BGH: Volkswagen muss Diesel-Klägern auch Finanzierungskosten erstatten

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  • BGH: Volkswagen muss Diesel-Klägern auch Finanzierungskosten erstatten

    Eine Geschädigte im Diesel-Skandal muss auch die Kosten für die Finanzierung des Fahrzeugs erstattet bekommen, entschied der Bundesgerichtshof.

    Volkswagen muss einer im Abgas-Skandal Geschädigten auch die Finanzierungskosten erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klägerin sei nach den Paragrafen 826, 249 Absatz 1 BGB so zu stellen, als sei es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen. Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen-Bank teilweise finanziert, daher müsse Volkswagen neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe erstatten.

    Die Klägerin hatte im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf gekauft. Dessen Dieselmotor des Typs EA189 hatte eine Steuerungssoftware, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befand. Den Kaufpreis bezahlte die Klägerin zum Teil in bar, die Restraten finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen-Bank. Es ergaben sich Kosten in Höhe von 3275,55 Euro für Zinsen und Kreditausfallversicherung, die Volkswagen nicht erstatten wollte.

    Vorsätzlich sittenwidrig
    Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Entscheidungen der Kölner Vorinstanzen. Diese hätten nach der bisherigen Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass Volkswagen die Klägerin durch das Fahrzeug mit Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Die Klägerin hatte keinen "Liquiditätsvorteil" im Vergleich dazu, wenn sie das Auto nicht gekauft hätte. Die Finanzierungskosten hätten auch nicht den objektiven Wert des Fahrzeugs erhöht und auch nicht den Gebrauchsvorteil vergrößert, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat.

    Der BGH hatte vor knapp einem Jahr entschieden, dass Volkswagen seine Kunden mit dem Motor Typ EA189 systematisch getäuscht hatte. Hätten sie gewusst, dass die Diesel-Autos viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. In den meisten Fällen haben Kläger deshalb das Recht, ihr Auto zurückzugeben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern müssen sich die Nutzung anrechnen lassen. VW hat sich seither mit Zehntausenden Kunden auf einen Vergleich geeinigt.

    Quelle: BGH: Volkswagen muss Diesel-Klägern auch Finanzierungskosten erstatten | heise online