Was kann ich da noch tun??


  • Laxity
  • 847 Aufrufe 6 Antworten

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  • Was kann ich da noch tun??

    HiHo Leutz!

    Also ich hab da ein Problem mit meinem Arbeitgeber (bzw.Ex-Arbeitsgeber), undzwar wurde ich vor nicht allzu langer Zeit am Rechten Ohr operiert und mußte demnach auch "Krank machen". So nun komm ich am letzten Tag meiner Krankheit wieder in den Laden um zu Fragen wann ich denn wieder Arbeiten müßte. Da sagt der mir das ich nicht mehr kommen brauch und das ich zum Ende des Monats gekündigt bin. Wow dacht ich mir und hab mir dann seine Erklährung angehört wobei er immer wieder betonte das es nichts mit meiner Krankzeit (5Wochen) zu tun hat. Ich habe einen Zeitvertrag (1jahr) unterschrieben das heißt eine Kündigungsfrist von, ich glaub, 2Wochen.
    Gibt es nicht irgendwas was ich da tun kann ?? Verklagen? oder sonstiges.
    Ich sollte vielleicht noch erwähnen das ich Koch bin und erst seit Juni diesen Jahres ausgelernt bin.

    Ich bin momentan echt Ratlos.

    gruß
  • Hallo erstmal!

    Auch wenn du glaubst, dass dein Arbeitgeber dich wegen deiner Erkrankung kündigen will, so wirst du ihm das wohl kaum nachweisen können.
    Zu den Kündigungsfristen:
    Gekündigt werden darf immer zum 15. oder zum Ende eines Monats! (Außer dein Betrieb hat weniger als 20 Angestellte, dann können andere Termine für eine Kündigung in deinem Arbeitsvertrag stehen!) Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Arbeitsverhältnis, von bis zu 2 Jahren 4 Wochen!
    Ich weiß aber nicht, ob deine Ausbildung da mit reinzählt, aber ich denke, dass deine Ausbildung nicht als anrechenbares Arbeitsverhältnis gilt. Desweitern kann es sein, dass du noch in der Probezeit bist. In diesem Fall gelten ebenfalls andere Kündigungen!

    Hier kannst du es auch nochmal nachlesen: h**p://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html

    Hoffe ich konnte n bissel helfen!
  • So weit ich weiß, zählt eine mündliche Kündigung nicht. Bei einer Kündigung muss eine gewisse Form eingehalten werden, also zumindest schriftlich.

    Aber das ändert bei dir dann ja auch nicht viel.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du erst Ende Juni ausgelernt, d.h. dein Vertrag kann frühestens Anfang Juli begonnen haben. D.h. du bist bis Mitte September 10 bis 11 Wochen beschäftigt gewesen - und davon 5 Wochen krank. (Ich wollte nur mal die Sicht deines Arbeitgebers zeigen).

    Wow dacht ich mir und hab mir dann seine Erklährung angehört wobei er immer wieder betonte das es nichts mit meiner Krankzeit (5Wochen) zu tun hat.


    So wie es scheint, weiß er, wie er es anstellen muss, damit er bei einer Klage gute Chancen hat.

    Ich würde an deiner Stelle das ganze mal von einem Fachmann prüfen lassen. Also Rechtsanwalt (aber einer, der sich im Arbeitsrecht auskennt) oder mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen.
  • Ein Zeitarbeitsvertrag kann nicht ohne Angabe von Gründen einfach gekündigt werden. Nur bei groben Verstößen gegen die Regeln (beiderseits) kann man ausserordentlich kündigen.

    Eine mündliche Kündigung gilt nach neuerem Arbeitsrecht als NICHT AUSGESPROCHEN!! Sie muss immer schriftlich erfolgen. Bei einer ausserordentlichen Kündigung muss genau vom Arbeitgeber angegebn werden, weshalb er kündigte. Z.B. aus betrieblichen Gründen (weniger Umsatz/Arbeit vorhanden), dann mit Belegen.

    Wenn er z.B. nach kurzer Zeit wieder jemand einstellt, dann hätte er in so einem Fall schlechte Karten.

    Wenn allerdings ein oder eher zwei schriftliche Abmahnungen, denen nicht widersprochen wurde, vorliegen, dann kann bei erneutem Verstoss arbeitgeberseitig gekündigt werden. Die minimale gesetzliche Kündigungsfrist beträgt immer vier Wochen.

    WICHTIG:
    1. Sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen, ganz schnell! Kurze Einspruchsfrist!!

    2. Dem Anwalt unbedingt sagen, dass die Kündigung nur mündlich erfolgte = wertlos.

    3. Dem Arbeitgeber schriftlich sagen, dass man an dem Arbeitsvertrag festhält und bereitsteht zur Arbeit. Am besten sogar ein paar mal vor-Ort an der Arbeitsstelle erscheinen und deutlich sagen, dass man arbeiten möchte - am besten mit glaubwürdigen Zeugen. Lehnt der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme dann mehrfach ab, zuhause bleiben und eben die Arbeitsbereitschaft dem Arbeitsgeber schriftlich kundtun

    4. Schnell gegen die unrechtmäßige Kündigung widersprechen (erst, nachdem du beim Anwalt warst!!), schriftlich und mit Einschreiben-Rückschein, persönlich an den Chef adressiert! Die Kündigung als nicht ausgesprochen angeben. Kann auch der Anwalt machen.

