50.000 € Bußgeld ab sofort fürs verlinken

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  • 50.000 € Bußgeld ab sofort fürs verlinken

    Betrifft Pay TV:
    Bundesregierung stellt Verbreitung von Cracks für PayTV unter Strafe


    Die Bundesregierung hat die bloße Verbreitung von Cracks für PayTV-Angebote unter Strafe gestelllt. Mit dem Zugangskontrolldiensteschutzgesetz ZKDSG, das am 23. März 2002 in Kraft tritt, soll die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" verhindert werden, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Cracks sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


    Hier ist die gesamte Info:de.internet.com
  • die müssen einen aber auch wirklich jeden spaß verderben..

    und was ist wenn man solche programme nur besitzt, aber nicht weitergibt (man kann sie sich ja auch von ner amerikanischen seite oder so laden...)


    mfg antichrist