Bundesregierung stellt Verbreitung von Cracks für PayTV unter Strafe
Die Bundesregierung hat die bloße Verbreitung von Cracks für PayTV-Angebote unter Strafe gestelllt. Mit dem Zugangskontrolldiensteschutzgesetz ZKDSG, das am 23. März 2002 in Kraft tritt, soll die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" verhindert werden, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Cracks sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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