Frage zur Abmahnung im Job!!


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  • Frage zur Abmahnung im Job!!

    Hallo!!!
    Hab mal ne dringende Frage. Ich hoffe einer kann mir n Tip geben.
    Meine Freundin arbeitet als Bäckereifachverkäuferin. Jeden Abend werden die Waren Bestellungen für den nächsten Tag gemacht. Sie hat jetzt einmal zuwenig Brötchen bestellt. Sonst waren die Bestellungen immer OK und das war jetzt auch nur einmal vorgekommen. Jetzt hat der Chef bzw. Beziksleiter gemeint das er ihr deswegen eine Abmahnung geben will. Komischerweise kommt das oft auch in anderen Filialen mal vor das zuwenig bestellt wird für den nächsten Tag aber bis jetzt hat noch keiner ne Abmahnung deswegen bekommen. Er hat sowieso was gegen sie bzw. kann sie wohl nicht leiden weil er ab und zu immer etwas auszusetzen hat an ihr.
    Nach meiner Meinung ist die Abmahnung NICHT rechtens. Sie ist auch zum Glück in der Gewerkschaft aber mich würd mal interessieren was ihr dazu meint.
  • Hi surfinbird312,

    also mit der Abmahnung das kann der schon machen, auch wenn es vielleicht daran liegt daß der Bezirksleiter sie nicht mag, und andere wegen dem selben Fehler nicht abgemahnt wurden. Vor dem AG, wenn es denn mal soweit käme könnte die Firma geltend machen, daß ihnen da ein Geschäft durch die Lappen ging, vielleicht sogar Kunden abgesprungen sind. Allerdings find ich das Ganze auch recht lächerlich, und wegen einem Fehler eine Abmahnung ist ja wohl ein Witz.

    Aber jetzt mal zu Abmahnungen im allgemeinen.
    Abmahnungen sind nur rechtens wenn
    - sie sofort erfolgen, also nicht erst nach ein paar Wochen
    - sie in schriftlicher Form mit genauer Angabe des Grundes sind
    - oder ein Zeuge dabei ist wenn sie in mündlicher Form ausgesprochen werden

    Das heisst also wenn nur der Chef oder nur der Bezirksleiter zu ihr gesagt hat daß sie eine Abmahnung bekommt dann ist die hinfällig.
    Ein oder zwei Abmahnungen sind kein Grund um kündigen zu können, wenn aber mehrere Abmahnungen wegen den selben Fehlern erfolgen wirds kritisch.

    Die Gewerkschaft kann da auch nicht viel helfen wenn in dem Betrieb kein Betriebsrat ist. Die Hilfe würde sich meines Wissens nach auf Beratung und eventuell Hilfe durch Anwalt beschränken, bzw. dessen Suche , falls es zu einem Gang vors AG kommt.

    mfg
    Werner

    [EDIT] Vergessen - bei Abmahnungen muss auch immer der Hinweis erfolgen daß es im Wiederholungsfalle zu einer Kündigung führen kann, wenn ich das richtig im Kopf hab [/EDIT]
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    Seit ich denken kann hasse ich nichts mehr, als wenn jemand meint er sei Gott und somit unfehlbar.
    Aber auch die werden, wenn sie ins Gras beissen von den Würmern gefressen [/SIZE]
  • Na, na, Moskito, das kann man so nicht stehen lassen.

    Eine Abmahnung für so eine Lappalie ist NICHT rechtens und man kann schriftlich dagegen Einspruch einlegen und verlangen, dass die Abmahnung aus der Personlakte entfernt wird. Hätte die Freundin von surfinbird312 schon öfter Bestellungen falsch gemacht und mündliche Kritik dafür einstecken müssen, wäre es etwas anderes.

    Solche Fehler können passieren, sie sind auch nicht geschäftsschädigend oder führen zu Kundenverlust.

    Also nicht alles gefallen lassen und im Zweifelsfall zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Ich bin selber Arbeitgeber und würde wegen so einem geringfügigen Fehler niemals abmahnen. Die Freundin kann auch noch anführen, dass in vergleichbaren Fällen bei Kolleginnen keine Abmahnungen ausgesprochen wurden.
  • Folgendes bitte unter Jurawiki nachlesen, hier der entscheidende Auszug:

    .2. Arbeitsrecht
    Die Abmahnung im Arbeitsrecht weist den ArbeitNehmer darauf hin, dass er sich falsch verhalten habe und man dieses Fehlverhalten zukünftig nicht mehr hinzunehmen bereit ist. Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist meist Voraussetzung einer wirksamen verhaltensbedingten Kündigung (außer das Fehlverhalten ist ungewöhnlich schwerwiegend oder läßt keine Besserung erwarten).