    5. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, hast du gute Karten und dein bisheriger Arbeitgeber muss dir dann im Erfolgsfall den gesamten Lohn nachbezahlen.

    6. Wenn du eine andere Arbeitsstelle findest, nicht einfach dort anfangen! Erst nach Rücksprache mit dem Anwalt, wie du dich deinem bisherigen Arbeitgeber gegenüber verhalten sollst.

    7. Nicht vergessen: das Arbeitsamt SOFORT informieren und auch darauf hinweisen, dass die Kündigung weder der Form entsprach noch rechtmäßig war.

    8. Auch immer gegenüber dem Anwalt, dem Arbeitsgericht und dem Arbeitsamt betonen, dass du den Verdacht hegst, es wäre trotz allem deine Krankheit gewesen, die die Kündigung nach sich zog.

    Viel Erfolg! :)
  • Oh Mann und da wundert man sich wenn Deutschland vor die Hunde geht .
    Wenn ein Arbeitgeber nicht mal mehr bestimmen darf wen er beschäftigt und wen nicht , und man haargenau nachweisen muss warum man diesen oder jenen gekündigt hat .
    Das behindert doch so einen Betrieb , 5 Wochen Krankheit verursachen unkosten , und wenn man dann noch nicht mal lange dabei ist , klar das er dich abwerfen will .
    Aber das ist halt die freie Marktwirtschaft. Aber ich denke der Kündigungsschutz wird auch noch wegfallen :)


    Und @ Threadstarter :
    tut mir natürlich leid das es für dich so gekommen ist . Klar , du kannst ja nichts dafür - scheiße was dein Arbeitgeber da macht - nur ist das leben hart und die Wirtschaft auch ^^ .

    Findest aber bestimmt nen neuen Job *Daumen drück*
  • Meister Lampe schrieb:

    Oh Mann und da wundert man sich wenn Deutschland vor die Hunde geht .
    Wenn ein Arbeitgeber nicht mal mehr bestimmen darf wen er beschäftigt und wen nicht , und man haargenau nachweisen muss warum man diesen oder jenen gekündigt hat .
    Das behindert doch so einen Betrieb , 5 Wochen Krankheit verursachen unkosten , ...

    Ein gewisser Kündigungsschutz ist schon okay, gerade bei Zeitarbeitsverträgen ist es aber wirklich beschissen, vor allem bei einem Jahresvertrag.

    Die Lohnfortzahlung für 6 Wochen für jede Krankheit im 12-Monats-Zeitraum ist auch krass, da sollten die KVs früher einspringen.

    Zu kündigen, weil jemand ein paar Wochen fehlt, ist nicht in Ordnung. Stell dir vor, du hast Familie und Belastungen...

    Wenn einer allerdings einen selbstverschuldeten Unfall, z.B. beim Sport, hat, dann sollte er auch selber bzw. seine Versicherung für seinen Unterhalt aufkommen und nicht der Arbeitgeber. Das ist in unserer Freizeitgesellschaft zunehmend eine große Belastung für Firma und Allgemeinheit.

    Wenn man allerdings Mitarbeiter, die faul sind, schlecht arbeiten, andere mobben, saufen etc., nicht los bekommt, dann stimmt wirklich was nicht. Wenn man nicht mal nach der 3. Abmahnung jemand rechtmäßig kündigen kann, verursacht das sehr viel Ärger und noch mehr Kosten. Da ist die soziale Abfederung zu weit gegangen. Und im Zeugnis darf eine fristlose Kündigung gar nicht erwähnt werden. Ein Witz.

    Übrigens: bin selbständig und hab auch schon Leute entlassen - weil sie frech, dreist und unfähig waren oder nicht kapierten, dass man gute Kunden nicht vergraulen darf und nach zwei Abmahnungen meine Geduld auch am Ende war. Jedoch habe ich nie ohne guten Grund Mitarbeiter von der Lohnliste gestrichen.

    Bei der Schilderung von Laxity sieht es aber nach reiner Willkür des Arbeitgebers aus.
  • Meister Lampe schrieb:


    Das behindert doch so einen Betrieb , 5 Wochen Krankheit verursachen unkosten , und wenn man dann noch nicht mal lange dabei ist , klar das er dich abwerfen will .




    Mhm... bin seit 3 1/2 Jahren da gewesen. und an der Leistung oder Freundlichkeit mag es nicht gelegen haben. bin nach wie vor auf Arbeitsuche und habe auch schon Gerichtliche Wege eingeleitet, sprich mit Anwalt gesprochen und Anzeige erstattet. Nun werd ich mal sehen wie des ganze so weiter geht.


    @Alle: Vielen Dank für die guten Ratschläge. Ich kann euch ja auf dem Laufenden halten wie es so weitergeht. Wenn Ihr wollt.


    grüße