Rechtslage beim Kauf einer Ware, der andere Artikel bei lagen


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  • Rechtslage beim Kauf einer Ware, der andere Artikel bei lagen

    Bitte nur Leute antworten, die die Rechtslage wirklich kennen und mir auch sagen können, wo man dies nachlesen kann

    Hi,

    vielleicht kann mir von Euch jemand sagen, wie die Rechtslage aussieht, wenn ich einen Artikel per Onlineshop gekauft habe und dem Paket aber noch andere Artikel beilagen, die ich nicht bestellt habe!

    Die Rechnung beträgt nur den Preis meiner auch tatsächlich bestellten Ware.
    Die anderen Artikel, die beilagen wurden aus versehen in mein Paket mit eingepackt! ;)

    Die Firma hat sich bei mir gemeldet und bittet mich nun die falsch verpackten Artikel an sie zurückzuschicken.
    Ich bekomme dafür einen Gutschein in Höhe der Portokosten für meinen nächsten Einkauf bei denen.

    Nun würde mich interessieren, ob die Firma die Artikel wieder einfordern kann oder ob ich diese trotzdem kostenlos behalten kann/darf!
    Es waren 3 Artikel die meinem Paket bei lagen, jeder so ca 60,00 Euro Warenwert!

    Ich bitte um schnelle Hilfe. ;)

    PS: Ich kann mir schon vorstellen wie es "ausgeht", aber ich möchte mich nochmal vergewissern. ;)
  • Also ich kann dir nur die Rechtslage in Österreich schildern!

    Waren die du nicht bestellt hast musst ein Jahr behalten, dann gehen sie in dein Eigentum über.
    In dieser Zeit mußt du die Waren zur Abholung bereithalten bzw. auf Verlangen zurücksenden. Das alles muß kostenfrei für dich sein.

    Wenn du willst such ich dir die Gesetzestexte raus.

    Ich hatte das auch schon, bei mir wollten sie es leider auch zurück!

    so long

    nafets
  • Meine Freundin(Steuerfachangestellte) sagt das müßte
    hier ähnlich sein.

    Mußt du also zurückschicken.

    Kannst natürlich behaupten nichts bekommen zu haben außer
    deine bestellte Ware????!!!
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    Was ist der Unterschied zwischen einem U-Boot und MS Windows?
    Keiner, sobald man ein Fenster aufmacht, fangen die Probleme an
    Alle Tips von mir ohne Gewähr und auf eigenes Risiko !!
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  • Also ich hatte ein Jahr Rechtskunde in der Schule und da haben wir auch einen so ähnlichen fall besprochen, und ich glaube du musst den Artikle zum Abhohlen bereithalten, also musst du nicht zurück schicken, sondern nur bei dir zu Hause aufbewaren. Du darfst diese Arteikel aber NICHT benutzen, weil du sonst pech haben kannst und diese bezahlen musst. Hoffe ich konnte dir helfen
  • Danke Euch allen.:)

    Ich schaue also, ob ich dort noch etwas kaufen möchte und lasse mir die Ware minus dem Gutschein zusenden. ;)
    Danach schicke ich die nicht bestellte Ware unfrei zurück. ;)

    Edit:
    Bzw. ich kann doch den Gutschein-Betrag von der noch nicht überwiesenen Rechnung abziehen oder?
    Ich schreibe denen das einfach so. ;)