim Online-Shopping: Kunden müssen sich bei Beträgen über 30 Euro zweimal ausweisen, um die Transaktionen abzuschließen. Wie das funktioniert und was Kunden explizit wissen müssen, erfahren Sie hier.

    Wichtige Änderungen für Online-Shopper: Ab dem 15. März sind Shops wie Amazon oder eBay dazu verpflichtet, Bezahlungen mit der Kreditkarte doppelt abzusichern. Bei Beträgen über 30 Euro muss so ein zweiter Sicherheitsfaktor angeboten werden, was über die sogenannte "Zwei-Faktor-Authentifizierung" geschieht. Auch Überweisungen im Netz oder die Nutzung von Zahlungsdiensten wie Paypal sind hiervon betroffen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mitteilte.

    Künftig müssen bei Zahlungen über 30 Euro zwei der folgenden drei Faktoren gegeben sein:
    • Besitz (z.B. einer Kreditkarte)
    • Wissen (z.b. über ein Passwort)
    • Inhärenz (z.B. über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan)
    Kunden müssen ihre Zahlungen folglich künftig etwa über eine SMS-TAN oder durch Bestätigen der Identität über beispielsweise einen Fingerabdruck abwickeln. Da zu Beginn nicht alle Kreditkarten für die Nutzung der TANs freigeschaltet sind, sollten Kunden im Zweifelsfall ihr Bankinstitut kontaktieren.

    Neue Kreditkarten-Regeln beim Online-Shopping: So profitieren Kunden
    Bei Summen unter 30 Euro gibt es künftig auch eine Einschränkung: Zahlungen ohne die doppelte Authentifizierung sind bis zu fünfmal hintereinander möglich - also bis der Gesamtbetrag von 150 Euro erreicht ist. Wenn der Kunde der Bank explizit mitteilt, dass ein Händler vertrauenswürdig ist, kann die Zweifach-Authentifizierung entfallen.

    Das Ziel der neuen Richtlinie ist, den Zahlungsverkehr im Netz noch sicherer für Kunden zu gestalten und den Verbraucherschutz zu stärken.

    Kunden haben durch die neuen Regelungen einige weitere Vorteile:
    • Bei ungenehmigten Abbuchungen, etwa bei Missbrauch durch Dritte, müssen Banken den Betrag innerhalb eines Tages zurückerstatten, nachdem sie informiert wurden.
    • Wurde die Karte etwa nach Verlust von Dritten belastet, haftet der Inhaber nur noch bis zu 50 Euro - zuvor waren es bis zu 150 Euro. Dies gilt jedoch nicht bei großer Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    • Wurden Überweisungen fehlgeleitet, sind Geldinsitute dazu verpflichtet, auf schriftliche Nachfrage jegliche nötige Informationen offenzulegen, um eine Rückerstattung zu beantragen.
    • Für gängige bargeldlose Zahlungsarten wie Sepa-Überweisungen oder Online-Kreditkartenzahlungen dürfen Händler künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen.
    • Autovermieter und Hotels blockten bisher häufig ohne Vorankündigung bei der Buchung Beträge auf der Kreditkarte. Dies ist ohne die explizite Zustimmung des Verbrauchers nun nicht mehr möglich.
    Quelle: Online-Shopping wird komplizierter: Das ändert sich bald für Kreditkarten-Nutzer - CHIP