    (Näher soll das besser ein Arbeitsrechtler erklären.)

    Zur arbeitsrechtlichen Abmahnung:

    Muster für eine Abmahnung durch den Arbeitgeber vom zap-Verlag



    Also die Abmahnung, falls Sie Rechtswirksam wird/ist, NICHT auf die leichte Schulter nehmen, Vorstufe einer möglichen Kundigung....in der heutigen Zeit wär ich damit vorsichtig....in der Berufsschule ruhig ansprechen, die helfen schon weiter....

    Gruß Biosman
    In Memoriam: Mein 1000'ter Post ; Mein Seti@Home Rang ; Trekkie arbeite mit bei Star Trek Wikia
    Da ich die Datasette noch kenne, ist alles schnell was über 1000 Baud liegt.
  • Ein Arbeitgeber kann nicht wegen eines jeden Fehlers eine Abmahnung aussprechen. Allerdings versuchen einige Arbeitgeber die Unwissenheit der Arbeitnehmer auszunutzen, wenn sie Abmahnungen aussprechen.

    Deshalb in jedem Fall gegen eine solche Abmahnung vorgehen. Wird nicht gegen die Abmahnung vorgegangen, so ist das wie ein Eingeständnis.

    Falls es wirklich dazu kommt auf jeden Fall mal mit der Gewerkschaft sprechen, vielleicht liegen ja da Erfahrungen vor. Ansonsten auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Das Entfernen der Abmahnung muss man notfalls nämlich bei Gericht durchsetzen.
  • Hier noch ein paar bessere Seiten zum Nachlesen
    Hier oder mit Beispiel, bzw aus Sicht des Arbeitgebers

    Ich persönlich hab schon einiges erlebt in Sachen Abmahnung.
    In meinem letzten Job war der Firma, ohne Betriebsrat trotz 120 Mitarbeiter, eine neue Arbeitskraft ein Dorn im Auge. Sie hatte es gewagt Unterschriften zu sammeln wer für einen Betriebsrat ist. Innerhalb kürzester Zeit war sie und alle die unterschrieben hatten durch Abmahnungen gestützt gefeuert. In allen Fällen waren es Abmahnungen like this:
    Auf Anweisung des Produktionsleiters erteilte der Anlagenführer ihr die Anweisung an eine andere Linie zu gehen. Das Ganze war üblich um die Arbeitskräfte sinnvoll einzusetzen. Sie antwortete darauf daß sie keinen Plan hat was dort zu machen ist und daß er doch lieber eine Kollegin schicken soll --->. Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung.
    Sie fuhr wie andere Kollegen mit dem Bus zur Arbeit. Dieser kam aber sehr knapp an. So passierte es ihr daß sie 2x in einer Woche um ein paar Minuten zu spät stempelte. Die Kollegen haben halt erst gestempelt dann sich umgezogen, sie umgekehrt. ---> Abmahnung wegen wiederholtem Zuspätkommen.
    Diese und zwei andere Abmahnungen der selben Art reichten vor dem Arbeitsgericht die Kündigung als rechtskräftig an zu erkennen.
    Bei den anderen Mitarbeitern sah es genauso aus.

    Das besondere dabei ist daß andere Kolleginnen und Kollegen sicher mehr Grund für Abmahnungen gegeben haben, doch das zählte vor dem AG nicht.
    Beispiel: Ein Kollege kam regelmässig zu spät weil er verschlafen hat, manchmal erst 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsbeginn

    Also zeigt sich für mich daß auch Bagatellen zur Abmahnung reichen wenn denn der böse Arbeitgeber es darauf anlegt.

    mfg
    Werner
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    Seit ich denken kann hasse ich nichts mehr, als wenn jemand meint er sei Gott und somit unfehlbar.
    Aber auch die werden, wenn sie ins Gras beissen von den Würmern gefressen [/SIZE]